Montenegro, Spanien und Polen sind die Staaten in Europa, in denen mehr als jeder vierte abhängig Beschäftigte im Jahr 2017 lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Am niedrigsten war der Anteil befristeter Verträge in Rumänien (1,2 Prozent). Darauf folgten Litauen, Lettland und Estland mit Anteilen von drei Prozent oder weniger (Deutschland: 12,8 Prozent / EU-28: 14,4 Prozent). Unter anderem beeinflussen nationale Gepflogenheiten, die unterschiedliche Bedeutung der Saison-Arbeit sowie verschiedene arbeitsrechtliche Vorschriften die Höhe des Anteils befristeter Verträge. Trotz der sehr großen Unterschiede zwischen den einzelnen europäischen Staaten gibt es bei den allermeisten auch Gemeinsamkeiten: Generell gilt, dass der Anteil der befristeten Arbeitsverträge umso höher ist, je jünger die Beschäftigten sind. Zudem sind die Verträge von Führungskräften am seltensten und die von rangniedrigeren Arbeitnehmern am häufigsten befristet.
Fakten
Im Jahr 2017 gehörten in der Europäischen Union (EU) 192,3 Millionen Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 75 Jahren zur Gruppe der abhängig Beschäftigten. Davon hatten 27,6 Millionen bzw. 14,4 Prozent einen befristeten Arbeitsvertrag. Allerdings bestehen sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen europäischen Staaten. In Montenegro war bei den abhängig Beschäftigten fast jeder dritte Arbeitsvertrag befristet (30,3 Prozent). In Spanien und Polen war es rund jeder vierte (26,6 bzw. 26,2 Prozent) und in Portugal, den Niederlanden und Kroatien mehr als jeder fünfte Vertrag (22,0 bzw. 21,8 und 20,8 Prozent). Am niedrigsten war der Anteil befristeter Verträge in Rumänien (1,2 Prozent). Darauf folgten die drei baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland mit Anteilen von drei Prozent oder weniger. Auch im Vereinigten Königreich und in Bulgarien (5,2 Prozent) sowie in Malta (5,9 Prozent) war der Anteil der abhängig Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen auffallend niedrig. In Deutschland lag der entsprechende Anteil bei 12,8 Prozent.
Laut Eurostat gibt es viele Gründe für die zum Teil erheblichen Unterschiede beim Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse. Unter anderem unterschiedliche Traditionen bzw. nationale Gepflogenheiten, Unterschiede beim Angebot bzw. bei der Nachfrage nach Arbeitskräften, die unterschiedliche Bedeutung der Saison-Arbeit sowie verschiedene Vorschriften beim Thema Arbeitsrecht. Da sich viele dieser Faktoren in der Regel nur selten oder langsam ändern, sind die Quoten beim Thema Befristung in vielen Ländern weitgehend stabil. Beispielsweise hat sich beim Vergleich der beiden Jahre 2006 und 2017 der Anteil der befristeten Arbeitsverträge in nur 6 der 28 EU-Mitgliedstaaten um mehr als drei Prozentpunkte verändert (bezogen auf die 15- bis unter 65-jährigen abhängig Beschäftigten). EU-weit lag der Anteil befristeter Verträge 2006 nur minimal unter dem Anteil des Jahres 2017 (12,1 gegenüber 12,2 Prozent) – die größte Abweichung gab es in diesem Zeitraum im Jahr 2009 mit 11,4 Prozent.
Eurostat stellt für 34 europäische Staaten Daten bereit (siehe Tabelle unten). Bei einem Vergleich der Altersgruppen gilt generell, dass der Anteil der befristeten Arbeitsverträge umso höher ist, je jünger die Altersgruppe ist. In allen 34 Staaten waren im Jahr 2017 die entsprechenden Quoten der 15- bis unter 25-Jährigen höher als die der 25- bis unter 55-Jährigen. Und bei 31 der 34 Staaten war der Anteil befristeter Arbeitsverträge bei den 25- bis unter 55-Jährigen wiederum höher als bei den 55- bis unter 65-Jährigen. EU-weit hatten im Jahr 2017 41,3 Prozent der 15- bis unter 25-jährigen abhängig Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag, bei den 25- bis unter 55-Jährigen waren es 10,4 Prozent und bei den 55- bis unter 65-Jährigen 5,4 Prozent. Deutschland ist dabei das Land, bei dem der Unterschied zwischen den Altersgruppen am höchsten ausfällt: Mit 51,3 Prozent war der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei den 15- bis unter 25-Jährigen fast 18-mal höher als bei den 55- bis unter 65-Jährigen (2,9 Prozent). Innerhalb der EU war der Unterschied zwischen den Altersgruppen auch in Belgien und in Österreich auffällig hoch, außerhalb der EU galt dies für die Schweiz und Norwegen.
Zu den Unterschieden zwischen den Ländern kommen die Unterschiede zwischen den Berufen hinzu. Außer in Malta waren die Verträge von Führungskräften im Jahr 2017 in allen EU-Staaten, für die Eurostat Daten bereitstellt, am seltensten befristet. Auf der anderen Seite waren die Verträge von rangniedrigeren Arbeitnehmern am häufigsten befristet (außer in Finnland, Malta und Österreich). Allerdings gibt es auch hier deutliche Unterschiede: Während 42,4 Prozent der rangniedrigeren Arbeitnehmer in Polen befristet beschäftigt waren, galt dies in Rumänien nur für 2,9 Prozent. 2017 waren EU-weit 3,9 Prozent der Führungskräfte befristet beschäftigt. Bei Akademikern waren es 11,6 Prozent, bei Fachkräften in der Industrie 14,8 Prozent und bei den rangniedrigeren Arbeitnehmern 21,6 Prozent.
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Erwerbstätige sind alle Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die in der Bezugswoche (der EU-Arbeitskräfteerhebung) gegen Entgelt oder zur Gewinnerzielung mindestens eine Stunde gearbeitet haben sowie alle Personen, die nur vorübergehend von ihrer Arbeit abwesend sind (zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaub, Streik, Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen).
Arbeitnehmer üben ihre Haupttätigkeit auf vertraglicher Basis für einen Arbeit¬geber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis aus und erhalten hierfür eine Vergütung. Ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gegeben, wenn zwischen beiden ein Vertrag besteht, demzufolge der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gegen eine Geld- oder Sachvergütung arbeitet.