Ein zentraler Faktor für die Qualität eines Arbeitsplatzes ist neben der beruflichen Stellung die Höhe des erzielten Erwerbseinkommens. Das durchschnittliche monatliche Nettoerwerbseinkommen (gemessen am Median, siehe dazu Interner Link: Kapitel 3.1, Info 1) von Personen mit Migrationshintergrund lag mit 1.800 Euro rund 200 Euro unterhalb des Durchschnitts der Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund (2.000 Euro). Innerhalb der Gruppe der Migrantinnen und Migranten wiesen (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler (2.100 Euro), Personen aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens (1.900 Euro) und aus Südwesteuropa (1.800 Euro) die höchsten monatlichen Nettoerwerbseinkommen auf. Das durchschnittliche monatliche Nettoerwerbseinkommen von Geflüchteten näherte sich, im Vergleich zum Jahr 2018, denen von anderen Migrantengruppen an, obwohl es mit 1.300 Euro immer noch am niedrigsten ausfiel. Werden die monatlichen Nettoerwerbseinkommen in entsprechende Stundenlöhne umgerechnet, so verdienten Geflüchtete im Durchschnitt 4 Euro pro Stunde weniger als Personen mit Migrationshintergrund. Vergleichsweise viele dieser Geflüchteten arbeiteten als Arbeiterinnen und Arbeiter sowie einfache Angestellte, absolvierten Praktika oder befanden sich in einer Ausbildung, wodurch sich das niedrigere Einkommen erklären würde.
Geschlechterspezifische Unterschiede lassen sich sowohl beim Erwerbseinkommen als auch bei den Stundenlöhnen feststellen. In allen Herkunftsgruppen, mit Ausnahme der Geflüchteten, sind die Nettoerwerbseinkommen und die Stundenlöhne der Frauen niedriger als die der Männer. Frauen aus der Türkei und weibliche Geflüchtete erzielten besonders niedrige Stundenlöhne (10 beziehungsweise 9 Euro). Der Stundenlohn betrug bei Frauen mit Migrationshintergrund ein Euro weniger als bei jenen ohne Migrationshintergrund (12 gegenüber 13 Euro).
Während Menschen ohne Migrationshintergrund im Jahr 2021 über ein durchschnittliches Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen (Berechnung siehe Interner Link: Kapitel 5.2, Info 3) von 2.000 Euro verfügten, betrug dieser Wert bei Menschen mit Migrationshintergrund nur 1.700 Euro. Insbesondere Personen türkischer Herkunft erzielten im Vergleich zu anderen Herkunftsgruppen unterdurchschnittliche Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen (1.330 Euro). Geflüchtete verfügten im Jahr 2021 mit rund 910 Euro über ein noch deutlich geringeres Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen.
Bei den untersuchten Herkunftsgruppen variierte die Einkommenssituation auch im Hinblick auf das Armutsrisiko (siehe Interner Link: Kapitel 5.2 und Interner Link: Kapitel 5.3). Als arm gelten Haushalte, denen weniger als 60 % des Medians des Haushaltsnettoäquivalenzeinkommens Deutschlands zur Verfügung stehen. Türkischstämmige, (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie osteuropäische Personen waren 2021 mit einer Armutsrisikoquote zwischen 36 und 29 % unter den hier betrachteten Herkunftsgruppen am stärksten vom Armutsrisiko betroffen. Die Gruppe der Geflüchteten war noch stärker armutsgefährdet: Rund zwei Drittel (68 %) wiesen Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle auf.