Ende 2017 entfielen nach Angaben des UNHCR 7,4 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber auf 46 europäische Staaten, darunter 3,2 Millionen auf einen EU-Mitgliedstaat. Werden die Bewegungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern zwischen zwei einzelnen Staaten betrachtet, so ist die Bewegung zwischen Syrien als Herkunftsstaat und der Türkei als Aufnahmestaat mit 3,4 Millionen die größte Bewegung (Stand: Ende 2017). Darauf folgten die Bewegungen zwischen Syrien und Deutschland (509 Tsd.), Afghanistan und der Türkei (163 Tsd.) sowie dem Irak und der Türkei (153 Tsd.). Aus deutscher Sicht waren der Irak (137 Tsd.), Afghanistan (112 Tsd.), Eritrea (51 Tsd.), Iran (41 Tsd.), die Türkei (25 Tsd.) und Somalia (23 Tsd.) weitere wichtige Herkunftsländer.
Fakten
Nach Angaben des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) entfielen Ende 2017 von den weltweit 23 Millionen Flüchtlingen und Asylbewerbern 7,4 Millionen auf 46 europäische Staaten, darunter 3,2 Millionen auf einen EU-Mitgliedstaat (ohne Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen). Mit 3,8 Millionen Menschen entfiel mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge und Asylbewerber Europas auf die Türkei (51,2 Prozent). An zweiter Stelle stand Deutschland mit 1,4 Millionen Flüchtlingen und Asylbewerbern (18,9 Prozent). Darauf Frankreich (400 Tsd.), Italien (354 Tsd.), Schweden (293 Tsd.) und Österreich (172 Tsd.).
Werden die binationalen Bewegungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern betrachtet, so ist die Bewegung zwischen Syrien als Herkunftsstaat und der Türkei als Aufnahmestaat mit 3,4 Millionen Flüchtlingen und Asylbewerbern die größte Bewegung zwischen zwei einzelnen Staaten (Stand: Ende 2017). Darauf folgten die Bewegungen zwischen Syrien und Deutschland (509 Tsd.), zwischen Afghanistan und der Türkei (163 Tsd.) sowie zwischen dem Irak und der Türkei (153 Tsd.). Auch zwischen dem Irak und Deutschland (137 Tsd.), der Ukraine und Russland (125 Tsd.), Afghanistan und Deutschland (112 Tsd.) sowie Syrien und Schweden (107 Tsd.) bewegten sich mehr als 100.000 Flüchtlinge und Asylbewerber.
Ende 2017 konnten nach den Daten des UNHCR 6,8 der insgesamt 7,4 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber einer binationalen Bewegung zugeordnet werden. Allein auf die 30 größten Bewegungen zwischen zwei einzelnen Staaten entfielen Ende 2017 5,4 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber. Deutschland war dabei siebenmal das Zielland. Und zwar mit Flüchtlingen und Asylbewerbern aus Syrien (509 Tsd.), dem Irak (137 Tsd.), Afghanistan (112 Tsd.), Eritrea (51 Tsd.), dem Iran (41 Tsd.), der Türkei (25 Tsd.) und Somalia (23 Tsd.).
Neben den Bewegungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern zwischen zwei Staaten erfasst der UNHCR auch Menschen, die innerhalb des eigenen Landes von Flucht und Vertreibung betroffen sind. So lag die Zahl der Binnenflüchtlinge in der Ukraine Ende 2017 bei rund 1,8 Millionen. Als weitere europäische Staaten folgten darauf Aserbaidschan (613 Tsd.), Georgien (278 Tsd.), Serbien und Kosovo (217 Tsd.) sowie Bosnien und Herzegowina (99 Tsd.). In den EU-Staaten gab es Ende 2017 keine Binnenflüchtlinge.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Weitere Informationen zu den Aufnahmestaaten von Flüchtlingen und Asylbewerbern finden Sie
Informationen zum Thema Flucht und Vertreibung weltweit finden Sie
Informationen zum Thema Asyl in Deutschland finden Sie
Soweit nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf Personen im UNHCR-Verantwortungsbereich; Flüchtlinge einschließlich Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen, aber ohne Binnenflüchtlinge und Rückkehrer. Bei den Asylbewerbern werden ausschließlich anhängige Verfahren betrachtet.
Nach Angaben des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) lag die Zahl der Flüchtlinge (einschließlich Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen) in Europa Ende 2017 bei 6.114.274 (EU-28: 2.289.253). Dabei liegen für 5.937.017 (EU-28: 2.137.290) Flüchtlinge Daten vor, zwischen welchen Staaten sie sich bewegt haben. Die Zahl der Asylbewerber in Europa lag Ende 2017 bei 1.308.628 (EU-28: 962.428). Dabei liegen für 898.653 (EU-28: 561.814) Asylbewerber Daten vor, zwischen welchen Staaten sie sich bewegt haben.
Das wichtigste internationale Übereinkommen zum Flüchtlingsschutz ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die 1967 durch ein Protokoll ergänzt wurde. Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.