Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit dem Jahr 2017 eine jährliche Statistik zu den in Deutschland lebenden Schutzsuchenden. Die Ergebnisse basieren auf dem Ausländerzentralregister (AZR), das alle notwendigen Informationen über den aufenthaltsrechtlichen Status der in Deutschland registrierten Ausländerinnen und Ausländer enthält.
Info 4 Schutzsuchende nach dem Ausländerzentralregister
Schutzsuchende sind alle Ausländerinnen und Ausländer (sowohl in Privathaushalten als auch in Gemeinschaftsunterkünften), die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten und zum Auswertungsstichtag im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst sind. Diese Definition umfasst drei Untergruppen, die aufgrund ihrer Heterogenität immer auch getrennt betrachtet werden sollten:
Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus halten sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland auf, wobei über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde.
Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus besitzen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes.
Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in Deutschland auf.
Begriffe wie "Flüchtlinge", "Asylberechtigte" oder "Asylbewerberinnen und Asylbewerber" werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, beschreiben aber im Aufenthalts- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutzsuchenden. Der Sammelbegriff "Schutzsuchende" soll darüber hinaus ausdrücken, dass das Ersuchen um humanitären Schutz nicht beziehungsweise noch nicht in allen Fällen von staatlicher Seite anerkannt ist.
Detaillierte Informationen dazu, welche aufenthaltsrechtlichen Sachverhalte für die Zuordnung zu den drei Gruppen ausschlaggebend sind, liefert eine Infografik zu Schutzsuchenden unter Externer Link: www.destatis.de auf der Themenseite "Migration und Integration".
Ende 2023 waren rund 3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert, was etwa einem Viertel der ausländischen Bevölkerung (23 %) entspricht. Der größte Anstieg der Zahl der registrierten Schutzsuchenden innerhalb eines Berichtsjahres war von 2021 auf 2022 zu beobachten: In diesem Zeitraum stieg die Zahl um mehr als 1,1 Millionen.
Schutzsuchende lassen sich nach dem sogenannten Schutzstatus unterscheiden. Personen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, haben einen offenen Schutzstatus. Am Jahresende 2023 war dies bei 454.795 Schutzsuchenden der Fall (14,3 %). Bei rund 2,5 Millionen Schutzsuchenden (79,7 %) wurde über das Gesuch auf Schutz positiv entschieden – sie verfügten Ende 2023 über einen anerkannten Schutzstatus. Beim überwiegenden Teil von ihnen war diese Anerkennung jedoch nur befristet (86,5 %). Bei 189.405 Schutzsuchenden wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt. Diese Personen hatten einen abgelehnten Schutzstatus und waren grundsätzlich ausreisepflichtig. Bei 82,8 % der Schutzsuchenden (156.875 Menschen) war diese Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung jedoch vorübergehend ausgesetzt.