Das im Folgenden präsentierte Nettovermögen setzt sich aus dem Sachvermögen und dem Finanzvermögen abzüglich sämtlicher Verbindlichkeiten zusammen. Die Komponenten des Sachvermögens sind (1) das selbst genutzte Wohneigentum, (2) sonstiger Immobilienbesitz (unter anderem unbebaute Grundstücke, Ferien- und Wochenendwohnungen), (3) Betriebsvermögen (Besitz von Einzelunternehmen und Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften; nach Abzug von betrieblichen Verbindlichkeiten), (4) der Wert von Fahrzeugen, Sammlungen, Gold oder Schmuck. Das Finanzvermögen besteht aus den folgenden Komponenten: (5) Spar- und Girokonten, Bausparguthaben, (6) Fondsanteile, Aktien oder Zertifikate, sowie (7) Guthaben aus privaten Renten- und Lebensversicherungen.
Die Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus (8) Hypotheken auf selbst genutzte oder sonstige Immobilien, (9) Konsumentenkrediten einschließlich Kreditkartenschulden und Studienkrediten sowie (10) Krediten für Geschäftstätigkeiten.
In dem hier verwendeten Nettovermögen werden Teile des Realvermögens nicht berücksichtigt. Dies betrifft unter anderem den Wert des Hausrats wie auch Bargeld. Darüber hinaus sind Anwartschaften an Alterssicherungssysteme aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen, berufsständischen Versorgungswerken oder Betriebsrenten nicht enthalten, obwohl diese für die Mehrheit der Bevölkerung den grundlegenden Pfeiler der Altersvorsorge darstellen. Diese Anwartschaften werden üblicherweise nicht zum Nettovermögen gezählt, da diese die üblichen Vermögensfunktionen abgesehen von der Sicherungsfunktion nicht erfüllen. Insbesondere sind Anwartschaften nicht beleihbar und können nicht veräußert werden.
Die Datenbasis, die für die folgende Analyse primär verwendet wird, ist die Umfrage "Private Haushalte und ihre Finanzen", die seit 2010 von der Deutschen Bundesbank durchgeführt wird. Derzeit liegen Informationen aus vier Erhebungswellen vor, zuletzt für das Jahr 2021. Befragt wurden private Haushalte zum Haushaltsvermögen. Werden personenbezogene Informationen ausgewiesen, handelt es sich um Angaben zur Referenzperson im Haushalt. Diese ist definiert als diejenige mit dem höchsten Einkommen. Die Angaben zur Höhe von Vermögen oder Schulden basieren auf Selbsteinschätzungen der befragten Haushalte und weisen damit Schätzungenauigkeiten auf.
Im Jahr 2021 hatten die privaten Haushalte in Deutschland (ohne die Anstaltsbevölkerung zum Beispiel in Alters- oder Studentenheimen) ein aggregiertes Nettovermögen von rund 13,2 Billionen Euro, wobei Grund- und Immobilienbesitz mit 9,2 Billionen Euro den überwiegenden Anteil ausmachte. Die Verbindlichkeiten der privaten Haushalte beliefen sich nach dieser Abgrenzung auf rund 1,3 Billionen Euro, vorrangig bestehend aus Hypothekarkrediten in Höhe von rund 1,1 Billionen Euro.
Das durchschnittliche Nettovermögen je Haushalt lag 2021 bei gut 316.500 Euro. Der Median der Vermögensverteilung, also der Wert, der die reichsten 50 % der Bevölkerung von der ärmeren Hälfte trennt, lag bei einem Vermögen von 106.600 Euro. Dieser Wert ist wesentlich niedriger als der Durchschnitt – ein Indiz für die ungleiche Verteilung des Vermögens. Am unteren Ende der Vermögensverteilung gab es etwa 6 % Haushalte, die entweder kein oder ein negatives Nettovermögen aufwiesen, das bedeutet, die Verbindlichkeiten waren sogar höher als das Bruttovermögen. Die reichsten 5 % der Haushalte (dies entspricht dem 95. Perzentil) besaßen ein Nettovermögen von mindestens 1,1 Millionen Euro. Dieser Wert dürfte aber unterschätzt sein, da in freiwilligen Bevölkerungsbefragungen typischerweise Multimillionäre kaum und Milliardäre nicht erfasst werden. Dies ist dadurch zu erklären, dass die Wahrscheinlichkeit, per Zufallsverfahren die sehr seltenen sehr reichen Personen zu ziehen, sehr gering ist und zudem typischerweise die Bereitschaft zur Teilnahme an einer solchen Befragung mit der Höhe des Vermögens abnimmt.