Im Jahr 2021 lebten laut Mikrozensus rund 23 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, was etwa 27,5 % der Gesamtbevölkerung ausmachte (Statistisches Bundesamt: Bevölkerung mit Migrationshintergrund, Wiesbaden 2023, Tabelle 12211-02). Bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund handelt es sich im Hinblick auf Herkunft und Migrationsbiografie um eine äußerst heterogene Bevölkerungsgruppe. Nach dem Zweiten Weltkrieg verlagerten zahlreiche Migrantinnen und Migranten aus den sogenannten Gastarbeiterländern, zu denen auch das frühere Jugoslawien sowie die Türkei zählten, ihren Lebensmittelpunkt in die Bundesrepublik Deutschland und holten anschließend ihre Familien nach. Nach der deutschen Vereinigung siedelten auch viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus Rumänien, Polen und den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion in das vereinigte Deutschland über. Darüber hinaus stellten zu Beginn der 1990er-Jahre zahlreiche Geflüchtete aus den Balkangebieten Asylanträge in Deutschland. Mit den EU-Osterweiterungen (ab 2004) kam ein großer Anteil von Migrantinnen und Migranten aus osteuropäischen EU-Ländern nach Deutschland, etwa aus Polen und der Slowakei. Zudem stieg seit 2011 auch die Zahl der Asylanträge. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Geflüchtete aus Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea, Somalia, Iran, Pakistan und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ab Februar 2022 löste in Europa die größte Fluchtbewegung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus. Ende November 2023 lebten laut dem Ausländerzentralregister (AZR) mehr als 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland. Deren Lebenssituation wird in einem eigenständigen Kapitel untersucht (siehe
In
Info 1Definitionen
Personen mit Migrationshintergrund sind entweder selbst zugewandert oder haben mindestens einen zugewanderten Elternteil (zur Unterscheidung von "Personen mit Migrationshintergrund" und "Personen mit Einwanderungsgeschichte" siehe
Gesondert betrachtet werden Geflüchtete, die ab 2013 in Deutschland eingereist sind. Als Geflüchtete werden in diesem Kapitel alle Personen bezeichnet, die nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Geflüchtete aus Syrien, Afghanistan, Irak, den Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Eritrea, Somalia, Iran sowie Pakistan. Ebenfalls gesondert ausgeführt werden die 17- bis 45-jährigen Migrantennachkommen, die entweder schon in Deutschland geboren wurden oder vor dem siebten Lebensjahr nach Deutschland zugewandert sind und dementsprechend in Deutschland die Schule besucht haben. Diese Gruppe stellt die zweite Generation der Migrantinnen und Migranten dar. Sie wird gesondert betrachtet, da davon auszugehen ist, dass die Migrantennachkommen bestimmte Hürden wie Berufsanerkennung oder Sprachbarrieren nicht mehr bewältigen müssen. Personen, die 2021 jünger als 17 Jahre alt waren, bleiben in diesem Kapitel unberücksichtigt. Insgesamt wurden rund 13.600 Personen ohne und rund 6.600 Personen mit Migrationshintergrund befragt. Je nach Item kann die Zahl der Personen variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Flüchtlinge im Zuge des Krieges in der Ukraine in den Daten noch nicht erfasst sind, da sie erst ab dem Jahr 2022 in den Stichproben des SOEP vertreten sind. Die folgende Analyse deckt lediglich Daten bis zum Jahr 2021 ab. Die Lebenssituation ukrainischer Geflüchteter wird in