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Der Ausbau der Kindertagesbetreuung steht seit vielen Jahren im Fokus der öffentlichen Diskussion. Eine gute Kinderbetreuung und damit eine frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben in Deutschland. Sie sind wichtige Faktoren für die Entwicklung und auch die Chancengleichheit der Kinder. Ein bundesweit bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Angebot an Betreuungsplätzen zu schaffen – insbesondere für Kinder unter drei Jahren –, ist gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen. Neben anderen familienpolitischen Leistungen (unter anderem Elterngeld, Kindergeld; zu Elterngeld siehe auch
Die gesetzlichen Grundlagen für den beschleunigten Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots wurden durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) im Jahr 2005 sowie das Kinderförderungsgesetz (KiföG) im Jahr 2008 gelegt. Die Betreuung soll in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater (sogenannte Kindertagespflege) angeboten werden. Seit dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres.
Das Kinderförderungsgesetz enthält zudem die gesetzlichen Grundlagen für Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung (Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau"). Mit mehreren Investitionsprogrammen hat sich der Bund am Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren beteiligt. Damit nach der Einschulung keine Betreuungslücke entsteht, wurde mit dem im Oktober 2021 verkündeten Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) auch für Grundschulkinder ein Anspruch auf eine ganztägige Förderung beschlossen. Der Rechtsanspruch gemäß GaFöG wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier eingeführt.
Autor/–innen: Heike Heilmann, Alexander Seidel
Herausgeber: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Interner Link: Sozialbericht: Kapitel 2.2: Grafiken und Tabellen zum Download
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