Die Armutsgefährdungsquote der Europäischen Union lag im Jahr 2017 bei 16,9 Prozent – das entsprach 85 Millionen Personen. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Von strenger Armut (weniger als 40 Prozent des mittleren Einkommens) waren 2017 EU-weit 6,1 Prozent der Bevölkerung betroffen. Weiter litten in der EU knapp 35 Millionen Personen bzw. 6,9 Prozent der Bevölkerung unter erheblichen materiellen Entbehrungen (Deprivation). Und 34,4 Millionen Personen lebten 2017 in Haushalten, in denen die Erwachsenen im Vorjahr nur 20 Prozent oder weniger gearbeitet haben. Insgesamt gab es im Jahr 2017 in den EU-28-Staaten 112,9 Millionen Personen (22,5 Prozent der Bevölkerung), die von mindestens einer der drei Arten sozialer Ausgrenzung (Armutsgefährdung, materielle Entbehrung, Haushalt mit niedriger Erwerbstätigkeit) betroffen waren.
Fakten
In der Europäischen Union (EU) waren im Jahr 2017 insgesamt 85 Millionen Menschen armutsgefährdet – etwa jede sechste Person (16,9 Prozent). Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt (Armutsgefährdungsgrenze). Von strenger Armut sind Personen betroffen, deren Einkommen weniger als 40 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. In der EU galt dies im Jahr 2017 für 6,1 Prozent der Bevölkerung, im Euroraum für 6,0 Prozent. Rumänien (12,1 Prozent), Bulgarien (10,6 Prozent) und Spanien (10,5 Prozent) waren dabei die EU-Mitgliedstaaten, bei denen der Anteil der von strenger Armut betroffenen Bevölkerung bei mehr als zehn Prozent lag. In Finnland (1,9 Prozent), Tschechien (2,2 Prozent), Zypern (2,7 Prozent) und Malta (2,8 Prozent) war der entsprechende Anteil am niedrigsten. In Deutschland waren im Jahr 2017 4,4 Prozent der Bevölkerung von strenger Armut betroffen.
Neben der relativen Armutsgefährdung liegen Eurostat für das Jahr 2017 noch weitere Armutsindikatoren vor: So litten in den 28 Staaten der EU 34,8 Millionen Personen bzw. 6,9 Prozent der Bevölkerung unter erheblichen materiellen Entbehrungen (Deprivation). Konkret können sie sich mindestens vier der folgenden neun Ausgaben nicht leisten: Miete und Versorgungsleistungen / angemessene Beheizung der Wohnung / unerwartete Ausgaben / jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder gleichwertiger Proteinzufuhr / einen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort / ein Auto / eine Waschmaschine / einen Farbfernseher / ein Telefon.
Der dritte Armutsindikator bezieht sich auf die Erwerbstätigkeit: Im Jahr 2017 lebten in der EU 34,4 Millionen Personen bzw. 9,3 Prozent der unter 60-jährigen Bevölkerung in Haushalten, in denen die Erwachsenen (18 bis unter 60 Jahre, ohne Studierende) im Vorjahr insgesamt nur 20 Prozent oder weniger gearbeitet haben.
Insgesamt gab es im Jahr 2017 in den EU-28-Staaten 112,9 Millionen Personen, die von mindestens einer der drei Arten sozialer Ausgrenzung (Armutsgefährdung, materielle Entbehrung, Haushalt mit niedriger Erwerbstätigkeit) betroffen waren – das entsprach deutlich mehr als einem Fünftel der EU-Bevölkerung (22,5 Prozent). Von den Mitgliedstaaten der EU wiesen Bulgarien (38,9 Prozent), Rumänien (35,7 Prozent) und Griechenland (34,8 Prozent) dabei die höchsten Anteile auf. Außerhalb der EU waren die Anteile beispielsweise bei den EU-Beitrittskandidaten Türkei (45,1 Prozent), Nordmazedonien (41,1 Prozent) und Serbien (38,7 Prozent) sehr hoch. Tschechien (12,2 Prozent), Finnland (15,7 Prozent) und die Slowakei (16,3 Prozent) waren die drei EU-Staaten, wo der Anteil der Personen, die von mindestens einer der drei Arten sozialer Ausgrenzung betroffen waren, am niedrigsten war. Darauf folgten die Niederlande, Slowenien, Frankreich, Dänemark, Schweden, Österreich und Deutschland (19,0 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf das Erhebungsjahr 2017 (Einkommensbezugsjahr 2016).
Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an einer Gesamtgruppe ist. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Bei einem Einkommen von weniger als 40 Prozent des mittleren Einkommens wird häufig von strenger Armut gesprochen. In beiden Fällen werden bei der Einkommensberechnung sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte, die durch das Zusammenleben entstehen, berücksichtigt. Die verfügbaren Einkommen werden also gewichtet (Nettoäquivalenzeinkommen).
Die Armutsgefährdungsquote wird hier bezogen auf die einzelnen Staaten gemessen und nicht anhand eines einheitlichen (EU-)Schwellenwertes für alle Länder.
Um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden hier alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.
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