Arbeit und Karriere auf der einen, Familienleben und Kinderbetreuung auf der anderen Seite: Beides miteinander zu verbinden, stellt für viele Eltern eine besondere Herausforderung dar. Nach wie vor sind es vor allem Frauen, die infolge der Geburt von Kindern den Umfang der Erwerbstätigkeit der veränderten familiären Situation anpassen.
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 7,2 Millionen Mütter und 6,2 Millionen Väter im erwerbsfähigen Alter (von 15 bis 64 Jahren), die mit mindestens einem leiblichen Kind oder einem Stief-, Pflege- oder Adoptivkind unter 15 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt lebten. Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, brauchen in der Regel mehr Betreuung als ältere Kinder. Dementsprechend werden in diesem Abschnitt nur Mütter und Väter mit mindestens einem Kind unter 15 Jahren betrachtet.
Rund 68 % dieser Mütter und 92 % dieser Väter sind 2023 einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, die nicht aufgrund von Elternzeit oder Mutterschutz unterbrochen war. Abhängig vom Alter des jüngsten Kindes verändert sich die Erwerbstätigenquote – insbesondere der Mütter – deutlich. Zwei Fünftel (40 %) der Mütter, deren jüngstes Kind im Krippenalter von unter drei Jahren war, waren berufstätig. Erreichte das jüngste Kind das Kleinkindalter von drei bis fünf Jahren, gingen bereits etwa doppelt so viele (74 %) einer Erwerbstätigkeit nach. Die höchste Erwerbstätigenquote von 84 % wurde bei Müttern mit einem jüngsten Kind im Alter von 10 bis 14 Jahren erreicht. Bei den Vätern ist die Beteiligung am Erwerbsleben weitgehend unabhängig vom Heranwachsen der Kinder. Sie lag im Jahr 2023 – je nach Alter des jüngsten Kindes – zwischen 90 und 93 %. Mit der Familiengründung gibt somit ein beträchtlicher Teil der in Deutschland lebenden Mütter ihren Beruf vorübergehend auf und kehrt erst mit zunehmendem Alter der Kinder wieder ins Erwerbsleben zurück.
Dieser Trend lässt sich sowohl für Mütter in Westdeutschland als auch für Mütter in Ostdeutschland feststellen. Allerdings sind Mütter in Ostdeutschland tendenziell etwas häufiger erwerbstätig als Mütter in Westdeutschland. Sie schränken ihre Erwerbsbeteiligung auch mit jüngeren Kindern nicht so stark ein wie Mütter im Westen. So waren 2023 rund 48 % der Mütter im Osten mit einem Kind unter drei Jahren berufstätig, bei den Müttern im Westen lag dieser Wert bei 38 %. Die Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Müttern im Osten und im Westen sind im Wesentlichen auf die unterschiedliche Betreuungssituation in Ost- und Westdeutschland zurückzuführen (siehe Interner Link: Kapitel 2.2).
Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist nicht nur für die finanzielle Situation der Familie von großer Bedeutung. Sie bestimmt auch den zeitlichen Rahmen, der für das Familienleben zur Verfügung steht. Bei der Erwerbsbeteiligung zeigen sich zunächst keine großen Unterschiede zwischen alleinerziehenden Müttern und Müttern in Paarfamilien. Eine Betrachtung der Erwerbstätigkeit von Müttern zeigt, dass Ehefrauen und Lebenspartnerinnen mit Kindern unter 15 Jahren 2023 jeweils zu 68 % erwerbstätig waren. Alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 15 Jahren waren mit 66 % etwas seltener berufstätig. Deutliche Unterschiede zeigen sich hingegen beim Umfang der ausgeübten Tätigkeit. Ehefrauen waren von allen Müttern am seltensten Vollzeit berufstätig. Nur 27 % der Ehefrauen übten ihre Erwerbstätigkeit in Vollzeit aus. Deutlich höher waren die Vollzeitquoten der alleinerziehenden Mütter (37 %) und der Lebenspartnerinnen (37 %). Bei der Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung ist das entsprechend umgekehrt.
Väter sind nicht nur häufiger erwerbstätig, sie üben ihre berufliche Tätigkeit auch öfter in Vollzeit aus als Mütter. Dennoch gibt es auch hier Unterschiede je nach Familienform: Ehemänner waren 2023 mit 92 % am häufigsten erwerbstätig. Von den Lebenspartnern übten 91 % eine berufliche Tätigkeit aus. Mit 86 % waren alleinerziehende Väter am seltensten von allen Vätern mit Kindern unter 15 Jahren berufstätig. Die Reihenfolge ist unverändert, vergleicht man die Vollzeitquoten der Väter: 92 % der erwerbstätigen Ehemänner waren Vollzeit tätig, 90 % der Lebenspartner und 86 % der alleinerziehenden Väter.
Für Paare mit Kindern stellt sich nicht nur die Frage, wie beide Elternteile für sich betrachtet Familie und Beruf vereinbaren. Von hohem Interesse ist zudem das Zusammenspiel innerhalb der Partnerschaft bei der Balance von Familie und Beruf. Die dargestellten Ergebnisse beziehen sich dabei auf gemischtgeschlechtliche Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Insbesondere der Zeitumfang der Erwerbsbeteiligung unterscheidet sich hier deutlich. Bei mehr als zwei Dritteln (69 %) der gemischtgeschlechtlichen Ehepaare mit Kindern unter 15 Jahren waren der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit erwerbstätig. Auch über die Hälfte der Paare, die in gemischtgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebten, wählten diese traditionelle Arbeitszeitkombination (57 %). Bei 24 % der Ehepaare gingen beide Elternteile einer Vollzeittätigkeit nach, bei den Lebensgemeinschaften lag dieser Anteil mit 33 % deutlich höher. Andere mögliche Arbeitszeitaufteilungen spielten eine eher untergeordnete Rolle.
Unterschiede in der Vereinbarung von Familie und Beruf finden sich auch bei Paarfamilien mit Einwanderungsgeschichte im Vergleich zu Paarfamilien ohne Einwanderungsgeschichte. Während bei 77 % der Paarfamilien ohne Einwanderungsgeschichte Mutter und Vater 2023 erwerbstätig waren, traf das auf 50 % der Paare mit Einwanderungsgeschichte zu. Bei ihnen war hingegen die ausschließliche Erwerbsbeteiligung des Vaters mit 37 % deutlich häufiger verbreitet als bei den Paarfamilien ohne Einwanderungsgeschichte (19 %). Ebenfalls höher war bei den Paaren mit Einwanderungsgeschichte der Anteil derjenigen Paare, bei denen sich weder Mutter noch Vater am Erwerbsleben beteiligten (10 % gegenüber 2 % bei den Paaren ohne Einwanderungsgeschichte).