Der Bildungsstand der Erwerbsbevölkerung beeinflusst maßgeblich das Arbeitslosigkeitsrisiko. Das gilt sowohl für die Europäische Union insgesamt als auch für jeden einzelnen Mitgliedstaat sowie für weitere Staaten Europas. EU-weit waren im Jahr 2017 lediglich 4,5 Prozent der Erwerbsbevölkerung mit hohem Bildungsstand arbeitslos. Bei der Erwerbsbevölkerung mit niedrigem Bildungsstand waren es hingegen 14,8 Prozent. Besonders problematisch ist dabei, dass sich der Abstand zwischen den Bildungsschichten seit 2005 stetig vergrößert hat.
Fakten
Im Jahr 2017 lag die Arbeitslosenquote der Europäischen Union (EU) bei 7,6 Prozent. Wird die Erwerbsbevölkerung nach dem höchsten erreichten Bildungsstand unterschieden, zeigt sich, dass die Arbeitslosenquote in erheblichem Maße durch den Bildungsabschluss beeinflusst wird. EU-weit waren im Jahr 2017 lediglich 4,5 Prozent der Erwerbsbevölkerung mit einem hohen Bildungsstand arbeitslos (Bildungsstand nach der Klassifikation ISCED – International Standard Classification of Education). Bei der Erwerbsbevölkerung mit einem mittleren Bildungsstand waren es im selben Jahr 6,9 Prozent. Schließlich lag die Arbeitslosenquote der Erwerbsbevölkerung mit niedrigem Bildungsstand bei 14,8 Prozent. Das Risiko, im Jahr 2017 von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, war demnach bei einem niedrigen Bildungsstand mehr als dreimal so hoch wie bei einem hohen Bildungsstand (Faktor 3,3).
In allen Jahren von 2005 bis 2017 war EU-weit die Erwerbsbevölkerung mit einem niedrigen Bildungsstand am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen. Auffällig ist, dass sich der Abstand zwischen den Bildungsschichten stetig vergrößert: 2005 war die Arbeitslosenquote der Erwerbsbevölkerung mit einem niedrigen Bildungsstand 2,4-mal so hoch wie die Quote der Erwerbsbevölkerung mit einem hohen Bildungsstand. 2010 war sie 2,9-mal und 2015 schon 3,1-mal höher.
In allen Mitgliedstaaten der EU – und auch in Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Norwegen und der Schweiz – war das Risiko, im Jahr 2017 arbeitslos gewesen zu sein, bei der Erwerbsbevölkerung mit einem niedrigen Bildungsstand größer als bei der Erwerbsbevölkerung mit einem hohen Bildungsstand. Mit einer Ausnahme (Dänemark) war in diesen Ländern auch die Arbeitslosenquote bei mittlerem Bildungsstand höher als bei hohem Bildungsstand.
In lediglich zwei der 34 Staaten, für die Eurostat Daten bereitstellt, war die Arbeitslosenquote der Erwerbsbevölkerung mit niedrigem Bildungsstand niedriger als die Quote der Erwerbsbevölkerung mit mittlerem Bildungsstand. Während die beiden Quoten in Portugal mit 9,8 und 9,9 Prozent fast gleich hoch waren, weicht die Türkei klar von den anderen Staaten ab: Hier lag die Arbeitslosenquote der Erwerbsbevölkerung mit mittlerem bzw. hohem Bildungsstand bei 12,5 bzw. 12,4 Prozent, die Quote der Erwerbsbevölkerung mit niedrigem Bildungsstand betrug hingegen nur 9,6 Prozent.
In keinem der hier betrachteten Staaten ist der Einfluss des Bildungsstandes auf die Arbeitslosenquote höher als in Tschechien. Im Jahr 2017 war die Arbeitslosenquote der Erwerbsbevölkerung mit einem niedrigen Bildungsstand 8,7-mal höher als die Quote der Erwerbsbevölkerung mit einem hohen Bildungsstand (13,1 gegenüber 1,5 Prozent). Stärker als in anderen Ländern war der Zusammenhang zwischen Bildung und Arbeitslosigkeit im selben Jahr auch in Litauen (Faktor 7,2), der Slowakei (7,1), Ungarn (6,9), Bulgarien (6,0), Polen (5,1), Lettland und Deutschland (4,8). Weniger stark ausgeprägt war der Zusammenhang in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Zypern (Faktor 1,4), Griechenland und Portugal (1,5), Dänemark (1,9) sowie in Montenegro (2,0).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
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Die Arbeitslosenquote entspricht dem prozentualen Anteil der Arbeitslosen an der Erwerbsbevölkerung. Die Erwerbsbevölkerung setzt sich aus den Erwerbstätigen und den Arbeitslosen zusammen. Zu den Arbeitslosen zählen hier alle Personen von 15 bis unter 75 Jahren,
die während der Bezugswoche ohne Arbeit waren,
die innerhalb der letzten vier Wochen aktiv eine Beschäftigung gesucht haben und
die sofort bzw. innerhalb von zwei Wochen eine Beschäftigung aufnehmen könnten.
Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die in der Bezugswoche (der EU-Arbeitskräfteerhebung) gegen Entgelt oder zur Gewinnerzielung mindestens eine Stunde gearbeitet haben sowie alle Personen, die nur vorübergehend von ihrer Arbeit abwesend sind (z.B. aufgrund von Krankheit oder Urlaub).