In den vergangenen Jahren wurde in Deutschland der Ausbau der Kindertageseinrichtungen erheblich vorangebracht. Nachdem seit 1996 Kinder ab dem Alter von drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hatten, sind die Nutzungsquoten in diesem Bereich stark angestiegen und befinden sich seit einigen Jahren auf einem Niveau von rund 97 %. Inzwischen besucht nahezu jedes Kind ab einem Alter von drei Jahren eine Kindertageseinrichtung (siehe
Kita-Ausbau in den vergangenen Jahren
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Sozialbericht: Kapitel 2.3.1
Mehrere Initiativen des Bundes, der Länder und Kommunen haben auch dazu geführt, dass sich im Bereich der Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren viel getan hat. Beispielsweise durch die Einführung des Rechtanspruchs auf einen Kitaplatz ab dem zweiten Lebensjahr im Jahr 2013. In diesem Bereich haben die Nutzungsquoten in den vergangenen Jahren stark zugenommen, von rund 29 % im Jahr 2013 auf 35 % im Jahr 2020. Mit der Nutzung ist auch der Bedarf nach einer Kitabetreuung gestiegen. Trotz fortlaufendem Kita-Ausbau bleibt somit der ungedeckte Bedarf, definiert als die Differenz zwischen gewünschter Kitabetreuung und tatsächlicher Nutzung, mit etwa 14 bis 17 Prozentpunkten über die vergangenen Jahre weitgehend unverändert. Aus anderen Analysen geht hervor, dass die Kitanutzung und der Bedarf ab dem zweiten Lebensjahr sprunghaft ansteigen. Im ersten Lebensjahr ist der Anteil der Kinder in einer Kita und der Bedarf vernachlässigbar gering, da mehrheitlich die Mütter in Elternzeit sind und damit einen Großteil der Bildung und Betreuung abdecken.
Es fehlen somit nach wie vor viele Kitaplätze, insbesondere für Kinder im Alter von ein und zwei Jahren. Für ältere Kinder im Kitaalter fehlt es vor allem an Angeboten, die über eine Halbtagsbetreuung hinausgehen. Zudem sind große Unterschiede in der regionalen Verfügbarkeit von Kindertageseinrichtungen zu beobachten (siehe
Für welche Gruppen diese Unterschiede in Nutzung und Bedarf besonders hoch sind, wird im Folgenden anhand von Daten der KiBS des DJI München dargestellt. Wir betrachten die Jahre 2013 bis 2020 getrennt für Kinder unter drei Jahren und für Kinder im Alter ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Da für Kinder ab dem vierten Lebensjahr der Betreuungswunsch erst ab 2016 abgefragt wurde, beziehen sich die Analysen für diese Altersgruppe auf die Jahre 2016 bis 2020. Wir differenzieren Familien nach dem Bildungshintergrund der Mütter (da diese immer noch die Hauptbetreuungspersonen sind), dem Migrationshintergrund der Eltern, dem Haushaltsäquivalenzeinkommen, dem Haushaltstyp und danach, ob die Mutter erwerbstätig ist.
Info 1Datengrundlage: Die Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts
Die Analysen basieren auf der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) für die Jahre 2012 bis 2020, den aktuellsten KiBS-Daten, die der Forschung derzeit zur Verfügung stehen (Kerstin Lippert et al., DJI-Kinderbetreuungsstudie – KiBS: Längsschnittdatensatz 2012–2020, Version: 2. DJI – Deutsches Jugend Institut, Dataset, 2022). Die KiBS-Daten sind repräsentativ für Deutschland, jährlich werden circa 29.000 Eltern von Kindern unter 12 Jahren befragt. Die Daten enthalten unter anderem Informationen zu Kita-Betreuungswünschen und der tatsächlichen Kitanutzung. Bei der Interpretation der Daten für 2020 muss bedacht werden, dass es sich um das erste Jahr der Coronapandemie handelt und berichtete Kitanutzungen und -bedarfe pandemiebedingte Verzerrungen enthalten können.
In den Analysen wird nach den folgenden Familienmerkmalen unterschieden:
Bildung der Mutter: Unterscheidung danach, ob die Mutter einen Hochschulabschluss hat oder nicht.
Migrationshintergrund der Eltern: Unterscheidung danach, ob mindestens ein Elternteil außerhalb Deutschlands geboren ist.
Haushaltseinkommen: Unterscheidung nach dem Haushaltsäquivalenzeinkommen durch Einteilung in vier Einkommensquartile. Familien mit niedrigem Einkommen sind jene Familien, die sich im untersten Einkommensquartil befinden. Sie werden mit allen anderen Familien mit einem höheren Einkommen verglichen.
Mütterliche Erwerbstätigkeit: Unterscheidung danach, ob die Mutter einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich noch in Ausbildung befindet, arbeitslos gemeldet ist oder nicht dem Arbeitsmarkt bereitsteht.
Haushaltstyp: Unterscheidung danach, ob nur ein Elternteil oder beide Elternteile im Haushalt des Kindes leben.
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