Das Ausbildungsniveau und der ausgeübte Beruf haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Einkommens einer Person und damit auch auf ihre Sparmöglichkeiten. Somit lassen sich Unterschiede in der Höhe des Nettovermögens zwischen Personen mit unterschiedlicher sozialer Position erwarten. In Haushalten mit mehreren Personen wird diejenige Person als Referenzperson herangezogen, die das höchste Einkommen erzielt.
Generell gilt, dass mit steigendem schulischen Bildungsniveau auch das Nettovermögen zunimmt. Denn je höher das Qualifikationsniveau, desto höher fällt im Regelfall auch die Entlohnung aus. So hielten Haushalte, deren Referenzperson über keine Schulbildung verfügte, nur ein Nettovermögen in Höhe von 36.100 Euro. Lag zumindest ein Abschluss einer Haupt- oder Volksschule vor, erhöhte sich das durchschnittliche Nettovermögen auf 236.000 Euro. Am höchsten fiel das Nettovermögen mit 401.300 Euro für Haushalte mit Fach- beziehungsweise Hochschulreife aus.
Dieses Ergebnis spiegelt sich auch bei Betrachtung der beruflichen Position wider. Im Verhältnis niedrig fiel das Nettovermögen mit im Schnitt 193.300 Euro entsprechend für Arbeiterinnen und Arbeiter aus, gefolgt von Angestellten mit einem durchschnittlichen Vermögen von 293.600 Euro. Bei Beamtinnen und Beamten lag das Nettovermögen bei 424.000 Euro. An der Spitze standen Selbstständige mit im Schnitt 821.300 Euro. Der hohe Wert liegt zum einen daran, dass Selbstständige zumeist nicht gesetzlich rentenversichert sind und stärker private Altersvorsorge in Form von privaten Versicherungen oder Immobilien betreiben; zum anderen handelt es sich dabei auch um Betriebsvermögen.
Über ein geringes durchschnittliches Nettovermögen verfügten Arbeitslose mit rund 67.000 Euro beziehungsweise nur 3.000 Euro gemessen am Median. Bei dieser Gruppe dürfte vorhandenes Vermögen auch für den Konsum herangezogen worden sein, um den Ausfall des Erwerbseinkommens zu kompensieren. Zudem gilt, dass bei Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II (ab dem Jahr 2023 wurde dieses vom Bürgergeld abgelöst) zunächst privates Vermögen zum Teil aufgebraucht werden muss, bevor staatliche Transferleistungen bewilligt werden. Unter den Nichterwerbstätigen hielten Rentnerhaushalte ein Nettovermögen von im Schnitt 309.000 Euro gegenüber 539.900 Euro bei Pensionärshaushalten.