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Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eines der grundlegenden Menschenrechte und ist seit 1949 in im Grundgesetz verankert. Hier heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Autorin: Anja Bernet Catala
Herausgeber: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Interner Link: Sozialbericht: Kapitel 7.6: Grafiken und Tabellen zum Download
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