Eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht es in der Regel, Familie und Beruf zeitlich besser miteinander zu vereinbaren. Eine reduzierte Arbeitszeit bedeutet jedoch häufig, auf Teile des Verdienstes und der Altersvorsorge zu verzichten sowie unter Umständen eingeschränkte Karrieremöglichkeiten in Kauf zu nehmen. In der Arbeitskräfteerhebung gilt entsprechend einer Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als Teilzeit, wenn jemand weniger Stunden als Vollzeitkräfte im gleichen Betrieb beziehungsweise in der gleichen Branche arbeitet. Sie wird anhand der Selbsteinstufung der Befragten erhoben. Im Jahr 2023 waren laut Arbeitskräfteerhebung in Deutschland 12,8 Millionen Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren in Teilzeit beschäftigt. Ihr Anteil an allen Erwerbstätigen betrug 30,0 %. Seit 2013 ist der Anteil um 2,5 Prozentpunkte und im 20-Jahres-Vergleich seit 2003 um immerhin 8,4 Prozentpunkte gestiegen. Im Jahr 2023 war fast jede zweite erwerbstätige Frau im Alter von 15 bis 74 Jahren in Teilzeit tätig (48,9 %). Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 13,3 %.
Nicht alle Teilzeitbeschäftigten arbeiten freiwillig verkürzt. Teilzeittätige, die gern Vollzeit arbeiten würden, aber auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechende Stelle finden, werden auch als "unfreiwillig" Teilzeitbeschäftigte bezeichnet. Im Jahr 2023 gaben 5,1 % als Hauptgrund für die Teilzeitarbeit an, dass sie keinen ganztägigen Arbeitsplatz finden konnten. Knapp 4,4 % der in Teilzeit beschäftigten Frauen und 7,4 % der Männer waren eigentlich auf der Suche nach einem Vollzeitjob. Da 2023 mehr als drei von vier Teilzeitbeschäftigten Frauen waren, war die tatsächliche Zahl der Frauen mit Wunsch nach einem Vollzeitjob deutlich höher als die der Männer. Aufgrund einer Umstellung der Frage zu Teilzeitgründen in der Arbeitskräfteerhebung ist ein Zeitvergleich mit der Situation vor 2020 nur eingeschränkt möglich. Es kann allerdings festgestellt werden, dass der Anteil der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten 2013 mit 14,9 % klar höher lag.