Im Jahr 2017 waren in der EU 16,9 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, das heißt, dass ihnen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung standen. Die Quote ist seit 2004 relativ stabil. Bezogen auf die EU-Staaten war im Jahr 2017 der Anteil armutsgefährdeter Personen in Rumänien (23,6 Prozent), Bulgarien (23,4 Prozent) und Litauen (22,9 Prozent) am höchsten. Am niedrigsten waren die Quoten in Tschechien (9,1 Prozent), Finnland (11,5 Prozent) sowie in der Slowakei und Dänemark (12,4 Prozent). EU-weit verringern die Sozialleistungen die Armutsgefährdungsquote von 25,0 auf 16,9 Prozent – also um knapp ein Drittel. Relativ am stärksten reduzieren die jeweiligen Sozialleistungen die Armutsgefährdungsquoten in Finnland, Irland, Dänemark, Ungarn und Schweden.
Fakten
Im Jahr 2017 waren in der Europäischen Union (EU) 16,9 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, das heißt, dass ihnen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung standen (medianes Nettoäquivalenzeinkommen). Die Quote ist seit 2004 relativ stabil. Während die Armutsgefährdungsquote des Euroraums mit 17,1 Prozent 2017 nur geringfügig über dem EU-Wert lag, weichen die Quoten der einzelnen EU-Mitglieder und anderer europäischer Staaten zum Teil erheblich vom EU-Durchschnitt ab. Insgesamt waren in der EU-28 im Jahr 2017 rund 85 Millionen Menschen armutsgefährdet.
EU-weit war im Jahr 2017 der Anteil armutsgefährdeter Personen in Rumänien (23,6 Prozent), Bulgarien (23,4 Prozent) und Litauen (22,9 Prozent) am höchsten. Aber auch in Lettland, Spanien, Estland, Italien, Griechenland und Kroatien war mindestens jede fünfte Person armutsgefährdet. Am niedrigsten waren die Armutsgefährdungsquoten 2017 in Tschechien (9,1 Prozent), Finnland (11,5 Prozent) sowie in der Slowakei und Dänemark (12,4 Prozent). Darauf folgten die Niederlande, Frankreich, Slowenien und Ungarn mit Quoten zwischen 13,2 und 13,4 Prozent. In Deutschland waren im selben Jahr 16,1 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, also etwas weniger als im EU-Durchschnitt.
Wird die Umverteilungswirkung von Sozialleistungen nicht berücksichtigt, erhöht sich die Armutsgefährdungsquote EU-weit von 16,9 auf 25,0 Prozent im Jahr 2017. Anders formuliert mindern die Sozialleistungen die Armutsgefährdungsquote um knapp ein Drittel (minus 32,4 Prozent). Wird dabei nicht die Gesamtbevölkerung betrachtet, sondern zum Beispiel nach Alter unterschieden, ist der Umverteilungseffekt teilweise noch größer. So reduzierten die Sozialleistungen die Armutsgefährdungsquote bei den unter 18-Jährigen im Jahr 2017 um 38,2 Prozent (32,5 gegenüber 20,1 Prozent). Bei Personen, die 65 Jahre oder älter waren, lag die Armutsgefährdungsquote ohne Berücksichtigung der Sozialleistungen hingegen nur 2,7 Prozentpunkt höher als die Quote mit Sozialleistungen (17,3 gegenüber 14,6 Prozent) – das entspricht einer Reduzierung um 15,6 Prozent.
Werden die Staaten vor der Umverteilung durch Sozialleistungen nach der Höhe der Armutsgefährdungsquoten sortiert, ergibt sich eine andere Reihenfolge als nach der Umverteilung: Unter den fünf Staaten mit den höchsten Quoten fanden sich im Jahr 2017 neben Litauen und Bulgarien (Rang 2 und 4) auch Irland (34,7 Prozent), Schweden (29,3 Prozent) und Luxemburg (29,0 Prozent). Irland und Schweden gehören gleichzeitig zu den fünf Staaten, in denen sich 2017 die Armutsgefährdungsquote relativ am stärksten durch die Sozialleistungen reduzierte – in Irland um 52,2 und in Schweden um 46,1 Prozent. Zu den Top 5 gehörten zudem Finnland (-56,9 Prozent), Dänemark (-51,0 Prozent) und Ungarn (-46,4 Prozent). In Deutschland reduzierten die Sozialleistungen die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2017 von 24,1 auf 16,1 Prozent – das entspricht einer Minderung um 33,2 Prozent.
Bei allen Armutsgefährdungsquoten ist zu beachten, dass diese keine Auskunft darüber geben, wie weit das Einkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung jeweilig unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Diesen Aspekt berücksichtigt die sogenannte relative Armutsgefährdungslücke: Laut Eurostat lag das mittlere, gewichtete Einkommen der armutsgefährdeten Personen der EU-28-Staaten (Median der Nettoäquivalenzeinkommen) im Jahr 2017 24,7 Prozent unter der Armutsgefährdungsgrenze (EU-27 im Jahr 2005: 23,3 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf das Erhebungsjahr 2017 (Einkommensbezugsjahr 2016).
Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an einer Gesamtgruppe ist. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Dabei berücksichtigt die Einkommensberechnung sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte, die durch das Zusammenleben – durch gemeinsam genutzten Wohnraum, beim Energieverbrauch pro Kopf oder bei Haushaltsanschaffungen – entstehen. Die Einkommen werden also gewichtet.
Die Armutsgefährdungsquote wird hier bezogen auf die einzelnen Staaten gemessen und nicht anhand eines einheitlichen (EU-)Schwellenwertes für alle Länder.
Zur Ermittlung des Einkommens wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen zusammengefasst. Anschließend wird das verfügbare Einkommen gewichtet bzw. das sogenannte Äquivalenzeinkommen ermittelt. Dazu wird das verfügbare Haushaltseinkommen unter Berücksichtigung eines Gewichtungsschlüssels (Äquivalenzskala) geteilt. Die Äquivalenzskala weist dabei der ersten erwachsenen Person stets das Gewicht 1 zu. Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3.
Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren hat nach der Äquivalenzskala das Gesamtgewicht 2,1 (1 plus 0,5 plus 0,3 plus 0,3). Zu Berechnung des Äquivalenzeinkommens muss das verfügbare Haushaltseinkommen demnach durch 2,1 – und nicht durch die Anzahl der Personen – geteilt werden. Bei einem verfügbaren Haushaltseinkommen von beispielsweise 2.100 Euro hat jedes der vier Haushaltsmitglieder ein Äquivalenzeinkommen von 1.000 Euro.
Um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden hier alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.
Weitere Informationen zur Armutsgefährdungslücke erhalten Sie