Als Familie definiert der Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, die in einem Haushalt leben. Im Einzelnen sind das Ehepaare, Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern. In diesem Abschnitt liegt der Schwerpunkt auf Familien mit minderjährigen Kindern. Das bedeutet, dass mindestens ein minderjähriges Kind im elterlichen Haushalt aufwächst, gegebenenfalls gemeinsam mit minder- oder volljährigen Geschwistern. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um leibliche Kinder, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder handelt (siehe Interner Link: Abbildung 1).
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 8,5 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern; 2013 waren es noch 8,1 Millionen Familien. Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl der Familien um rund 478.000 gewachsen. Das entspricht einem Anstieg von 6 %.
Bei einigen Familien in Deutschland besitzt mindestens ein Elternteil eine Einwanderungsgeschichte. Im Jahr 2023 waren das 3,5 Millionen Familien. Das entspricht einem Anteil von 41 % an allen Familien mit Kindern unter 18 Jahren in Deutschland. Im Vergleich zu 2013 hat sich die Zahl der Familien mit Einwanderungsgeschichte um 49 % erhöht. Die Zahl der Familien ohne Einwanderungsgeschichte ist in dieser Zeit um 12 % gesunken.
Info 4Familien mit Einwanderungsgeschichte
Zu den Familien mit Einwanderungsgeschichte zählen alle in einem Haushalt zusammenlebenden Eltern-Kind-Gemeinschaften, bei denen mindestens ein Elternteil entweder selbst eingewandert ist oder mindestens ein Elternteil der Familie wiederum selbst zwei Elternteile hat, die seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert sind (siehe dazu auch Interner Link: Kapitel 1.2, Info 2).
Familienformen
Hinter den veränderten Familienzahlen stehen unterschiedliche Entwicklungen der einzelnen Familienformen (siehe Tabelle 3). Während sich die Zahl der Ehepaare mit Kind(ern) nur moderat erhöht hat, stieg der Anteil der unverheirateten Lebensgemeinschaften mit Kind(ern). Gab es 2013 noch 5,6 Millionen Ehepaare mit minderjährigen Kindern, so waren es zehn Jahre später 5,8 Millionen (+ 3 %). Auch hat sich die Zahl der Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern von 810.000 im Jahr 2013 auf 1.025.000 im Jahr 2023 erhöht (+ 27 %). Der Anteil der Alleinerziehenden blieb hingegen konstant. Die wachsende Bedeutung unverheirateter Paarfamilien führte zu einer Verschiebung der Familienstrukturen, bei der allerdings nach wie vor die Ehepaare mit Kind(ern) deutlich überwiegen. Im Jahr 2023 waren circa sieben von zehn Familien (68 %) Ehepaare (2013: 70 %). Alleinerziehende Mütter oder Väter machten 20 % aller Familien aus (2013: 20 %). Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) stellten weitere 12 % aller Familien (2013: 10 %).
Unter den Familien mit Einwanderungsgeschichte war 2023 die Familienform Ehepaar mit Kind(ern) mit 74 % deutlich weiter verbreitet als unter den Familien ohne Einwanderungsgeschichte (64 %). Nur 17 % der Familien mit Einwanderungsgeschichte waren alleinerziehende Mütter oder Väter (ohne Einwanderungsgeschichte: 22 %). Weitere 8 % waren Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern (ohne Einwanderungsgeschichte: 15 %).
Familiengröße
Etwas weniger als die Hälfte (49 %) der Familien betreute 2023 genau ein minderjähriges Kind (und gegebenenfalls weitere volljährige Kinder). Zwei minderjährige Kinder lebten in 39 % der Familien. Drei minderjährige Kinder wuchsen in 10 % der Familien auf und in 3 % der Familien lebten vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Verteilung der Familien nach der Zahl der Kinder kaum verändert. Diese Entwicklung zeigt sich auch an der durchschnittlichen Kinderzahl je Familie: Rein rechnerisch zogen die Familien 2013 durchschnittlich 1,61 minderjährige Kinder groß. Im Jahr 2023 lag der Durchschnitt bei 1,68 minderjährigen Kindern.
Deutliche Unterschiede hinsichtlich der Kinderzahl zeigen sich zwischen Familien mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Bei Familien mit Einwanderungsgeschichte lebten 2023 häufiger mehr als zwei minderjährige Kinder im Haushalt: In 12 % dieser Familien lebten drei minderjährige Kinder und in 5 % mindestens vier Kinder unter 18 Jahren. Die entsprechenden Anteile bei Familien ohne Einwanderungsgeschichte lagen bei 8 beziehungsweise 2 %. Demgegenüber versorgten 51 % der Familien ohne Einwanderungsgeschichte ein minderjähriges Kind im Haushalt, während es bei den Familien mit Einwanderungsgeschichte nur 45 % waren.
Einkommenssituation von Familien
Um die Einkommenssituation von Familien zu vergleichen, eignet sich die Betrachtung des Nettoäquivalenzeinkommens der Familien. Das Nettoäquivalenzeinkommen ist eine Pro-Kopf-Vergleichsgröße, bei der das Einkommen auf Basis der Anzahl von Personen und deren Alter normiert ist (siehe zur näheren Erläuterung Kapitel 5.2, Info 3, Seite 196). Die folgenden Angaben zum Nettoäquivalenzeinkommen basieren auf der Mikrozensusbefragung 2022 und beziehen sich auf die Einkommenssituation im Jahr 2021.
In Tabelle 4 werden Familien anhand ihres Nettoäquivalenzeinkommens in vier gleich große Gruppen eingeteilt. Das Viertel mit dem geringsten Einkommen lebt von einem jährlichen Nettoäquivalenzeinkommen von unter 18.209 Euro. Das Nettoäquivalenzeinkommen des zweiten Viertels liegt zwischen 18.209 und 24.412 Euro. Im dritten Viertel liegt das Nettoäquivalenzeinkommen zwischen 24.412 und 33.306 Euro. Das reichste Viertel lebt von einem Äquivalenzeinkommen von 33.306 Euro oder mehr.
Mit einer Einwanderungsgeschichte der Familie ist im Allgemeinen eine schlechtere Einkommenssituation verbunden. Familien mit Einwanderungsgeschichte sind in den beiden unteren Vierteln des Nettoäquivalenzeinkommens überproportional vertreten: Ihr Anteil beträgt dort 37,6 beziehungsweise 26,9 %. Hingegen verfügen vergleichsweise wenige Familien mit Einwanderungsgeschichte über ein überdurchschnittliches Nettoäquivalenzeinkommen. Lediglich 19,8 beziehungsweise 15,7 % der Familien mit Einwanderungsgeschichte entfallen auf die oberen beiden Viertel.
Auch unter den Lebensformen zeigen sich Unterschiede im Nettoäquivalenzeinkommen. Familien mit zwei Elternteilen sind häufiger in den oberen beiden Vierteln des Nettoäquivalenzeinkommens zu finden. So weisen etwa Ehepaare für die oberen beiden Einkommensviertel Anteile von 27 beziehungsweise 29 % auf. Das bedeutet, dass Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) über ein höheres Nettoäquivalenzeinkommen verfügen. Schlechtere Einkommensbedingungen weisen alleinerziehende Mütter und Väter auf. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den alleinerziehenden Müttern: Beinahe die Hälfte (43 %) lebt von einem Nettoäquivalenzeinkommen von unter 18.209 Euro.