In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose und teilweise Praktikantinnen und Praktikanten. Nach dem Mindestlohngesetz beschließt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnentwicklung, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird.
Bei der Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Über mehrere Stufen stieg er zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro und zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro.
Die Angaben zu den Beschäftigten im Mindestlohnbereich stammen aus der Verdiensterhebung zum April 2023. Zu diesem Zeitpunkt wurden deutschlandweit 2,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro bezahlt. Das entspricht rund 6 % aller mindestlohnberechtigten Beschäftigten in Deutschland. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten erhielt gut jede/jeder Vierte den Mindestlohn (27 %). Jobs in Voll- oder Teilzeit wurden dagegen deutlich seltener mit 12,00 Euro pro Stunde vergütet (1 beziehungsweise 5 %). Von den 2,4 Millionen Jobs mit Mindestlohn entfielen mehr als die Hälfte auf Frauen (57 %) und 43 % auf Männer.