Die folgenden Angaben sind der Statistik der Eheschließungen und der Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen (Scheidungsstatistik) entnommen. Die Standesämter melden die Eheschließungen an die amtliche Statistik, die Justizgeschäftsstellen der Familiengerichte melden die Scheidungsfälle.
In Deutschland heirateten im Jahr 2022 insgesamt 390.700 Paare. Davon waren 380.700 Eheschließungen zwischen Mann und Frau, 4.700 männliche und 5.400 weibliche Paare. Die Zahl der Eheschließungen insgesamt nahm gegenüber dem Vorjahr um rund 33.000 oder 9 % zu, nachdem sie im Jahr 2021 auf einen Tiefststand gefallen war. Es ist davon auszugehen, dass eine Normalisierung nach den coronabedingten Einschränkungen in den beiden Vorjahren eingetreten ist. Auch dürften auf die Zeit nach der Pandemie verschobene Hochzeiten stattgefunden haben.
Die Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen stieg gegenüber dem Vorjahr um 15 %. Dabei sind auch die Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen enthalten. Werden diese Sondereffekte herausgerechnet und nur die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen ohne Umwandlungen betrachtet, so waren es 2022 mit 9.200 "neuen" Eheschließungen sogar 18 % mehr als im Jahr 2021. Von Oktober 2017 bis Ende 2022 haben insgesamt 29.600 gleichgeschlechtliche Paare ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen, und 46.000 gleichgeschlechtliche Paare heirateten, ohne zuvor registrierte Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gewesen zu sein.
Info 3»Ehe für alle«
Seit 1. Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts eine Ehe eingehen. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft, mit der zwei Menschen gleichen Geschlechts zuvor ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen geben konnten, kann seitdem nicht mehr beschlossen werden. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften können weitergeführt oder in eine Ehe umgewandelt werden. Eine solche Umwandlung trägt das Standesamt wie die anderen Eheschließungen ins Eheregister ein. Sie zählt als Eheschließung.
Da die erforderlichen Änderungen des Bevölkerungsstatistikgesetzes erst später wirksam wurden, sind die Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Paare 2017 in das Ergebnis 2018 mit eingeflossen. Bei den Ehescheidungen werden seit 2019 auch Paare gleichen Geschlechts nachgewiesen. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können weiterhin durch richterlichen Beschluss – als Pendant zur Ehescheidung – aufgehoben werden.
Im Jahr 2022 war auch die Zahl der Eheschließungen zwischen Mann und Frau um 32.000 angestiegen, was einem Anstieg um 9 % gegenüber dem Vorjahr auf 380.700 Eheschließungen entsprach. Gemischtgeschlechtliche Eheschließungen machten 97 % aller Eheschließungen des Jahres aus.
Mit der Eheschließung warten junge Menschen immer länger: Seit Mitte der 1970er-Jahre ist in Deutschland das durchschnittliche Heiratsalter bei der ersten Eheschließung kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2022 waren ledige Männer, die eine Frau heirateten, bei der Hochzeit im Durchschnitt 34 Jahre und 11 Monate und ledige Frauen, die einen Mann heirateten, 32 Jahre und 6 Monate alt. Das waren 3 Jahre und 1 Monat beziehungsweise 3 Jahre und 8 Monate mehr als noch vor 20 Jahren. Werden auch die gleichgeschlechtlichen Paare berücksichtigt, so lag das durchschnittliche Alter aller ledigen Männer 2022 um 2 Monate und das aller ledigen Frauen um 1 Monat höher als bei den gemischtgeschlechtlichen Paaren. Bei insgesamt 70 % der Hochzeiten waren beide Eheschließenden zuvor ledig, 12 % der Ehen wurden zwischen zwei geschiedenen Personen geschlossen.
Eine Ehe kann mit der Scheidung oder Aufhebung enden, also durch eine richterliche Entscheidung. Am häufigsten kommt es jedoch vor, dass der Ehepartner oder die -partnerin verstirbt und die Ehe dadurch nicht mehr besteht: In 75 % der aufgelösten Ehen war dies 2022 die Ursache. Die Zahl der gerichtlichen Scheidungen oder Aufhebungen lag bei 137.000 oder 25 % aller Ehelösungen. Auf je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen 2022 damit 1,6 Ehescheidungen. Nach den derzeitigen Scheidungsverhältnissen werden etwa 29 % aller in einem Jahr geschlossenen Ehen im Lauf der nächsten 25 Jahre wieder geschieden.
Formale Voraussetzung für eine Ehescheidung ist in der Regel, dass die Paare mindestens seit einem Jahr in Trennung leben. Dementsprechend trifft dies auf den größten Teil aller Ehescheidungen zu: Vier von fünf Ehen (80 %) wurden 2022 nach dieser Trennungszeit geschieden, 19 % aller Scheidungen erfolgten nach dreijähriger Trennung. In 1.000 Fällen oder 1 % aller Scheidungen hatten die Paare vor dem Scheidungsurteil weniger als ein Jahr getrennt gelebt und waren somit nach Ausnahmeregelungen von der üblicherweise vorgesehenen Trennungszeit geschieden worden. Die 2022 geschiedenen Ehen hatten im Durchschnitt 15 Jahre und 1 Monat bestanden. Etwa 24.300 oder 17,7 % aller geschiedenen Paare waren mindestens im 25. Jahr verheiratet.
Bei den weitaus meisten Scheidungen hatte eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner die Scheidung mit Zustimmung des beziehungsweise der anderen beantragt (89 %) oder beide hatten den Scheidungsantrag eingereicht (7 %). In 4 % der Scheidungen gab es keine Zustimmung der Ehepartnerin oder des Ehepartners zum Scheidungsantrag.
Wie das durchschnittliche Alter der Eheschließenden ist auch das Alter der Menschen, die sich scheiden lassen, im langfristigen Vergleich gestiegen. Im Jahr 2022 waren Männer zum Zeitpunkt der Scheidung im Schnitt 47 Jahre und 10 Monate alt, Frauen 44 Jahre und 8 Monate; 2002 hatte das durchschnittliche Alter bei der Scheidung für Frauen und Männer noch etwa 6 Jahre weniger betragen.
Im Jahr 2019 wurden erstmals Scheidungen gleichgeschlechtlicher Paare erfasst. Ihre Zahl belief sich auf rund 100. Sie sind in den genannten Angaben enthalten. 2022 wurden 1.100 Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren geschieden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und diese lösen wollen, werden nicht geschieden: Ihnen steht die gerichtliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft offen. Deren Folgen sind denen einer Scheidung vergleichbar. Im Jahr 2022 gab es etwa 800 solcher Aufhebungen.
Von einer Scheidung sind häufig neben den Ehegatten auch deren gemeinsame Kinder betroffen. Etwa die Hälfte der im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare hatte Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt erlebten 116.000 minderjährige Kinder die Scheidung ihrer Eltern. Ihren Höchststand hatte die Zahl der betroffenen Kinder im Jahr 2003 mit 170.300 erreicht.