Durch die Zunahme moderner Informations- und Kommunikationsmittel, aber vor allem durch die Coronapandemie können immer mehr Beschäftigte ihre Aufgaben ortsflexibel erledigen. In den meisten Fällen erfolgt das von zu Hause. Eine wichtige Rolle für die Ausgestaltung der Arbeit von zu Hause spielen betriebliche Vereinbarungen sowie der Einfluss, den Beschäftigte auf die Tage haben, an denen sie zu Hause arbeiten. Die BAuA-Arbeitszeitbefragung ermöglicht eine differenzierte Betrachtung von vereinbarter und unvereinbarter Arbeit von zu Hause und erfasst zudem Flexibilitätsmöglichkeiten, die Beschäftigte bei der Wahl zu Hause zu arbeiten, haben. Als "geregelte" Form wird die Arbeit von zu Hause im Rahmen einer Vereinbarung beispielsweise zu Telearbeit oder Homeoffice verstanden (im Folgenden als "Arbeit von zu Hause vereinbart" bezeichnet). "Ungeregelte" Arbeit von zu Hause erfolgt hingegen ohne eine solche Vereinbarung (im Folgenden als "Arbeit von zu Hause ohne Vereinbarung" bezeichnet).
Info 1BAuA-Arbeitszeitbefragung
Die BAuA-Arbeitszeitbefragung (BAuA-AZB) ist eine von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2015 initiierte Panelstudie mit dem Ziel das Arbeitszeitgeschehen im Wandel der Arbeitswelt und dessen Folgen für das Wohlbefinden von Erwerbstätigen zu untersuchen. Hierzu werden verschiedene arbeitszeitliche Aspekte wie auch Arbeitsbedingungen und Faktoren der psychischen Gesundheit erfasst. Befragt wurden Personen ab 15 Jahren, die einer bezahlten Erwerbstätigkeit von mindestens zehn Stunden pro Woche nachgehen. Das Kapitel berücksichtigt hauptsächlich die Zahlen der fünften und aktuellen Befragungswelle 2023. Die Interviews wurden im Zeitraum von März bis November 2023 durchgeführt. Dabei wurden etwa 11.000 gültige Interviews realisiert, davon etwa 3.000 Interviews mit erstbefragten Personen und knapp 8.000 Interviews mit Panelteilnehmerinnen und -teilnehmern der Vorwellen. Zusätzlich werden auch die BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2019 (etwa 10.500 Befragte) und 2021 (etwa 20.000 Befragte) berücksichtigt. Die Datenerhebung wurde mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) durchgeführt. Für die Auswertungen wurden abhängig Beschäftigte bis einschließlich 65 Jahre berücksichtigt, soweit sie gültige Angaben zu den für die Darstellungen relevanten Fragen gemacht haben. Für weitere Informationen siehe: Externer Link: www.baua.de/ arbeitszeit. Die Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung sind als Scientific Use File für Forschende über das Forschungsdatenzentrum der BAuA (FDZ-BAuA) verfügbar unter: https://www.baua.de/DE/ Forschung/Forschungsdaten/Arbeitszeitbefragung.html