Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eines der grundlegenden Menschenrechte und ist seit 1949 in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Hier heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Das Ziel ist es, ein gleichberechtigtes Leben für alle Menschen zu ermöglichen und allen die gleichen Chancen und Teilhabemöglichkeiten zu geben. Dabei müssen verschiedene Hintergründe und unterschiedliche Voraussetzungen berücksichtigt werden, um Gleichstellung nicht nur formal, sondern auch praktisch zu erreichen. Oftmals müssen etwa historisch gewachsene Barrieren wie traditionelle Rollenbilder hinterfragt und abgebaut werden, um im Alltag Diskriminierungen zu vermeiden.
Auf internationaler Ebene ist die Konvention der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) das zentrale Instrument der Gleichstellung der Geschlechter. Die Vereinten Nationen haben darüber hinaus 2015 in ihren globalen Nachhaltigkeitszielen beschlossen, bis 2030 die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern grundlegend zu verbessern.
Info 1Konvention der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Die Frauenrechtskonvention "The Committee on the Elimination of Discrimination against Women" (CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat 1981 in Kraft. Seither haben 189 Staaten, darunter Deutschland im Jahr 1985, das Frauenrechtsübereinkommen ratifiziert. Die Vorgaben sind damit in Deutschland innerdeutsches Recht im Rang eines Bundesgesetzes. Alle vier Jahre sind die Vertragsstaaten verpflichtet, einen umfangreichen Fragenkatalog zum aktuellen Stand bei der Umsetzung der Frauenrechtskonvention zu beantworten. Die 2018 gegründete CEDAW-Allianz Deutschland, ein Bündnis aus rund 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen, hat dabei Einfluss auf die Fragestellungen und kann einen Alternativbericht aus Nichtregierungssicht beim CEDAW-Ausschuss einreichen. Der CEDAW-Staatenbericht sowie der Alternativbericht werden dem CEDAW-Ausschuss vorgelegt. Dieser gibt der Bundesregierung und den Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit, in einem Anhörungsverfahren zu kritischen Rückfragen Stellung zu nehmen, und spricht abschließend Handlungsempfehlungen aus, wie die Umsetzung der Frauenrechtskonvention in dem jeweiligen Land weiterentwickelt werden kann.
In Deutschland hat das 2006 erlassene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unter anderem zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts zu verhindern oder zu beseitigen. Zudem verfolgt die deutsche Bundesregierung seit Juli 2020 die nationale Gleichstellungsstrategie, in der sie Gleichstellung zur Aufgabe der gesamten Regierung macht. Auch wenn Frauen und Männer in Deutschland rechtlich gleichberechtigt sind, ist die Gleichstellung im Alltag unterschiedlich weit fortgeschritten. Statistische Indikatoren sind ein wesentliches Instrument, um den erreichten Stand zu dokumentieren und Lebensbereiche mit Handlungsbedarf zu identifizieren.
Dieses Kapitel versteht sich als Bestandsaufnahme, ob und inwieweit eine Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in Deutschland in zentralen Lebensbereichen wie Partizipation, Bildung und Berufswahl, Erwerbstätigkeit und Einkommen, Sorgearbeit und Gesundheit (bereits) gelungen ist. Es stützt sich dabei überwiegend auf Indikatoren, die die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) zur Messung von Gleichstellung zwischen Frauen und Männern beschlossen hat, und nutzt das reichhaltige Datenangebot der amtlichen Statistik sowie einige weitere Quellen.
Info 2Gleichstellungsatlas und Themenseite Gleichstellungsindikatoren
Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) hat bundesweit einheitliche Indikatoren zur Messung von Gleichstellung zwischen Frauen und Männern beschlossen, die stetig weiterentwickelt werden sollen. Diese derzeit 40 Indikatoren werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis) im digitalen "Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland" (Externer Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/online-rechner/gleichstellungsatlas) publiziert und fortlaufend mit neuen Ergebnissen auf Länder- und teilweise Kreisebene aktualisiert. Das Statistische Bundesamt stellt zudem in seinem Internetauftritt auf einer gesonderten Themenseite "Gleichstellungsindikatoren" (Externer Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Gleichstellungsindikatoren/_inhalt.html) Daten aus der amtlichen Statistik auf Bundesebene zentral bereit.
Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse bieten einen breiten Überblick, können aber nicht im Detail auf die behandelten Indikatoren eingehen. Auf vertiefende Darstellungen zu einzelnen Aspekten, die sich in anderen Kapiteln im Sozialbericht befinden, wird an den entsprechenden Stellen daher verwiesen.