In Deutschland ist die Nutzung der medizinisch assistierten Reproduktion sozial selektiv. In Abbildung 3 wird gezeigt, wie sich die Wahrscheinlichkeit, jemals medizinische Unterstützungsangebote genutzt zu haben, nach dem Bildungsstand unterscheidet. Bei Frauen mit akademischer Bildung ist die Wahrscheinlich um 9 Prozentpunkte höher als bei Frauen mit geringer Bildung. Bei den Männern mit akademischer Bildung ist sie um knapp 6 Prozentpunkte erhöht.
Soziale Unterschiede in der Nutzung medizinisch assistierter Reproduktion
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Sozialbericht: Kapitel 2.5.3
Frauen und Männer mit hoher Bildung beginnen im Mittel später mit der Familiengründung und sind deshalb häufiger auf medizinische Hilfe angewiesen. Darüber hinaus tragen aber auch andere Faktoren zu den Unterschieden bei. Ein Faktor ist das Wissen über Fruchtbarkeit und Behandlungsmöglichkeiten sowie über das Gesundheitssystem. Bei dem letztgenannten Punkt geht es darum, wo man relevante Informationen bekommt oder welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung es gibt. Dieses Wissen ist in niedrigeren Bildungsgruppen häufig weniger vorhanden. Personen mit geringer Bildung nutzen das Gesundheitssystem insgesamt weniger, gehen seltener zum Arzt und haben schon allein dadurch weniger Chancen, von Fertilitätsproblemen zu erfahren beziehungsweise zum weiteren Vorgehen beraten zu werden. Des Weiteren kann das Aufsuchen einer spezialisierten Kinderwunschpraxis für die sehr aufwendigen Behandlungen für sie eine Barriere darstellen.
Auch die finanzielle Situation einer Person oder eines Paares kann zur Selektivität der Nutzung medizinisch assistierter Reproduktion beitragen. Reproduktionsmedizinische Behandlungen in Kinderwunschpraxen sind häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Für eine IVF-Behandlung können sich die Kosten auf mehrere Tausend Euro belaufen. In Deutschland können ausschließlich verheiratete heterosexuelle Paare mit der Übernahme von 50 % der Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung für bis zu drei IVF oder ICSI-Behandlungen rechnen. Manche gesetzlichen Versicherer gehen freiwillig darüber hinaus, was den Personenkreis, den Anteil der übernommenen Behandlungskosten oder die Zahl der Versuche angeht. Auf Bundesländerebene kann es weitere Förderung geben. Trotzdem muss ein erheblicher Teil der Behandlungskosten durch die Betroffenen selbst getragen werden.
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