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Wohnungslosigkeit ist eine gravierende Form von Armut und ein vielschichtiges Phänomen. Deshalb betrachtet die Bundesregierung das Ausmaß von Wohnungslosigkeit regelmäßig in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht, der Auskunft über die Lebenslagen in Deutschland gibt. Da bislang auf Bundesebene keine belastbaren Zahlen zu Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit vorlagen, hat der Deutsche Bundestag am 4. März 2020 das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) verabschiedet und somit die rechtliche Grundlage für eine bundesweite Erfassung von Wohnungslosigkeit geschaffen (siehe BGBl I, Nr. 11 vom 12.3.2020, Seite 437).
Das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz ordnet jährlich zum Stichtag 31. Januar die Durchführung einer Statistik über untergebrachte wohnungslose Personen durch das Statistische Bundesamt an, sowie alle zwei Jahre eine erweiterte Berichterstattung. Die Berichterstattung beleuchtet jene Bereiche von Wohnungslosigkeit, die nicht durch die Statistik abgedeckt werden (zum Beispiel Straßenobdachlosigkeit). Gemeinsam sollen die zentral durchgeführte Statistik und die durch das zuständige Ministerium (bis Ende 2022: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS; seit 1.1.2023: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB) vorzulegende Berichterstattung sozialpolitisch fundierte Entscheidungen ermöglichen.
Autor/–innen: Tobias Hees, Janina Hundenborn
Herausgeber: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Interner Link: Sozialbericht: Kapitel 6.2: Grafiken und Tabellen zum Download
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