In der Europäischen Union wurden in den Jahren 1998 bis 2016 knapp 14,3 Millionen Personen eingebürgert – das entspricht gut 750.000 Einbürgerungen pro Jahr. Im Jahr 2016 erwarben 995.000 Personen die Staatsbürgerschaft eines der 28 Mitgliedstaaten der EU. 86,8 Prozent der neuen Staatsbürger stammten dabei aus Nicht-EU-Staaten – die meisten aus Marokko (101 Tsd.), Albanien (68 Tsd.), Indien (42 Tsd.), Pakistan (33 Tsd.) und der Türkei (33 Tsd.). Innerhalb der EU erteilte im Jahr 2016 Schweden die meisten Staatsbürgerschaften je Einwohner (6,2 Einbürgerungen je 1.000 Einwohner). Darauf folgten Luxemburg (5,8), Zypern (5,5) sowie Italien, Malta und Spanien (jeweils 3,3). In Deutschland wurden 2016 1,4 Staatsbürgerschaften je 1.000 Einwohner erteilt und damit weniger als im EU-28-Durchschnitt (1,9).
Fakten
Anfang 2017 lebten in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) 511,5 Millionen Einwohner. Davon waren 472,8 Millionen bzw. 92,4 Prozent Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, in dem sie auch lebten. Die 38,5 Millionen Ausländer, die Anfang 2017 legal in der EU lebten, hatten einen Bevölkerungsanteil von 7,5 Prozent. Von den 38,5 Millionen Ausländern stammten wiederum 21,6 Millionen aus Staaten, die nicht zur EU gehören (56,0 Prozent). 16,9 Millionen Ausländer waren Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates (44,0 Prozent).
Auch wenn die Regelungen der einzelnen EU-Staaten unterschiedlich sind, kann in jedem Mitgliedstaat die Übernahme der Staatsbürgerschaft beantragt werden. Zur Verleihung der Staatsbürgerschaft muss sich die Person normalerweise eine bestimmte Zeit legal im Land aufhalten, zusätzlich müssen weitere Bedingungen erfüllt sein – wie zum Beispiel ausreichende Sprachkenntnisse. Die Staatsbürgerschaft kann sowohl an Personen, die zuvor Staatsbürger eines anderen Landes waren, als auch an Staatenlose verliehen werden.
Nach Angaben von Eurostat wurden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Jahren 1998 bis 2016 knapp 14,3 Millionen Personen eingebürgert – das entspricht gut 750.000 Einbürgerungen pro Jahr (bis 2008 EU-27, ab 2009 EU-28). Bezogen auf die Staaten, zu denen für alle Jahre Daten vorliegen, entfielen im Zeitraum 1998 bis 2009 die meisten Einbürgerungen innerhalb der EU-27 auf Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich (zusammen 4,8 Millionen / 58,7 Prozent). Darauf folgten Spanien, Belgien, die Niederlande und Schweden (1,9 Millionen / 22,9 Prozent). Im Zeitraum 2010 bis 2016 entfielen drei Viertel aller Einbürgerungen innerhalb der EU-28 auf nur fünf Staaten (74,4 Prozent). An der Spitze standen dabei das Vereinigte Königreich und Spanien mit 1,2 bzw. 1,0 Millionen Einbürgerungen. Darauf folgten Italien (798 Tsd.), Frankreich (790 Tsd.) und Deutschland (774 Tsd.).
Im Jahr 2016 erwarben 995.000 Personen die Staatsbürgerschaft eines der 28 Mitgliedstaaten der EU. 86,8 Prozent der neuen Staatsbürger stammten dabei aus Nicht-EU-Staaten, 12,1 Prozent aus einem anderen EU-Staat, 0,6 Prozent waren zuvor staatenlos und bei 0,5 Prozent war die vorherige Staatsbürgerschaft unbekannt. In Rumänien, Estland, Spanien, Bulgarien, Griechenland und Portugal lag der Anteil der Personen aus Nicht-EU-Staaten an allen Einbürgerungen bei mehr als 95 Prozent. Zwischen 90 und 95 Prozent lag er in Slowenien, Polen, Kroatien, Italien, Frankreich und den Niederlanden. Auf der anderen Seite der Skala standen Luxemburg (19,7 Prozent), Ungarn (24,2 Prozent), die Slowakei (57,4 Prozent), Irland (66,9 Prozent), Schweden (70,0 Prozent) und Deutschland (70,6 Prozent).
Im Jahr 2016 stammten die meisten der neuen Staatsbürger aus Marokko (101 Tsd.), Albanien (68 Tsd.), Indien (42 Tsd.), Pakistan (33 Tsd.), der Türkei (33 Tsd.) und Rumänien (30 Tsd.). Von den 995.000 Personen, die 2016 die Staatsbürgerschaft eines der 28 Mitgliedstaaten der EU erwarben, stammten 39,9 Prozent aus nur zehn Staaten. Unter den Top 30 befand sich neben Rumänien mit Polen noch ein weiteres EU-Mitglied (Rang 12).
Wird die Anzahl der Einbürgerungen auf die Gesamtbevölkerung des jeweiligen EU-Mitgliedstaates bezogen, erteilte im Jahr 2016 Schweden die meisten Staatsbürgerschaften (6,2 Einbürgerungen je 1.000 Einwohner). Darauf folgten Luxemburg (5,8), Zypern (5,5) sowie Italien, Malta und Spanien (jeweils 3,3). In neun Mitgliedstaaten lag die Zahl der Einbürgerungen bei weniger als einer Staatsbürgerschaft je 1.000 Einwohner. In Deutschland wurden 2016 1,4 Staatsbürgerschaften je 1.000 Einwohner erteilt und damit weniger als im EU-28-Durchschnitt (1,9).
Da der Ausländeranteil in den einzelnen Mitgliedstaaten stark variiert, setzt Eurostat die Anzahl der erteilten Staatsbürgerschaften auch zur Anzahl der jeweils ansässigen Ausländer in Beziehung: 2016 erteilte danach Kroatien die meisten Staatsbürgerschaften (9,2 Einbürgerungen je 100 ansässige Ausländer). Darauf folgten Schweden (7,8), Portugal (6,5) sowie Rumänien und Griechenland (jeweils 4,2). Am seltensten erteilten Lettland, Österreich und die Slowakei Staatsbürgerschaften (jeweils 0,7). Der EU-28-Durchschnitt lag 2016 bei 2,7 Einbürgerungen je 100 ansässige Ausländer, in Deutschland lag der entsprechende Wert bei 1,3.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Staatsbürgerschaft ist die rechtliche Bindung zwischen einer Person und einem Staat, die durch Geburt, Einbürgerung oder gemäß anderer nationaler Rechtsvorschriften erworben wird. Einbürgerung ist das Verfahren durch das ein Staat einer Person auf Antrag formal die Staatsangehörigkeit verleiht. Andere Möglichkeiten des Erwerbs der Staatsbürgerschaft betreffen Ehegatten von Staatsangehörigen oder Minderjährige, die von Staatsangehörigen adoptiert werden, sowie im Ausland geborene und ins Land ihrer Vorfahren zurückkehrende Nachkommen von Staatsangehörigen.
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