Im Jahr 2017 waren in der Europäischen Union 16,9 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, das heißt, dass ihnen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung standen. Die Armutsgefährdungslücke gibt Auskunft darüber, wie weit das Einkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Sie betrug 24,7 Prozent im Jahr 2017 und ist damit seit 2005 relativ stabil. Dazu passt, dass sich im Zeitraum 2005 bis 2017 in etwa der Hälfte der EU-Staaten die Armutsgefährdungslücke geschlossen und in der anderen Hälfte vergrößert hat. Bezogen auf die EU war im Jahr 2017 die Armutsgefährdungslücke in Rumänien, Spanien, Bulgarien und Griechenland am größten. In Finnland, Zypern, Tschechien, Malta und Ungarn war sie am niedrigsten.
Fakten
In der Europäischen Union (EU) waren im Jahr 2017 insgesamt 85 Millionen Personen armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote lag bei 16,9 Prozent, damit war rund jede sechste Person armutsgefährdet. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt (Armutsgefährdungsgrenze). Von der Armutsgefährdungsquote lässt sich allerdings nicht ableiten, wie weit das Einkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Darüber gibt die sogenannte relative Armutsgefährdungslücke Auskunft.
Die Armutsgefährdungslücke entspricht der Differenz zwischen dem (mittleren, verfügbaren und gewichteten) Einkommen der Personen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze und der Armutsgefährdungsgrenze. Ausgedrückt wird diese Differenz als Prozentsatz der Armutsgefährdungsgrenze. Die Armutsgefährdungsgrenze liegt in jedem EU-Land bei 60 Prozent des mittleren Einkommens der jeweiligen Gesamtbevölkerung (auch hier medianes Nettoäquivalenzeinkommen). Zum Beispiel lag im Jahr 2017 das mittlere Einkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung der EU-28 bei 45,2 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung. Die Differenz zur Armutsgefährdungsgrenze (60 Prozent) lag entsprechend bei 14,8 Prozentpunkten. 14,8 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung entsprechen 24,7 Prozent der Armutsgefährdungsgrenze (60 Prozent). Damit lag die Armutsgefährdungslücke der EU-28 bei 24,7 Prozent.
Laut Eurostat ist der Wert der Armutsgefährdungslücke der EU in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben. Im Jahr 2005 lag die Armutsgefährdungslücke der EU-27 bei 23,3 Prozent und im Jahr 2010 bei 22,8 Prozent (EU-28: 22,9 Prozent). Ihren bisherigen Höchstwert erreichte sie im Zeitraum 2005 bis 2017 im Jahr 2016 mit 25,0 Prozent.
Allerdings weichen die Werte einzelner europäischer Staaten teilweise deutlich vom EU-Durchschnitt ab. So lag der Wert der relativen Armutsgefährdungslücke im Jahr 2017 in Rumänien (34,5 Prozent), Spanien (32,4 Prozent), Bulgarien (30,5 Prozent) und Griechenland (30,3 Prozent) deutlich über den 24,7 Prozent der EU-28. Von den sechs Nicht-EU-Staaten, für die Eurostat Daten bereitstellt, fielen 2017 noch Serbien und Nordmazedonien mit Armutsgefährdungslücken in Höhe von 38,1 bzw. 32,9 Prozent auf. In Finnland (13,7 Prozent), Zypern (15,1 Prozent), Tschechien (16,6 Prozent), Malta und Ungarn (16,7 Prozent), Frankreich (16,9 Prozent) sowie dem Nicht-EU-Land Island (15,3 Prozent) waren die Armutsgefährdungslücken am niedrigsten. In Deutschland lag die relative Armutsgefährdungslücke im Jahr 2017 bei 20,9 Prozent.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf das Erhebungsjahr 2017 (Einkommensbezugsjahr 2016).
Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an einer Gesamtgruppe ist. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Dabei berücksichtigt die Einkommensberechnung sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte, die durch das Zusammenleben entstehen. Die verfügbaren Einkommen werden also gewichtet (Nettoäquivalenzeinkommen).
Armutsgefährdungslücke: Differenz zwischen dem Mittelwert (relativer Medianwert) der verfügbaren, gewichteten Einkommen (Nettoäquivalenzeinkommen) der Personen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze und der Armutsgefährdungsgrenze, ausgedrückt als Prozentsatz der Armutsgefährdungsgrenze.
Die Armutsgefährdungsquote wird hier bezogen auf die einzelnen Staaten gemessen und nicht anhand eines einheitlichen (EU-)Schwellenwertes für alle Länder. Auch bei der Armutsgefährdungslücke handelt es sich beim EU-Gesamtwert um einen nach der Bevölkerungszahl gewichteten Durchschnittswert der Zahlen der einzelnen Mitgliedstaaten.
Um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden hier alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.
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