Das Einkommen sowie dessen Verteilung ist ein wichtiges Merkmal zur Beschreibung der Lebenssituation der Bevölkerung in Deutschland. Grundlage dafür ist die umfassende, detaillierte Messung des Einkommens der privaten Haushalte im Rahmen der Erhebung EU-SILC. Bezugszeitraum für die Einkommensmessung in EU-SILC ist das gesamte der Erhebung vorangegangene Kalenderjahr (Einkommensreferenzjahr). Neben den regelmäßigen monatlichen Einkünften werden so auch jene Einkünfte berücksichtigt, die unregelmäßig oder nur einmal im Jahr (wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) gezahlt werden. Alle Einkommensarten werden in der Erhebung detailliert erfasst. Das gesamte Haushaltseinkommen gibt somit Aufschluss über die allgemeine finanzielle Situation des Haushalts.
Info 2 Haushaltsnettoeinkommen
Grundlage für Einkommens- und Armutsanalysen aus EU-SILC ist das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen aus dem Jahr vor der Erhebung (Einkommensbezugsjahr). Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen eines Haushalts nach Abzug von:
Steuern,
Sozialversicherungsbeiträgen,
regelmäßigen Vermögensteuern und
regelmäßig zwischen Privathaushalten geleisteten Zahlungen.
Das Einkommen eines Haushalts besteht aus haushalts- und personenbezogenen Komponenten.
Zum haushaltsbezogenen Einkommen zählen:
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung,
Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld) und Wohnungsbeihilfen,
Sozialgeld, Sozialhilfe, bedarfsorientierte Grundsicherung,
regelmäßig empfangene Geldtransfers zwischen privaten Haushalten (zum Beispiel Unterhaltszahlungen),
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Kapitalanlagen,
Einkünfte von Haushaltsmitgliedern unter 16 Jahren.
Hinweis: Schätzwerte für unterstellte Mieten bei selbst genutztem Wohneigentum (sogenannte Eigentümermietwerte) werden hier, anders als in anderen amtlichen Statistiken, nicht zum verfügbaren Haushaltseinkommen hinzugerechnet.
Zum personenbezogenen Einkommen zählen:
Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit in Form von Geld oder geldwerten Sachleistungen und/oder Sachleistungen (wie Firmenwagen),
Bruttogewinne und -verluste aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Geldleistungen (einschließlich Lizenzgebühren),
Arbeitslosengeld I, Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Leistungen der Arbeitsförderung,
Alters- und Hinterbliebenenleistungen,
Krankengeld und Invaliditätsleistungen,
familienbezogene Leistungen, zum Beispiel Elterngeld, Mutterschaftsgeld,
ausbildungsbezogene Leistungen.
In der Erhebung 2023 wurde das durchschnittliche Bruttoeinkommen der privaten Haushalte in Deutschland mit 62.485 Euro für das Einkommensreferenzjahr 2022 angegeben (2022: 58.470 Euro für das Referenzjahr 2021). Nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und regelmäßigen Zahlungen an andere Privathaushalte blieb ein durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen von 43.795 Euro (2022: 41.390 Euro). Das waren 70 % des Bruttoeinkommensniveaus. Die Höhen der Haushaltseinkommen sind in Ost und West unterschiedlich: Die Haushalte im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) verfügten 2023 über ein Jahresbruttoeinkommen von 64.858 Euro, den Haushalten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) standen mit 53.210 Euro 82 % des Westniveaus zur Verfügung. Beim durchschnittlichen Haushaltsnettoeinkommen ist das Verhältnis ähnlich. Hier standen den Haushalten im Osten mit 38.238 Euro knapp 85 % des Nettoeinkommens im Westen (45.217 Euro) zur Verfügung.
Die Höhe der durchschnittlichen Bruttoeinkommen privater Haushalte unterscheidet sich je nach Haushaltstyp. Gemäß der Erhebung 2023 hatten Haushalte mit Kind(ern) mit durchschnittlich 90.905 Euro ein höheres Bruttoeinkommen als Haushalte ohne Kind mit 53.669 Euro. Das niedrigste Einkommen hatten Haushalte von Alleinlebenden mit durchschnittlich 35.067 Euro. Alleinerziehende verfügten über ein Haushaltsbruttoeinkommen von durchschnittlich 45.288 Euro. Beim Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich für die einzelnen Haushaltstypen ein analoges Bild, jedoch auf einem um rund 30 % niedrigeren Niveau.