Die Zahl der von Flucht und Vertreibung betroffenen Menschen erreichte im Jahr 2015 mit 63,9 Millionen ein Rekordniveau. Darunter waren 37,5 Millionen Menschen, die innerhalb ihres Landes vertrieben wurden, 16,1 Millionen Flüchtlinge sowie 3,2 Millionen Asylbewerber. Bezogen auf die Weltbevölkerung war im Jahr 2015 jeder 115. Mensch entweder Asylbewerber, Binnenvertriebener oder Flüchtling – ein noch nie dagewesener Höchststand. Fast die Hälfte der 37,5 Millionen Binnenvertriebenen entfiel auf lediglich drei Staaten: Kolumbien, Syrien und Irak. Bezogen auf die Flüchtlinge war die Türkei 2015 weltweit das größte Aufnahmeland (2,5 Mio. Flüchtlinge). An zweiter Stelle stand Pakistan (1,6 Mio.) und an dritter Stelle der Libanon (1,1 Mio.). Etwa 86 Prozent der UNHCR-Flüchtlinge suchten Ende 2015 Schutz in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Aus keinem Land stammten dabei mehr Flüchtlinge als aus Syrien (4,9 Mio.). Zusammen mit Afghanistan (2,7 Mio.) und Somalia (1,1 Mio.) stammte mehr als die Hälfte der Flüchtlinge aus nur drei Staaten.
Fakten
Nach Angaben des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) haben Flucht und Vertreibung seit Mitte der 1990er-Jahre in den meisten Welt-Regionen stetig zugenommen. Entsprechend erreichte die Zahl der weltweit von Flucht und Vertreibung betroffenen Menschen im Jahr 2015 ein Rekordniveau: Die Zahl der Personen im UNHCR-Verantwortungsbereich lag bei 63,9 Millionen. Darunter waren 37,5 Millionen Menschen, die innerhalb ihres Landes vertrieben wurden (Binnenvertriebene), 15,5 Millionen Flüchtlinge und 0,6 Millionen Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen sowie 3,2 Millionen Asylbewerber. Von den verbleibenden 7,1 Millionen Menschen waren die meisten (flüchtende) Staatenlose (3,7 Mio.) und im Jahr 2015 zurückgekehrte Binnenvertriebene (2,3 Mio.).
Ende 2015 bewegten sich die meisten der 37,5 Millionen Binnenvertriebenen, die von UNHCR geschützt oder unterstützt werden, innerhalb Asiens (46,0 Prozent). Gefolgt von Afrika (29,9 Prozent), Lateinamerika und der Karibik (19,0 Prozent) sowie Europa (5,1 Prozent). Fast die Hälfte der 37,5 Millionen Binnenvertriebenen Ende 2015 entfiel auf lediglich drei Staaten: Kolumbien (6,9 Mio. / 18,5 Prozent), Syrien (6,6 Mio. / 17,5 Prozent) und Irak (4,4 Mio. / 11,7 Prozent). Auf die zehn Staaten mit der höchsten Anzahl an Binnenvertriebenen – darunter noch Sudan, Jemen, Nigeria, Südsudan, Demokratische Republik Kongo, Afghanistan und Pakistan – entfielen 83,6 Prozent aller Binnenvertriebenen, die von UNHCR geschützt oder unterstützt werden (Top 20: 97,4 Prozent).
Von den 16,1 Millionen Flüchtlingen bzw. Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen suchten 53,9 Prozent in Asien und 29,8 Prozent in Afrika Schutz. Auf Europa entfielen lediglich 11,3 Prozent, auf Nordamerika nur 2,5 Prozent. Wenn auch die palästinensischen Flüchtlinge, die unter dem Mandat der UNRWA stehen, miteinbezogen werden, suchten 2015 mehr als 90 Prozent der Flüchtlinge Schutz in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen – viele dieser Staaten grenzen an Konfliktgebiete. Laut UNHCR bzw. der verfügbaren Daten waren weltweit 51 Prozent der Flüchtlinge jünger als 18 Jahre.
Bezogen auf die Flüchtlinge im UNHCR-Verantwortungsbereich ist die Türkei weltweit das größte Aufnahmeland: Die 2,54 Millionen aufgenommenen Flüchtlinge entsprechen einem Anteil von 15,8 Prozent an allen Flüchtlingen Ende 2015. An zweiter Stelle stand Pakistan (1,56 Mio.), an dritter der Libanon (1,07 Mio.). Auf die zehn Staaten, die Ende 2015 absolut die meisten Flüchtlinge aufgenommen hatten, entfielen zusammen 57,9 Prozent aller Flüchtlinge (Top 20: 76,1 Prozent).
Aus keinem Land stammten Ende 2015 mehr Flüchtlinge als aus Syrien – 4,87 Millionen (30,2 Prozent aller Flüchtlinge). Zusammen mit Afghanistan (2,67 Mio./16,5 Prozent) und Somalia (1,12 Mio./7,0 Prozent) stammte mehr als die Hälfte der Flüchtlinge aus nur drei Staaten (Top 10: 76,2 Prozent / Top 20: 91,2 Prozent). Dabei verteilten sich die Flüchtlinge aus Syrien auf 30 Staaten und die Flüchtlinge aus Afghanistan und Somalia auf jeweils 24 Staaten (ausgehend von Flüchtlingsbewegungen mit mehr als 1.000 Personen).
Wird die Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge ins Verhältnis zur Wirtschaftskraft gesetzt, ergibt sich ein anderes Bild als bei den absoluten Zahlen: Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und unter Berücksichtigung der Kaufkraft war Ende 2015 die Belastung durch aufgenommene Flüchtlinge in der Demokratischen Republik Kongo am höchsten (471 Flüchtlinge je 1 US-Dollar BIP pro Kopf). Es folgten Äthiopien (453), Pakistan (317), Uganda (233), Kenia (180) und Tschad. Unter den 39 Staaten mit der höchsten Anzahl aufgenommener Flüchtlinge je 1 US-Dollar BIP pro Kopf waren Ende 2015 ausschließlich Staaten, die nicht zur Gruppe der ökonomisch entwickelten Staaten gehören. Erst auf Rang 40 und 41 folgten Frankreich und Deutschland mit jeweils 7 Flüchtlingen je 1 US-Dollar BIP pro Kopf.
Bezogen auf die eigene Einwohnerzahl hatte Ende 2015 der Libanon die höchste Anzahl an Flüchtlingen (183 Flüchtlinge je 1.000 Einwohner). Darauf folgten Jordanien (87), Nauru (50), die Türkei (32) und Tschad (26). Deutschland (4 Flüchtlinge je 1.000 Einwohner) belegte Rang 43.
Die 3,2 Millionen Asylbewerber verteilen sich anders auf die Regionen als die Flüchtlinge: Ende 2015 entfielen 42,5 Prozent auf Afrika, 33,7 Prozent auf Europa, 12,3 Prozent auf Asien und 9,5 Prozent auf Nordamerika. Laut UNHCR wurden 2015 in Deutschland mit 441.900 Anträgen mehr Asylanträge gestellt als in jedem anderen Land – dies vor allem wegen der Bereitschaft Deutschlands, Flüchtlinge aufzunehmen, die über das Mittelmeer nach Europa kamen. Die USA verzeichneten die zweithöchste Zahl von Asylanträgen (172.700) – viele der Menschen, die dort Asyl beantragten, flohen vor Bandenkriminalität in Zentralamerika. Auch in Schweden (156.000) und Russland (152.500) wurde 2015 eine signifikante Zahl von Asylanträgen registriert. Die Zahl der Asylanträge, die von unbegleiteten oder von ihren Eltern getrennten Kindern gestellt wurden, lag laut UNHCR weltweit bei 98.400 (Stand 2015).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Soweit nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf Personen im UNHCR-Verantwortungsbereich.
Das wichtigste internationale Übereinkommen zum Flüchtlingsschutz ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die 1967 durch ein Protokoll ergänzt wurde. Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR – United Nations High Commissioner for Refugees) schützt und unterstützt Flüchtlinge auf der ganzen Welt. UNHCR wurde 1951 von der UN-Generalversammlung gegründet, um in der Folge des Zweiten Weltkriegs Millionen von europäischen Flüchtlingen zu helfen. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Aufgabengebiet stetig erweitert.
UNRWA – United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East