2017 gingen EU-weit 31,7 Prozent der erwerbstätigen Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Bei den Männern lag die Teilzeitquote bei lediglich 8,8 Prozent. Dabei bestehen jedoch riesige Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten. Nach den Angaben von Eurostat für 34 europäische Staaten lag beispielsweise die Teilzeitquote der Frauen in den Niederlanden bei 75,8 Prozent und die der Männer bei 27,0 Prozent. In Bulgarien lagen die entsprechenden Werte bei nur 2,4 bzw. 2,0 Prozent. Trotz dieser Unterschiede gibt es bei den meisten Staaten eine Gemeinsamkeit: Außer in Montenegro lag der Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer im Jahr 2017 in allen Staaten unter dem Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen.
Fakten
Im Jahr 2017 waren in der Europäischen Union (EU) 73,0 Prozent der 15- bis unter 65-jährigen Männer erwerbstätig. Bei den Frauen lag die Erwerbstätigenquote im selben Jahr bei 62,5 Prozent. Größer als der Unterschied bei der Erwerbstätigenquote ist der Unterschied beim Arbeitsvolumen: 2017 gingen EU-weit 31,7 Prozent der erwerbstätigen Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Bei den 15- bis unter 65-jährigen Männern lag der entsprechende Anteil bei lediglich 8,8 Prozent. Allerdings hat sich der Unterschied in den letzten zwei Jahrzehnten verringert. Während die Teilzeitquote der Frauen im Zeitraum 1995 bis 2017 um die 31-Prozent-Marke schwankte, stieg die Teilzeitquote der Männer stetig von 4,7 Prozent im Jahr 1995 auf 8,9 Prozent 2015 (2017: 8,8 Prozent).
Eurostat stellt für die 28 Mitgliedstaaten der EU sowie für sechs weitere europäische Staaten Daten zu den Teilzeitquoten bereit (siehe Tabelle unten). Bezogen auf die 15- bis unter 65-jährigen Frauen war der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten im Jahr 2017 in den Niederlanden (75,8 Prozent), der Schweiz (60,6 Prozent), Österreich (47,2 Prozent) und in Deutschland (46,4 Prozent) am höchsten. Darauf folgten Belgien (41,2 Prozent) und das Vereinigte Königreich (40,2 Prozent). Auf der anderen Seite gingen in Bulgarien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien lediglich 2,4 Prozent bzw. 4,3 Prozent der erwerbstätigen Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Und auch in Montenegro, Kroatien, Ungarn, Rumänien, der Slowakei und Litauen lag die Teilzeitquote bei weniger als 10 Prozent.
Bei den 15- bis unter 65-jährigen Männern lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten in 24 der 34 hier betrachteten Staaten unter 10 Prozent – darunter Deutschland mit einem Anteil von 9,7 Prozent. Außer in Montenegro lag der Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer im Jahr 2017 in allen Staaten unter dem Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen. Wie bei den Frauen war die Teilzeitquote auch bei den Männern in den Niederlanden am höchsten – mit 27,0 Prozent lag sie allerdings 48,8 Prozentpunkte unter der Teilzeitquote der Frauen. Bei den Teilzeitquoten der Männer folgten auf die Niederlande die Schweiz (16,4 Prozent), Dänemark (16,2 Prozent), Norwegen (15,1 Prozent) und Schweden (13,1 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die in der Bezugswoche (der EU-Arbeitskräfteerhebung) gegen Entgelt, zur Gewinnerzielung oder zur Mehrung des Familieneinkommens mindestens eine Stunde gearbeitet haben sowie alle Personen, die nur vorübergehend von ihrer Arbeit abwesend sind (zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaub, Streik, Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen).
Die Erwerbstätigenquote gibt den Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung derselben Altersgruppe in Prozent an (hier: Wohnsitzland der Erwerbstätigen).
In der Arbeitskräfteerhebung basiert die Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung generell auf den Eigenangaben der Befragten. Davon abweichend ist in den Niederlanden und Island festgelegt, dass eine übliche Arbeitszeit von weniger als 35 Stunden als Teilzeitbeschäftigung gilt. In Schweden gilt diese Definition für Selbständige. In Norwegen werden lediglich die Beschäftigten, die zwischen 32 und 36 Stunden arbeiten, um eine Eigenangabe gebeten.
Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich aus der Summe der Erwerbstätigen und der Erwerbslosen.