Abgesehen von den bisher betrachteten Aspekten rund um das Thema Wohnen spielt im Kontext sozialer Gerechtigkeit die Bezahlbarkeit von adäquatem Wohnraum eine zentrale Rolle. Um diese bewerten zu können, liefert die amtliche Statistik neben den Preisindizes für Mieten, Immobilien und Bauen weitere wichtige Kennzahlen, mit denen die Kosten für das Wohnen auch in direktem Verhältnis zur finanziellen Situation eines privaten Haushalts dargestellt werden können. Dabei ist zu unterscheiden, ob ausschließlich die Mieten beziehungsweise Mieterhaushalte oder die gesamten Wohnkosten betrachtet werden. Der Begriff Wohnkosten bezeichnet alle monatlichen Kosten, die ein Haushalt zum Wohnen aufwenden muss. Die Miete ist für Mieterinnen und Mieter also ein Bestandteil der Wohnkosten. Wohnkosten werden jedoch auch für Eigentümerinnen und Eigentümer erfasst. Für diese sind darin unter anderem die Grundsteuer, Versicherungskosten sowie eventuelle Zinszahlungen für Hypothekenkredite enthalten. Für alle Haushalte werden darüber hinaus auch die Energie- und Heizkosten als Teil der Wohnkosten berücksichtigt. Während Ergebnisse zu Mieten und Mietbelastungen in der amtlichen Statistik standardmäßig aus dem Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus bedient werden, stammen die Ergebnisse zur Wohnkostenbelastung in der Regel aus der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC), die seit 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert ist (siehe Interner Link: Info 1).
Mieten und Mietbelastung
Steigende Mietpreise, die Einführung von Mietpreisbremsen und Berichte über die vergebliche Suche nach einer geeigneten und bezahlbaren Wohnung sind in den vergangenen Jahren regelmäßig Thema vieler gesellschaftlicher und politischer Diskussionen sowie zahlreicher Medienberichte. Wie bereits beschrieben, ist Deutschland ein Land der Mieterinnen und Mieter. Das Thema Mietpreise betrifft somit einen Großteil der Bevölkerung. Eine ausführliche Betrachtung der Kosten, die Mieterhaushalte für das Wohnen aufwenden müssen, ist daher auch im Kontext dieses Sozialberichts unerlässlich.
Die Ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen des Mikrozensus 2022 liefern Informationen zur durchschnittlichen Höhe unterschiedlicher Mietkomponenten. Der folgende Abschnitt wird sich neben der Mietbelastungsquote jedoch hauptsächlich auf die Bruttokaltmiete konzentrieren. Diese setzt sich zusammen aus der Nettokaltmiete und den sogenannten "kalten" Nebenkosten. Diese Bestandteile sind auch über verschiedene Haushalts- und Wohnungsgrößen sowie weiteren nicht im Mikrozensus erfassten Faktoren, wie dem Sanierungszustand einer Wohnung, hinweg vergleichbar.
Info 6Mietkomponenten und Mietbelastungsquote
Die monatlichen Kosten, die für das Wohnen aufgewendet werden müssen, setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Die Nettokaltmiete (häufig auch Kaltmiete) ist der monatliche Betrag, der mit der Vermieterin oder dem Vermieter als Entgelt für die Überlassung der Wohnung vereinbart ist. Dabei ist es gleichgültig, ob die Miete tatsächlich gezahlt wurde oder nicht.
Kalte Nebenkosten sind die auf die Mieterinnen und Mieter umgelegten monatlichen Betriebskosten für Leistungen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausverwaltung sowie die Grundsteuer und Gebäudeversicherungen. Anders als in den Jahren 2010, 2014 und 2018 werden seit dem Mikrozensus 2022 unter den kalten Nebenkosten ausschließlich Zahlungen erfasst, die an die Vermieterin oder den Vermieter bezahlt werden. Wenn die aufgelisteten Kosten direkt an den Versorger gezahlt werden, sind diese seit dem Erhebungsjahr 2022 als Kosten an Dritte (siehe unten) erfasst.
Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den kalten Nebenkosten zusammen. Kosten beziehungsweise Umlagen für den Betrieb einer Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage, Strom, Gas, flüssige und feste Brennstoffe, Fernwärme und so weiter zählen nicht zur Bruttokaltmiete. Diese werden als warme Nebenkosten separat ausgewiesen.
Zu den warmen Nebenkosten zählen Kosten/Umlagen für Heizung und Warmwasserbereitung, das heißt Beträge für Wärme aus Fern-, Block- oder Zentralheizung oder Brennstoffe wie Gas, Öl, Kohle, Holz und Ähnliches oder Kosten des Betriebs einer Heizungs- und der Warmwasserversorgungsanlage. Seit dem Mikrozensus 2022 werden unter den warmen Nebenkosten ausschließlich Zahlungen erfasst, die an die Vermieterin oder den Vermieter geleistet werden. Kosten, die nicht an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt werden, werden unter Kosten an Dritte (siehe unten) erhoben.
Die Bruttowarmmiete ergibt sich als Summe der Bruttokaltmiete und der warmen Nebenkosten.
Die Kosten an Dritte umfassen zusätzliche Wohnkosten, die nicht an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt werden. Dies sind zum Beispiel direkt an den Versorger gezahlte Kosten für Strom, Gas und Wasser.
Die Wohnkosten umfassen für Mieterinnen und Mieter alle Zahlungen an die Vermieterin oder den Vermieter (Nettokaltmiete zuzüglich warmer und kalter Nebenkosten) und die Kosten an Dritte. Dieser Indikator wird außerdem auch für Eigentümerinnen und Eigentümer berechnet und setzt sich dann etwas anders zusammen. Grundsätzlich umfassen die Wohnkosten alle monatlichen Kosten, die ein Haushalt zum Wohnen aufwenden muss.
Die Mietbelastungsquote eines Haushalts wird alle vier Jahre auf Basis des Zusatzprogramms Wohnen des Mikrozensus gebildet. Sie bezeichnet den Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Die Wohnkosten(über)belastung hingegen gibt das Verhältnis der gesamten Wohnkosten zum verfügbaren Einkommen eines Haushalts an. Diese Kennzahl wird mit den für EU-SILC erhobenen Daten berechnet.
Bundesweit betrug die Bruttokaltmiete, die Mieterhaushalte im Jahr 2022 für ihre gesamte Wohnung bezahlen mussten, im Schnitt rund 598 Euro. Dieser Wert ergibt sich aus einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von rund 513 Euro je Wohnung und kalten Nebenkosten in einer Höhe von 85 Euro je Wohnung. Zusätzlich mussten Mieterhaushalte im Durchschnitt rund 79 Euro für warme Nebenkosten an die Vermieterin oder den Vermieter und weitere 58 Euro für wohnbezogene Kosten an Dritte bezahlen. Auf den Quadratmeter gerechnet bezahlten Haushalte in Deutschland 2022 dementsprechend durchschnittlich rund 7,40 Euro Nettokalt- und 8,70 Euro Bruttokaltmiete.
Neben den absoluten Mieten ist es wichtig, auch das Verhältnis der Miete zum Einkommen zu berücksichtigen. So mussten die rund 20 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland im Jahr 2022 durchschnittlich 27,9 % ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Dieser Wert wird als Mietbelastungsquote eines Haushalts bezeichnet und gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Im Vergleich dazu lag die Mietbelastungsquote 2006 bei 27,0 %; es zeigt sich somit eine leicht steigende Tendenz. Insgesamt hatten 2022 rund zwei von drei Mieterhaushalten eine Mietbelastung von maximal 30 %. Diese Marke wird in Deutschland häufig als Faustregel für ein angemessenes Verhältnis der Mietkosten zum Einkommen gewertet. Oftmals entspricht dieser Wert jedoch nicht mehr der Realität des Wohnungsmarktes. Insgesamt hatten im Jahr 2022 nämlich immerhin 16 % aller Mieterhaushalte (3,2 Millionen) eine Mietbelastungsquote von 40 % oder mehr. Knapp 8 % der Haushalte mussten sogar mindestens die Hälfte ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden. Diese 1,5 Millionen Haushalte waren dementsprechend besonders stark von ihren Mietkosten belastet.
Für die durchschnittliche Miete und Mietbelastung von privaten Haushalten in Deutschland macht es einen Unterschied, in welchem Bundesland diese wohnen. Die geringsten Mieten zahlten Haushalte im Saarland und in Sachsen-Anhalt (beide 6,70 Euro Bruttokaltmiete je Quadratmeter). In Hamburg mussten Haushalte mit einer Bruttokaltmiete von 10,90 Euro je Quadratmeter wiederum am meisten bezahlen. Ebenso fällt Bayern, mit einer durchschnittlichen Bruttokaltmiete von 10 Euro je Quadratmeter, als zweitteuerstes Bundesland auf. Es ist jedoch nicht so, dass auch die Mietbelastungsquoten in den Ländern mit den teuersten Mieten immer die höchsten waren. In Bremen war die Mietbelastung mit 30,8 % beispielsweise am höchsten, obwohl die Bruttokaltmiete dort mit 8,60 Euro je Quadratmeter sogar knapp unterhalb des Bundesdurchschnitts lag. Auch im Saarland waren Haushalte, trotz der bundesweit geringsten Durchschnittsmieten, vergleichsweise stark belastet. Bayern hingegen hatte bei Weitem nicht die höchste durchschnittliche Mietbelastungsquote, obwohl die Quadratmetermieten, wie oben beschrieben, nach Hamburg die teuersten in ganz Deutschland waren. Durchschnittlich am wenigsten durch die Mietkosten belastet waren jedoch die Haushalte in Sachsen (23,3 %). Auch insgesamt lag die durchschnittliche Mietbelastungsquote für die neuen Länder (einschließlich Berlin) mit 25,3 % ganze 3,5 Prozentpunkte unter der des alten Bundesgebietes (28,8 %). Die Mieten selbst waren in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 7,90 Euro Bruttokaltmiete je Quadratmeter niedriger als im früheren Bundesgebiet (8,90 Euro Bruttokaltmiete je Quadratmeter).
Hohe Mieten sind in Deutschland vor allem auch ein sehr städtisches Phänomen. Wer in einer Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lebte, musste 2022 auf den Quadratmeter gerechnet mit 9,60 Euro eine deutlich höhere Bruttokaltmiete zahlen als in mittelgroßen Städten mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 100.000 (8,10 Euro) oder Kleinstädten und kleineren Orten mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (7,50 Euro). Dies bedeutet beispielsweise, dass zwei Haushalte mit Mietwohnungen von je 75 Quadratmetern Größe, von denen einer in einer Großstadt und einer in einer Mittelstadt wohnt, im Durchschnitt allein durch diesen Umstand einen Mietunterschied von monatlich etwa 113 Euro aufweisen. Beim Vergleich zwischen Groß- und Kleinstadt beträgt der Mietunterschied in diesem Beispiel sogar rund 158 Euro.
Die hohen Durchschnittsmieten tragen dazu bei, dass die betroffenen Haushalte auch mit überdurchschnittlich hohen Mietbelastungsquoten zu kämpfen haben. In Großstädten mussten Mieterhaushalte im Jahr 2022 durchschnittlich 29,0 % von ihrem Einkommen für die Bruttokaltmiete aufwenden. Das war deutlich mehr als in Kleinstädten oder kleineren Orten, wo die Mietbelastungsquote lediglich 26,0 % betrug. Am größten war der durchschnittliche Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen mit 29,3 % allerdings in den Top-7-Metropolen. Sehr nah am Bundesdurchschnitt war hingegen die Belastung von Haushalten in mittelgroßen Städten. Diese zahlten im Schnitt 27,7 % ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete.
Wie schon bei den Eigentumsverhältnissen und der Wohnfläche lohnt sich auch für die Mietkosten und Mietbelastung neben der Betrachtung regionaler Unterschiede eine nach verschiedenen Haushalts- und Personengruppen differenzierte Analyse der Ergebnisse. Angefangen mit der Haushaltsgröße ist zu beobachten, dass abhängig davon die absoluten Mieten pro Quadratmeter 2022 eigentlich kaum voneinander abwichen. Einpersonenhaushalte bezahlten durchschnittlich 8,80 Euro je Quadratmeter, während alle anderen Haushaltsgrößen mit 8,50 Euro lediglich rund 30 Cent darunter lagen.
Die Belastung durch die Miete unterscheidet sich hingegen deutlich in Abhängigkeit von der Anzahl Personen, die einen Haushalt bilden. Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei knapp einem Drittel (32,7 %) ihres Einkommens lag. Ist die Person weiblich, so war die Mietbelastungsquote mit 34,4 % sogar noch höher. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen durchschnittlich weniger als ein Viertel (22,9 %) ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Für alle anderen Haushalte mit drei oder mehr Personen ergab sich mit einer Mietbelastungsquote von 23,2 % im Durchschnitt ein ähnliches Verhältnis der Miete zum Nettoeinkommen wie für Zweipersonenhaushalte.
Die durchschnittlichen Quadratmetermieten, die Haushalte mit Haupteinkommenspersonen verschiedener Lebensformen im Jahr 2022 bezahlen mussten, unterscheiden sich ebenfalls nur geringfügig. Die Mietbelastung wiederum weicht zum Teil stark zwischen den verschiedenen Lebensformen ab. Es waren aber nicht immer auch die Lebensformen am stärksten belastet, die im Schnitt die höchsten Quadratmetermieten bezahlt haben. Stattdessen entstanden bei einigen Lebensformen trotz vergleichsweise geringerer Mieten hohe Belastungen. Dies deutet darauf hin, dass hier vor allem auch die Größe der Wohnung im Verhältnis zum Haushaltseinkommen ausschlaggebend war für die sich ergebende Mietbelastung.
Alleinerziehende Mütter und Väter waren zum Beispiel im Durchschnitt deutlich stärker belastet (29,8 %) als Paare mit Kindern (22,0 %). Für Haupteinkommenspersonen in der Lebensform Alleinerziehend zeigt sich dabei wieder eine Lücke zwischen Haushalten, in denen eine alleinerziehende Mutter (30,3 %) oder aber ein Vater (26,5 %) lebte. Am wenigsten belastet durch die Mietkosten waren Paare ohne Kind (21,2 %). Jedoch lag die Mietbelastung von Paaren mit Kindern nicht sehr weit darüber (22,0 %). Am stärksten war die durchschnittliche Belastung für alleinstehende Haupteinkommenspersonen (32,4 %).
Bezogen auf das Alter der Haupteinkommensperson zeigt sich, dass die Haushalte der unter 25-Jährigen (34,5 %) und von Personen, die 65 Jahre oder älter waren (31,1 %), 2022 einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens für die Miete aufwenden mussten. Die Haushalte, in denen die Haupteinkommensperson unter 25 Jahre alt war, zahlten zudem auch absolut die höchsten Bruttokaltmieten je Quadratmeter (9,50 Euro). Haushalte der höchsten Altersgruppe (65 plus) gaben ungeachtet ihrer hohen durchschnittlichen Mietbelastungsquoten mit 8 Euro hingegen am wenigsten Miete je Quadratmeter aus. Neben den besonders jungen und alten Haushalten waren auch jene überdurchschnittlich stark belastet, die angaben, derzeit staatliche Leistungen für die Wohnkosten (beispielsweise Wohngeld oder im Rahmen des ALG-II-Bezugs) zu erhalten (42,5 %). Allgemein lag die Mietbelastungsquote von Haushalten, deren Lebensunterhalt überwiegend aus staatlichen Leistungen (Sozialhilfe, Sozialgeld, Arbeitslosengeld I oder II) kam, sehr viel höher (44,8 %) als die von Haushalten, deren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit finanziert wurde (23 %).
Mit Blick auf die Einwanderungsgeschichte eines Haushalts lassen sich Unterschiede in den im Durchschnitt gezahlten Mieten sowie der dadurch entstehenden finanziellen Belastung beobachten. Haushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder eine Einwanderungsgeschichte hatten, bezahlten 2022 mit durchschnittlich 9,20 Euro je Quadratmeter merklich höhere Bruttokaltmieten als Haushalte ohne Einwanderungsgeschichte (8,40 Euro). Diese Differenz überträgt sich auch auf die Mietbelastungsquote, die für Haushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder eine Einwanderungsgeschichte hatten, mit 30,1 % über dem Bundesdurchschnitt (27,9 %) lag. Etwas unterhalb dieses Durchschnitts lagen mit einer Mietbelastungsquote von 27,6 % hingegen Haushalte ganz ohne Einwanderungsgeschichte. Dieser Unterschied in den Mieten und der Mietbelastung lässt sich auch dadurch erklären, dass Haushalte mit einer Einwanderungsgeschichte häufiger in einer Großstadt leben und auch häufiger ein kürzer zurückliegendes Einzugsdatum haben als Haushalte ohne Einwanderungsgeschichte. Die stärkere Belastung der Haushalte mit Einwanderungsgeschichte gegenüber denen ohne zeigt sich auch über fast alle weiteren soziodemografischen Untergliederungen hinweg.
Bei einer Differenzierung nach dem Alter der Haupteinkommensperson eines Haushalts jedoch fällt auf, dass sich das Verhältnis in der jüngsten Altersgruppe der unter 25-Jährigen umkehrt. Hier waren Haushalte ohne Einwanderungsgeschichte mit einer durchschnittlichen Quote von 35,4 % etwas stärker belastet als solche mit Einwanderungsgeschichte (33,9 %). War die Haupteinkommensperson eines Haushalts, in dem alle Haushaltsmitglieder eine Einwanderungsgeschichte hatten, wiederum 65 Jahre oder älter, waren diese Haushalte mit 37,6 % in der Regel von einer besonders hohen Mietbelastungsquote betroffen. Im Vergleich dazu lag die Belastung durch die Miete bei vergleichbaren Haushalten ohne Einwanderungsgeschichte bei lediglich 30 %.
Um auch die Entwicklung der durchschnittlichen Mieten und Mietbelastungen über die Zeit bewerten zu können, lohnt es sich, die Ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen zuletzt noch differenziert nach dem Einzugsjahr der jeweiligen Haushalte zu analysieren. Hierbei zeigt sich, dass Mieterhaushalte, die 2019 oder später in ihre Wohnung eingezogen sind, überdurchschnittlich hohe Mieten je Quadratmeter gezahlt haben. Im Mittelwert betrug der Unterschied zwischen der Bruttokaltmiete dieser Gruppe und dem Gesamtdurchschnitt 2022 etwa 1,10 Euro je Quadratmeter. Zudem wächst diese Differenz mit der Größe der Stadt, in der die Haushalte leben. So war die durchschnittliche Abweichung der Mieten von Haushalten, die 2019 oder später eingezogen waren, vom Gesamtdurchschnitt in Großstädten mit 1,40 Euro je Quadratmeter deutlich höher als in mittelgroßen Städten (1,10 Euro) oder Kleinstädten (0,80 Euro). Der Zusammenhang zwischen dem Einzugsdatum und der Miethöhe erklärt auch die vergleichsweise geringeren Quadratmetermieten für Haushalte der Altersgruppe ab 65 Jahren. Denn ein Großteil dieser Haushalte (61 %) war bereits vor 1999 eingezogen und nur ein sehr kleiner Anteil (6 %) hat die Wohnung 2019 oder später bezogen.
Der beschriebene Zusammenhang zwischen dem Einzugsjahr und den absoluten Mieten lässt sich auch für die Mietbelastungsquoten feststellen. Eine kürzere Wohndauer geht in der Regel auch immer mit einer höheren Mietbelastung einher. Konkret war die Mietbelastungsquote für die rund 6,6 Millionen Haushalte, die ihre Wohnung 2019 oder später angemietet hatten, mit 29,6 % um 2,8 Prozentpunkte höher als für die rund 2,7 Millionen Haushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen hatten (26,8 %). Dieser Trend lässt sich auch schon in vorherigen Jahren erkennen, wobei jedoch das Niveau der Mietbelastung insgesamt gestiegen ist. Auch 2018 ergaben die Ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnens, dass Haushalte, die vor maximal drei Jahren ihre Wohnung bezogen haben, die höchste Mietbelastung aufweisen. Die Belastung lag damals bei 28,6 % und war damit insgesamt geringer als heute.
Belastung durch die Wohnkosten
Insbesondere vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Energiepreise ist für eine vollumfängliche Bewertung der finanziellen Belastung privater Haushalte durch das Wohnen auch die Berücksichtigung der dadurch entstehenden Kosten essenziell. Wie bereits in der Einleitung dieses Abschnitts erwähnt, bieten sich hierfür die Ergebnisse aus EU-SILC an. Im Rahmen dieser Erhebung werden auch die Eigentümerhaushalte zu ihren Wohnkosten befragt. Diese setzen sich etwas anders zusammen als bei Mieterinnen und Mietern. Von höheren Ausgaben für Strom oder Gas sind Eigentümerinnen und Eigentümer aber natürlich ebenfalls betroffen, sodass auch bei ihnen die mit dem Wohnen verbundenen Kosten vermehrt zur Belastung werden können.
Im Jahr 2022 belief sich der durchschnittliche Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen in Deutschland auf 24,5 % und lag damit deutlich über dem Durchschnitt von 19,6 % für die gesamte Bevölkerung aller 27 EU-Länder. Einen sehr viel größeren Teil ihres verfügbaren Haushaltseinkommens mussten trotz der für alle gestiegenen Energiepreise mit durchschnittlich 27,1 % in Deutschland weiterhin Personen in Mieterhaushalten für ihre Wohnkosten aufbringen. Die Bevölkerung in Eigentümerhaushalten hingegen bezahlte im Schnitt nur Wohnkosten in Höhe von 21,6 % ihres jeweils verfügbaren Haushaltseinkommens. Dass der hier auf Basis der Ergebnisse aus EU-SILC berechnete Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen für Mieterinnen und Mieter etwas unter der durchschnittlichen Mietbelastungsquote aus dem Zusatzprogramm des Mikrozensus liegt, obwohl die Wohnkosten eigentlich mehr Bestandteile umfassen als die Bruttokaltmiete, ist dabei nicht widersprüchlich. Stattdessen ist dies vor allem auf die Beobachtungsebene zurückzuführen, auf die sich die Ergebnisse jeweils beziehen: Die Ergebnisse des Zusatzprogramms Wohnen aus dem Mikrozensus werden auf der Ebene der Haushalte ausgewiesen. Die Ergebnisse aus EU-SILC wiederum beziehen sich immer auf die Personenebene, sodass die Wohnkostenbelastungen großer Haushalte bei den Durchschnitten stärker ins Gewicht fallen. Da die Wohnkosten für diese großen Haushalte in der Regel zudem einem kleineren Anteil des verfügbaren Haushaltseinkommens entsprechen, ergibt sich auf Personenebene die vergleichsweise geringere Belastung.
Nach der Definition des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) liegt eine sogenannte Überbelastung durch die Wohnkosten für diejenigen Personen vor, die in Haushalten leben, in denen auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, zum Beispiel des Wohngelds, noch mehr als 40 % des verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufgewendet werden müssen. Die Ergebnisse für 2022 zeigen, dass dies auf jede achte Person (11,9 %) in Deutschland zutraf. Im Vergleich dazu lag der Anteil überbelasteter Personen über die gesamte Bevölkerung der EU27-Länder hinweg bei nur 8,7 %. Nach wie vor waren zudem in Deutschland Personen in Mieterhaushalten mit 12,9 % etwas häufiger von Wohnkostenüberbelastung betroffen als Eigentümerinnen und Eigentümer. Der Anteil überbelasteter Personen lag bei der in Eigentum lebenden Bevölkerung im Jahr 2022 allerdings auch immerhin bei 10,9 %.
Bei Betrachtung der Bevölkerung gegliedert nach Haushaltstypen fällt auf, dass es – wie auch schon bei den Mieten – wieder die Einpersonenhaushalte sind, die durch die Wohnkosten am stärksten belastet sind. Fast ein Viertel der Einpersonenhaushalte (23,9 %) und 17,3 % der Haushalte von Alleinerziehenden mussten 2022 mehr als 40 % des verfügbaren Einkommens für die Wohnkosten aufwenden und galten dementsprechend als überbelastet. Personen in Haushalten, die von zwei Erwachsenen gebildet werden, waren im Gegensatz dazu deutlich weniger häufig von einer Überbelastung durch die Wohnkosten betroffen. Das gilt ganz unabhängig davon, ob Kinder Teil der jeweiligen Haushalte waren (ohne Kind: 9,7 %, mit mindestens einem abhängigen Kind: 8,4 %). Obwohl in den Wohnkosten auch verbrauchsabhängige Kostenpunkte wie die Energie- und Wasserversorgung berücksichtigt werden, waren kleine Haushalte zumindest in Relation zum Einkommen also trotzdem am stärksten belastet. Interessant ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass für die besonders belasteten Haushalte der Anteil der zur Miete lebenden Bevölkerung ebenfalls am höchsten ist. Drei Viertel der Einpersonenhaushalte (75,6 %) waren Mieterhaushalte, während von der Bevölkerung in Haushalten mit zwei Erwachsenen und mindestens einem Kind nur knapp jeder Zweite (48,4 %) zur Miete lebte.
In extremen Fällen können die Wohnkosten für Haushalte sogar eine so große finanzielle Belastung darstellen, dass diese in Zahlungsrückstand bei Hypotheken- oder Mietzahlungen sowie Rechnungen von Versorgungsbetrieben geraten. Laut eigenen Angaben traf dies im Jahr 2022 in Deutschland auf rund 5,1 % der Gesamtbevölkerung zu. Betrachtet man die Bevölkerung jedoch gegliedert nach Besitzverhältnissen, fällt auf, dass Personen in Mieterhaushalten mit 6,8 % deutlich stärker betroffen waren als jene, die in Eigentum lebten (3,2 %). Sowohl in Mieter- als auch in Eigentümerhaushalten lässt sich aber beobachten, dass die Bevölkerung 2022 bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben sehr viel häufiger in Zahlungsrückstand (4,3 %) geriet als bei Hypotheken- und Mietzahlungen (2,2 %). Diese Ergebnisse passen auch zu den Selbsteinschätzungen bezüglich der finanziellen Möglichkeiten, die selbstbewohnte Wohnung angemessen warm halten zu können. Rund 6,7 % der Bevölkerung in Deutschland lebte 2022 in Haushalten, die angaben, es sich nicht leisten zu können, die Wohnung angemessen warm zu halten. Im Vergleich zu den nur 3,3 % der Bevölkerung, die das im Vorjahr angaben, ist hier ein enormer Anstieg zu beobachten. Zudem sind es wieder Personen in Mieterhaushalten, die mehr als doppelt so häufig betroffen waren (8,9 %) als solche, die in selbstgenutztem Eigentum lebten (4,0 %).
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