Insgesamt haben betriebliche Vereinbarungen zur Arbeit von zu Hause deutlich zugenommen. Während vor der Coronapandemie (2019) nur rund ein Sechstel der Beschäftigten (16 %) mit einer betrieblichen Vereinbarung und rund ein Viertel (28 %) der Beschäftigten ohne eine Vereinbarung von zu Hause gearbeitet hatten, stieg der Anteil von Beschäftigten, die betrieblich vereinbart von zu Hause arbeiteten durch die Coronapandemie und damit verbundene Kontaktbeschränkungen sowie höhere Anforderungen an die Betreuung von Kindern deutlich an: Bis 2021 verdoppelte er sich (32 %). Nicht vereinbartes Arbeiten von zu Hause nahm hingegen im Vergleich zu 2019 leicht ab (22 %). Dieser Trend setzte sich auch nach der Pandemie fort. 2023 arbeiteten 38 % mit einer Vereinbarung und 11 % ohne eine Vereinbarung von zu Hause aus.
Verbreitung der Arbeit von zu Hause
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Sozialbericht: Kapitel 4.4.1
Auch der Umfang der Arbeit von zu Hause hat deutlich zugenommen. Arbeitete 2019 der Großteil der Beschäftigten mit einer Vereinbarung zu Homeoffice oder Telearbeit höchstens einen Tag pro Woche zu Hause (72 %), nahm der Anteil der Beschäftigten, die mehr als einen Tag zu Hause arbeiteten, 2021 deutlich zu und betrug rund zwei Drittel (68 %). Im Jahr 2023 arbeiteten die Beschäftigten dann wieder etwas weniger häufig als noch 2021 von zu Hause, was sicherlich mit dem Ende der pandemischen Lage und der Aufhebung von Kontaktbeschränkungen einherging.
Wie bereits in den Jahren zuvor arbeiteten im Jahr 2023 Frauen im Vergleich zu Männern häufiger von zu Hause und zwar sowohl mit als auch ohne eine Vereinbarung (Tabelle 1). Dabei ist der Anteil von Frauen und Männern, die ohne eine Vereinbarung arbeiteten, 2023 insgesamt deutlich zurückgegangen und hat sich angeglichen. Beschäftigte mit Kindern arbeiteten häufiger zu Hause als Beschäftigte ohne Kinder. Nach einem deutlichen Anstieg von 2019 zu 2021 zeigte sich bei dieser Gruppe 2023 wieder ein leichter Rückgang. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass die Betreuung von Kindern nach der Coronapandemie auch wieder von Kindertageseinrichtungen und Schulen übernommen wurde und nicht mehr ausschließlich individuell organisiert werden musste.
Insgesamt zeigt sich, dass vor allem Beschäftigte, die beruflich hoch komplexe Spezialistentätigkeiten oder primär wissensbasierte (Dienstleistungs-)Tätigkeiten ausüben, besonders häufig (siehe Tabelle 1) und – wie Tabelle 2 zeigt – in größerem Umfang von zu Hause arbeiteten. In den Berufsgruppen der körpernahen Dienstleistungen – hierunter fallen etwa medizinische und nicht medizinische Gesundheitsberufe – oder der vorwiegend objektbezogenen, produktionsnahen Tätigkeiten, also etwa Berufe in der Fertigung oder Reinigungstätigkeiten, war die Arbeit von zu Hause deutlich unterrepräsentiert. Beschäftigte, die eine Vorgesetztenfunktion haben, arbeiteten ähnlich häufig von zu Hause mit einer Vereinbarung wie Beschäftige ohne Vorgesetztenfunktion, allerdings arbeiteten Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion etwas häufiger auch ohne Vereinbarung zu Hause. Bei Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat waren Vereinbarungen deutlich weiter verbreitet und es wurde auch deutlich seltener gar nicht von zu Hause gearbeitet.
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