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Ob in der Kinderkrippe, in der Gruppenstunde der Pfadfinderschaft, bei der Annahme eines Pflegekindes oder im Fall von Streitigkeiten rund um das Sorgerecht – immer spielt die Kinder- und Jugendhilfe eine Rolle. In Deutschland aufzuwachsen, ohne mindestens einmal mit ihr in Kontakt zu kommen, wäre eher ungewöhnlich, nur: Oft ist es den Beteiligten nicht bewusst.
Die vielfältigen Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – dem Kinder- und Jugendhilferecht – gesetzlich verankert. Sie reichen von der Feststellung von Kindeswohlgefährdungen über die Gewährung von sozialpädagogischen Familienhilfen oder Heimerziehungen, der Adoptionsvermittlung bis hin zur Bereitstellung von Angeboten der Jugendarbeit. Damit sind die Ziele der Kinder- und Jugendhilfe bereits beispielhaft umrissen. Kurz gefasst, dient sie dem Schutz des Kindeswohls, der Förderung der Entwicklung, dem Abbau von Benachteiligungen, der Beratung und Unterstützung der Eltern und der Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien. Auch wenn der Fokus auf Förderung, Hilfe und Unterstützung liegt, sind die Jugendämter zu Eingriffen in das Elternrecht im Rahmen des staatlichen Wächteramts verpflichtet. Das gilt jedoch nur für akute Krisensituationen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist oder bereits Schaden genommen hat, und dann in der Regel auch nur unter vorheriger Beteiligung des Familiengerichts.
Mit dem Leistungs- beziehungsweise Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe variiert auch ihre Zielgruppe: Im Kern ist sie auf minderjährige Kinder und Jugendliche ausgelegt − im Jahr 2022 zählten dazu rund 14,1 Millionen Menschen beziehungsweise 17 % der Bevölkerung (Jahresdurchschnitt 2022). Bestimmte Leistungen können bei Bedarf aber auch jungen Volljährigen bis zum 21. und in begründeten Einzelfällen bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden. In dieser weiten Abgrenzung umfasste die Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2022 insgesamt rund 22,1 Millionen junge Menschen oder 26 % der Bevölkerung. Hinzu kommen Leistungen, die sich an komplette Familien richten – dafür kamen 2022 nach Ergebnissen des Mikrozensus rund 8,4 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern in Betracht. Wahrgenommen werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, insbesondere den Jugendämtern, und teilweise zusätzlich von den freien Trägern der Jugendhilfe, wie den Kirchen und Wohlfahrtsverbänden.
Autorin: Manuela Nöthen
Herausgeber: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Interner Link: Sozialbericht: Kapitel 2.4: Grafiken und Tabellen zum Download
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