Das Statistische Bundesamt erstellt Statistiken, mit denen das erwerbsstatistische Gesamtsystem betrachtet und analysiert werden kann. Es ermittelt dazu unter anderem die Zahl der Erwerbstätigen und der Erwerbslosen nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Dazu führt es jährlich gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der Länder die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union durch, die in der Haushaltsbefragung Mikrozensus integriert ist. Die Daten aus dem Mikrozensus sind eine wichtige Grundlage der Arbeitsmarktstatistik. Sie ermöglichen tiefergehende Untersuchungen zum Erwerbsstatus und zur Arbeitssuche nach soziodemografischen Merkmalen wie Geschlecht, Alter oder Bildungsstand sowie zu Charakteristika von Arbeitsverhältnissen. Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, aus denen auch die monatlichen Arbeitslosenzahlen stammen, basieren vorwiegend auf Verwaltungsdaten, die im Zuge der Arbeitsvermittlung und Leistungserbringung unter anderem für Arbeitslose und Kurzarbeitende anfallen. Die einzelnen Statistiken unterscheiden sich nicht nur in den Erhebungsmethoden, sondern auch in den zugrunde liegenden Konzeptionen und Begriffsabgrenzungen. Oftmals werden in der Öffentlichkeit beispielsweise die Begriffe Erwerbslose und Arbeitslose synonym verwendet. Tatsächlich verbergen sich dahinter unterschiedliche Konzepte, mit denen Personengruppen beschrieben werden, die nur teilweise identisch sind.
Info 1Arbeitsmarkt: Statistische Begriffe und Konzepte
Die Arbeitsmarktstatistik des Statistischen Bundesamts folgt dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO), das internationale Vergleiche von Arbeitsmarktdaten ermöglicht. Erwerbstätig im Sinne der ILO-Definition ist jede Person ab 15 Jahren, die gegen Bezahlung arbeitet oder unbezahlt in einem Familienbetrieb mithilft. Dies gilt unabhängig vom zeitlichen Umfang. Wer sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, aber im Berichtszeitraum vorübergehend nicht gearbeitet hat, gilt ebenfalls als erwerbstätig.
Erwerbstätige in Vollzeit sind Personen, deren regelmäßige Arbeitszeit der im Betrieb beziehungsweise Wirtschaftszweig üblichen vollen Wochenarbeitsstundenzahl entspricht. Teilzeit ist jede Arbeitszeit, die weniger Stunden als die Arbeitszeit der Vollzeitkräfte im gleichen Betrieb oder Wirtschaftszweig umfasst.
Als erwerbslos gilt jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die im Berichtszeitraum nicht erwerbstätig war und in den vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es dabei nicht an. Die Person muss in der Lage sein, eine neue Arbeit innerhalb von zwei Wochen aufzunehmen. Die Arbeitssuche muss dabei nicht über die Agentur für Arbeit oder einen kommunalen Träger laufen. Fasst man Erwerbslose und Erwerbstätige zusammen, spricht man von Erwerbspersonen, die also auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind. Die verbleibende Gruppe, die nach diesem Konzept weder erwerbstätig noch erwerbslos ist, wird Nichterwerbspersonen genannt.
Arbeitslose sind Personen, die bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als solche registriert sind und sozialgesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Zahl der Arbeitslosen kann daher von Änderungen im Sozialgesetzbuch beeinflusst werden, zum Beispiel durch die umfassenden Änderungen im Rahmen des sogenannten Hartz-IV-Gesetzes im Jahr 2003. Registrierte Arbeitslose dürfen bis zu 15 Stunden je Woche arbeiten, ohne ihren Status zu verlieren. Erwerbslose im Sinne der ILO-Definition können konzeptionell bedingt nicht als arbeitslos zählen, wenn sie sich beispielsweise nicht bei einer Arbeitsagentur melden. Umgekehrt zählen Arbeitslose nicht als erwerbslos, wenn sie einer kleinen Tätigkeit von unter 15 Stunden nachgehen.