Um die Chancengerechtigkeit in der Bildungsteilhabe zu erhöhen, hat der Staat verschiedene Förderprogramme geschaffen. Die bedeutsamsten Förderungen sind das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Info 2Ausbildungsförderung – BAföG
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. BAföG fördert die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien, privaten Berufsakademien und Hochschulen. Sie ermöglicht Personen, unabhängig von ihrer familiären Herkunft einer Ausbildung nach eigener Neigung, Eignung und Leistung nachzugehen.
Schülerinnen und Schüler, die berufsqualifizierende Abschlüsse oder weiterführende Schulabschlüsse erreichen möchten, können Leistungen nach dem "Schüler-BAföG" beantragen. Studierende an Hochschulen und Akademien können ebenfalls Leistungen beantragen. Diese werden je zur Hälfte in Form eines Zuschusses und eines unverzinslichen Darlehens gezahlt.
Die Bedarfssätze des BAföG bilden die Grundlage der Förderhöhe. Sie wird in Abhängigkeit zur Ausbildungsform sowie zu persönlichen und finanziellen Lebensumständen berechnet und bestimmt die Art der Förderung (Vollförderung oder Teilförderung).
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) soll berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei der Finanzierung einer beruflichen Fortbildung unterstützen. Ein "Aufstiegs-BAföG" können Personen altersunabhängig erhalten, die an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- oder Teilzeit teilnehmen. Die Fortbildungen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Zudem müssen die Fortbildungen auf öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach dem Bundes- oder Landesrecht sowie anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen vorbereiten.
Das "Aufstiegs-BAföG" wird zu 50 % als Zuschuss gewährt. Zusätzlich kann ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden. Die Finanzierung umfasst unabhängig von Einkommen und Vermögen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für Meisterprüfungsprojekte. Auch können Personen Unterhaltsförderungen erhalten.
Förderung für Schülerinnen und Schüler
Im Jahr 2022 erhielten insgesamt 140.900 Schülerinnen und Schüler BAföG. Im Vergleich zu 2021 ist die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler leicht um 9 % zurückgegangen. 2022 besuchten rund 91.000 von ihnen Berufsfachschulen sowie rund 9.200 Fachschulen mit oder ohne vorherige Berufsausbildung. Weitere 32.700 der geförderten Schülerinnen und Schüler gingen auf allgemeinbildende Schulen. Unter den Geförderten waren 63 % weiblich. Über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler (56 %) wohnte während ihrer Förderung nicht bei ihren Eltern, sondern nutzte andere Wohnmöglichkeiten; der Anteil der Schülerinnen unter ihnen lag bei 64 %. Im Jahr 2022 wurden rund 521 Millionen Euro für das "Schüler-BAföG" aufgewendet. Der durchschnittliche monatliche Förderbetrag betrug dabei 517 Euro.