Seit 2020 sind Ausbildungen nach dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017 möglich. In der Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/-pflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-pflegerin sowie Altenpfleger/-pflegerin zum Berufsbild Pflegefachfrau/-fachmann zusammengeführt. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und findet an Pflegeschulen und in Krankenhäusern, stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Wie bei den meisten Gesundheits- und Pflegeberufen handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung innerhalb des dualen Ausbildungssystems.
Im Jahr 2022 wurden rund 52.100 neue Ausbildungsverträge geschlossen, davon 38.600 (74 %) von Frauen. Insgesamt befanden sich 2022 rund 143.100 Personen in Ausbildung – mit 108.300 weiblichen Auszubildenden betrug der Frauenanteil 76 %. Nur 1 % der Auszubildenden befand sich nicht Vollzeit in Ausbildung und wählte ein Teilzeitmodell. 57 % der Träger der praktischen Ausbildung waren im Jahr 2022 stationäre Pflegeeinrichtungen, 35 % ambulante Pflegeeinrichtungen und 7 % Krankenhäuser.