Daten zur Arbeitslosigkeit und zu offenen Stellen stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Aufgrund verwaltungsrechtlicher Maßnahmen und Reformen kann die Aussagekraft von Zeitreihenbetrachtungen zu den Arbeitslosen eingeschränkt sein. Beispielsweise änderten sich durch die Überarbeitung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) seit 2005 auch die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe folgte zum einen eine deutliche Ausweitung der Zahl der Arbeitslosen, auch wenn die Definition von Arbeitslosigkeit im SGB III unverändert blieb. Seit der Reform gelten prinzipiell alle Personen ohne Arbeit als arbeitslos, die staatliche Hilfe beanspruchen, erwerbsfähig sind und deren Alter zwischen 15 und dem Renteneintrittsalter liegt. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, zum Beispiel durch Krankheit oder weil sie Schüler beziehungsweise Schülerinnen oder Studierende sind oder weil sie sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden.
Die hier dargestellten Arbeitslosenquoten beziehen sich auf alle zivilen Erwerbspersonen. Ergebnisse liegen für Deutschland insgesamt ab 1992 und für Ost- und Westdeutschland ab 1994 vor. Der Anstieg der Arbeitslosenzahlen nach der deutschen Vereinigung ist nicht allein auf die damals wirtschaftlich schwache Situation in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Auch in Westdeutschland ist ab 1992 die Arbeitslosenquote merklich gestiegen und erreichte 2005 einen vorübergehenden Höchstwert von 9,9 %.
Im Osten war die hohe Arbeitslosigkeit hauptsächlich auf die Anpassung der Wirtschaftsstruktur nach der deutschen Vereinigung zurückzuführen. Dadurch verloren zunächst mehr Menschen ihre Arbeit, als dass neue Beschäftigung geschaffen wurde. Im Jahresdurchschnitt 1991 hatten sich bereits 1,0 Millionen Personen arbeitslos gemeldet. Bis zum Jahr 1998 stieg die Zahl auf 1,5 Millionen an, was einer Quote von 17,8 % entsprach. Diese bewegte sich dann mit Schwankungen auf diesem Niveau und war erst ab 2006 wieder merklich rückläufig.
Die gesamtdeutsche Entwicklung war in den Jahren 1996 bis 2006 durch meist zweistellige Arbeitslosenquoten gekennzeichnet. Nur während einer positiven Phase zwischen 2000 und 2002 fielen die Quoten leicht unter 10 %. Die Zahl der Arbeitslosen bewegte sich in diesem Zeitraum in der Größenordnung von 4 Millionen Personen. Ab dem Jahr 2007 blieb die Quote dann unter der 10-Prozent-Marke und ging mit wenigen Unterbrechungen kontinuierlich zurück. Auch der leichte Anstieg im Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/09 änderte nichts an dem grundlegenden Trend, sodass die Arbeitslosigkeit im Jahr 2019 einen neuen Tiefstand mit einer Quote von 5,0 % beziehungsweise unter 2,3 Millionen Personen erreichte. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie stieg die Arbeitslosigkeit 2020 erstmals seit 2016 wieder auf 2,7 Millionen. Seitdem bleibt die Arbeitslosenzahl mit Schwankungen auf einem Niveau, bedingt durch die direkten und indirekten Auswirkungen der Gesundheits-, geopolitischen und ökonomischen Krisen der vergangenen Jahre. Im Jahr 2023 waren im Durchschnitt 2,6 Millionen Personen beziehungsweise 5,7 % arbeitslos gemeldet.