Die Tarifbindung ist definiert als der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben an allen Beschäftigungsverhältnissen. Ein Betrieb gilt dann als tarifgebunden, wenn er seine Entlohnung an einem Branchen- oder Firmentarifvertrag ausrichtet. Betriebe gelten nicht als tarifgebunden, wenn sie ihre Entlohnung lediglich an einem Tarifvertrag mit einer Betriebsvereinbarung orientieren.
Im Jahr 2022 betrug die Tarifbindung im gesamtdeutschen Durchschnitt 49 %. Wie Tabelle 1 zeigt, bestehen hierbei deutliche Unterschiede zwischen den Branchen. Die höchste Tarifbindung gab es im Wirtschaftsabschnitt Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung mit 100 %. Es folgten Energieversorgung (85 %), Erziehung und Unterricht (82 %) sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (75 %). Die Wirtschaftsabschnitte mit der geringsten Tarifbindung im Jahr 2022 waren Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (11 %), Gastgewerbe (20 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (21 %) sowie Grundstücks- und Wohnungswesen (22 %).