Die Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen wurde Anfang 2022 erstmals durchgeführt. Zum Stichtag 31. Januar 2022 wurden rund 178.000 wohnungslosen Personen Wohnräume oder Übernachtungsgelegenheiten durch Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger zur Verfügung gestellt. Zum 31. Januar 2023 waren es 372.000 Personen. Damit hat sich die Zahl der gemeldeten Personen im zweiten Erhebungsjahr mehr als verdoppelt.
Ergebnisse der ersten beiden Erhebungen
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Sozialbericht: Kapitel 6.2.2
Dieser Anstieg innerhalb eines Jahres beruht zu einem großen Teil auf der Meldung von 130.000 geflüchteten Personen aus der Ukraine, die im Lauf des Jahres 2022 nach Deutschland gekommen sind und wegen Wohnungslosigkeit untergebracht wurden. Außerdem ist der Anstieg an gemeldeten Personen auch auf die Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der Statistikdurchführung zurückzuführen.
Im Jahr 2023 wurden durch alle Bundesländer mehr untergebrachte wohnungslose Personen gemeldet als im Vorjahr. In beiden Erhebungsjahren wurden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin die meisten Personen untergebracht. Die wenigsten Personen wurden im Jahr 2023 durch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und das Saarland gemeldet.
Betrachtet man die Zahlen zu den untergebrachten wohnungslosen Personen nach Geschlecht, so zeigt sich, dass das Geschlechterverhältnis im Jahr 2023 mit 50 % Männern, 42 % Frauen und 7 % Personen mit der Angabe "unbekannt" etwas ausgeglichener war als im Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es 62 % Männer, 37 % Frauen und 1 % mit der Angabe "unbekannt".
Das Durchschnittsalter der im Jahr 2023 untergebrachten wohnungslosen Personen lag bei 31 Jahren, im Vergleich zu 32 Jahren im Jahr 2022. In beiden Erhebungsdurchläufen waren über ein Viertel der gemeldeten Personen unter 18 Jahre alt (2022: 26 %; 2023: 28 %).
Entfielen im Jahr 2022 noch 44 % der untergebrachten wohnungslosen Personen auf die zehn größten deutschen Städte, so galt dies 2023 nur für knapp ein Drittel (32 %) aller untergebrachten Personen, obwohl alle zehn Städte mehr Personen gemeldet haben als im ersten Jahr der Statistikdurchführung. Dies deutet darauf hin, dass vor allem auch in vielen kleineren Kommunen die Zahl der gemeldeten Personen zugenommen hat.
Zum Stichtag 31. Januar 2023 besaßen etwa 60.000 untergebrachte wohnungslose Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies waren zwar 5.000 Personen mehr als im Vorjahr, jedoch hat sich der Anteil der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an der Gesamtzahl der untergebrachten wohnungslosen Personen insgesamt verringert, und zwar von 31 % im Jahr 2022 auf 16 % im Jahr 2023. Dies hängt unter anderem mit der enormen Zunahme an gemeldeten Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit zusammen. Wurden 2022 insgesamt lediglich 305 Personen mit ukrainischer Nationalität gemeldet, waren dies 2023 etwa 130.000 Personen. Die Anzahl an wohnungslos gemeldeten Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus der EU hat im Jahr 2023 nur leicht zugenommen.
Abbilddung 2 zeigt, dass 2023 mit rund 108.000 untergebrachten wohnungslosen Personen auch deutlich mehr Personen mit Staatsangehörigkeiten aus den typischen Asylherkunftsländern gemeldet wurden als im Vorjahr (71.500). Entsprechend wurden mehr Personen mit syrischer, afghanischer und irakischer Staatsangehörigkeit gemeldet als 2022.
Dies ist jedoch nicht unbedingt auf eine plötzliche Zunahme dieser Personengruppen in Deutschland im Verlauf des Jahres 2022 zurückzuführen, da sich diese Personen meist bereits seit einigen Jahren in Deutschland aufhielten, im Gegensatz zu den Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Hier ist vor allem eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen als Ursache für den Anstieg zu nennen.
Waren 2022 rund 41 % der gemeldeten Personen während der Unterbringung alleinstehend, so waren dies im Jahr 2023 nur noch 29 %. Die übrigen Angaben zum Haushaltstyp haben sich prozentual nur wenig verändert: 31 % wurden als Paarhaushalte mit Kindern untergebracht (2022: 33 %), 16 % als Alleinerziehenden-Haushalte (2022: 13 %), 3,6 % als Paarhaushalte ohne Kind (2022: 2,5 %) und 9,3 % als sonstige Mehrpersonenhaushalte (2022: 8,5 %). Sonstige Mehrpersonenhaushalte beinhalten beispielsweise Geschwister oder andere Familienkonstellationen. Im Jahr 2023 waren außerdem insgesamt 10 % der Angaben zum Haushaltstyp unbekannt, gegenüber 1,6 % im Jahr 2022.
Abbildung 3 veranschaulicht, dass im Jahr 2023 der Anteil der Personen in Familienhaushalten (Paare mit Kindern und Alleinerziehenden-Haushalte) gegenüber dem Vorjahr insgesamt gestiegen ist. Alleinstehende bilden nun auch nicht mehr die größte Gruppe, sondern Personen aus Paarhaushalten mit Kind(ern).
Die Ergebnisse zur Haushaltsgröße korrespondieren bei Einpersonenhaushalten mit dem Haushaltstyp "alleinstehend". Im Jahr 2023 waren 29 % der Personen in einem Einpersonenhaushalt untergebracht (2022: 41 %).
Nachdem die Angaben zur Haushaltsgröße in der Vergangenheit in einigen Fällen überschätzt wurden (etwa weil die Gesamtzahl aller Personen in einem Haus angegeben wurde oder die Quadratmeteranzahl der Wohnung), konnte die Meldung der Haushaltskonstellationen im Jahr 2023 durch gezielte Rückfragen verbessert werden. Es zeigt sich, dass untergebrachte wohnungslose Personen aus Haushalten mit zwei Personen (12 %; 2022: 7,7 %), drei Personen (11 %; 2022: 7,8 %) und vier Personen (12 %; 2022: 11 %) im Vergleich zum Vorjahr relativ homogen verteilt sind. Die Meldung von Haushalten mit fünf oder mehr Personen hat 2023 mit 25 % im Gegensatz zu 30 % im Vorjahr etwas abgenommen.
Die Angaben zur Art der Überlassung von Wohnräumen an wohnungslose Personen konnten im Jahr 2023 durch Rückfragen ebenfalls verbessert werden. Wurden im Jahr 2022 noch 27 % der Personen als in einem "kurzfristigen Hilfeangebot" untergebracht gemeldet, so waren dies 2023 nur noch 2,2 %.
Häufig wurde im ersten Jahr der Statistik die Unterbringung in einem "kurzfristigen Hilfeangebot" als ordnungsrechtliche Unterbringung im Allgemeinen interpretiert, weil die ordnungsrechtliche Unterbringung in der Regel als Übergangslösung für eine kurze Zeit angedacht ist. Die meisten ordnungsrechtlichen Unterbringungen erstrecken sich in der Realität aber über längere Zeiträume, meist Jahre. Ein kurzfristiges Angebot im Sinne der Statistik ist jedoch eine Unterbringung für einen oder wenige Tage in einer Kältehilfe oder Notschlafstelle. Die Unterbringungen in Wohnraum, den die Kommune besitzt oder der durch sie angemietet wurde, oder in Sammelunterkünften sind im Rahmen der Statistik als "sonstiges Angebot" zu melden. Durch systematische Aufklärung zu diesem Sachverhalt hat sich das Meldeverhalten 2023 deutlich verbessert. Entsprechend hat sich der Anteil von Personen, die in einem "sonstigen Angebot" untergebracht sind, im Jahr 2023 auf 92 % erhöht, gegenüber 57 % im Jahr 2022.
Die Meldung von Personen in einem stationären oder teilstationären Angebot (Dienste stehen rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Tageszeiten zur Verfügung) wurde im ersten Erhebungsjahr ebenfalls in einigen Fällen überschätzt. Auch hier konnten die Angaben 2023 durch gezielte Rückfragen verbessert werden. Vor allem die Angaben zu stationären Angeboten (2022: 13,1 %; 2023: 3,9 %) sind hiervon betroffen, weil die Unterbringung in Normalwohnraum häufig als stationäres Angebot interpretiert wurde.
Wie in Abbildung 6 zu erkennen ist, haben sich die Angaben zu den Anbietern für die Unterbringung von wohnungslosen Personen im 2023 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls deutlich verändert. Wurden im Jahr 2022 nur 0,9 % der Personen als von einem überörtlichen Träger der Sozialhilfe untergebracht gemeldet, waren dies 2023 rund 10 %. Die Anzahl der gemeldeten Personen, die durch eine Gemeinde oder Gemeindeverbände untergebracht wurden, hat sich von 56 % im Jahr 2022 auf 66 % im Jahr 2023 erhöht. Dieser Zuwachs lässt sich dadurch erklären, dass viele der Angebote für Personen mit Fluchthintergrund von überörtlichen Trägern der Sozialhilfe oder von kommunalen Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Von den gemeldeten wohnungslosen Personen wurden 10 % im Jahr 2023 durch Träger der freien Wohlfahrtspflege untergebracht, gegenüber 14 % im Jahr 2022. Der Anteil von Unterbringungen durch gewerbliche Anbieter an der Grundgesamtheit betrug 2023 ebenfalls 10 % (2022: 16 %). Wurden 2022 noch 13 % der Personen als durch eine sonstige Stelle untergebracht gemeldet, so waren dies 2023 nur noch 2,6 %. Bei sonstigen Stellen handelt es sich meist um Mischformen, bei denen freie Träger und die Kommune eine Einrichtung gleichermaßen betreiben.
Abbildung 7 zeigt die Aufteilung nach den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Insgesamt wurden 2023 mit 38.800 mehr Personen gemeldet, die durch freie Träger untergebracht waren, als im Jahr 2022 (25.520). Die prozentualen Anteile für die einzelnen Verbände haben sich dabei leicht verändert. Wurde 2022 noch bei 33 % der von freien Trägern untergebrachten Personen gemeldet, dass die Unterbringung durch das Diakonische Werk erfolgte, so war dies 2023 bei 26 % der Fall. Auch der entsprechende Anteil des Deutschen Caritasverbands verringerte sich: Wurde 2022 noch bei 24 % der von freien Trägern untergebrachten Personen gemeldet, dass die Unterbringung durch den Deutschen Caritasverband erfolgte, so war dies 2023 bei 18 % der Fall.
Vor allem aber die Meldung von Personen, die durch einen anderen Träger als Diakonisches Werk, Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz oder Arbeiterwohlfahrt untergebracht wurden, hat im Jahr 2023 deutlich zugenommen. In Vorbereitung auf die Erhebung im Jahr 2024 wurden diese Angaben jedoch überprüft und die Meldestellen befragt, um was für einen Träger es sich bei der Angabe von "anderer Träger" gehandelt hat. Hierbei stellte sich heraus, dass die Zuordnung in vielen dieser Fälle nicht korrekt war und diese tendenziell einem der fünf großen Wohlfahrtsverbände zuzuordnen gewesen wären.
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