Nach Angaben des UNHCR entfielen Ende 2017 von den weltweit 23 Millionen Flüchtlingen und Asylbewerbern 7,4 Millionen auf 46 europäische Staaten, darunter 3,2 Millionen auf einen EU-Mitgliedstaat. Mit 3,8 Millionen Menschen entfiel mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge und Asylbewerber Europas auf die Türkei (51,2 Prozent). An zweiter Stelle stand Deutschland mit 1,4 Millionen Flüchtlingen und Asylbewerbern (18,9 Prozent). Darauf folgten Frankreich (400 Tsd.), Italien (354 Tsd.), Schweden (293 Tsd.) und Österreich (172 Tsd.). Auch im Verhältnis zur eigenen Bevölkerung hat die Türkei die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber in Europa aufgenommen (Ende 2017: 47,5 je 1.000 Einwohner). Darauf folgten Schweden (29,3), Malta (20,4), Österreich (19,6), Zypern (17,6) und Deutschland (17,0). Auf der anderen Seite entfiel in 20 der 46 europäischen Staaten weniger als ein Flüchtling oder Asylbewerber auf 1.000 Einwohner – darunter waren elf EU-Staaten.
Fakten
Nach Angaben des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) erreichte die Zahl der weltweit von Flucht und Vertreibung betroffenen Menschen im Jahr 2017 ein Rekordniveau – allein im UNHCR-Verantwortungsbereich waren es mehr als 71 Millionen. Darunter waren rund 39 Millionen Menschen, die innerhalb ihres Landes vertrieben wurden sowie knapp 23 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber. Von den weltweit 23 Millionen Flüchtlingen und Asylbewerbern Ende 2017 entfielen 7,4 Millionen auf die 46 europäischen Staaten, für die der UNHCR Daten bereitstellt (siehe Tabelle unten). Weniger als die Hälfte davon – 3,2 Millionen – lebte in einem der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Mit 3,8 Millionen Menschen entfiel Ende 2017 mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge und Asylbewerber Europas auf die Türkei (51,2 Prozent). An zweiter Stelle stand Deutschland mit einem Anteil von 18,9 Prozent. Gleichzeitig entsprachen die 1,4 Millionen Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland 43,1 Prozent aller Flüchtlinge und Asylbewerber der EU-28. Innerhalb der EU folgten darauf Frankreich (400 Tsd.), Italien (354 Tsd.), Schweden (293 Tsd.), Österreich (172 Tsd.), das Vereinigte Königreich (162 Tsd.) und die Niederlande (110 Tsd.). Außerhalb der EU hatten in Europa noch Russland (128 Tsd.) und die Schweiz (117 Tsd.) jeweils mehr als 100.000 Flüchtlinge und Asylbewerber aufgenommen.
Auch im Verhältnis zur eigenen Bevölkerung hat die Türkei die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber in Europa aufgenommen (Ende 2017: 47,5 je 1.000 Einwohner). Darauf folgten Schweden (29,3), Malta (20,4), Österreich (19,6), Zypern (17,6), Deutschland (17,0), die Schweiz (13,9) und Norwegen (11,8). Auf der anderen Seite entfiel Ende 2017 in 20 der 46 betrachteten Staaten weniger als ein Flüchtling oder Asylbewerber auf 1.000 Einwohner – darunter die EU-Staaten Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Werden die binationalen Bewegungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern betrachtet, so ist die Bewegung zwischen Syrien als Herkunftsstaat und der Türkei als Aufnahmestaat mit 3,4 Millionen Flüchtlingen und Asylbewerbern die größte Bewegung zwischen zwei einzelnen Staaten (Stand: Ende 2017). Darauf folgten die Bewegungen zwischen Syrien und Deutschland (509 Tsd.), Afghanistan/Türkei (163 Tsd.), Irak/Türkei (153 Tsd.), Irak/Deutschland (137 Tsd.) sowie zwischen der Ukraine und Russland (125 Tsd.).
Neben den Bewegungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern zwischen zwei Staaten erfasst der UNHCR auch Menschen, die innerhalb des eigenen Landes von Flucht und Vertreibung betroffen sind. So lag die Zahl der Binnenflüchtlinge in der Ukraine Ende 2017 bei rund 1,8 Millionen. Als weitere europäische Staaten folgten darauf Aserbaidschan (613 Tsd.), Georgien (278 Tsd.), Serbien und Kosovo (217 Tsd.) sowie Bosnien und Herzegowina (99 Tsd.). In den EU-Staaten gab es Ende 2017 keine Binnenflüchtlinge.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Weitere Informationen zu den binationalen Bewegungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern finden Sie
Informationen zum Thema Flucht und Vertreibung weltweit finden Sie
Informationen zum Thema Asyl in Deutschland finden Sie
Soweit nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf Personen im UNHCR-Verantwortungsbereich; Flüchtlinge ohne Binnenflüchtlinge, Rückkehrer oder Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen. Bei den Asylbewerbern werden ausschließlich anhängige Verfahren betrachtet.
Das wichtigste internationale Übereinkommen zum Flüchtlingsschutz ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die 1967 durch ein Protokoll ergänzt wurde. Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR – United Nations High Commissioner for Refugees) schützt und unterstützt Flüchtlinge auf der ganzen Welt. UNHCR wurde 1951 von der UN-Generalversammlung gegründet, um in der Folge des Zweiten Weltkriegs Millionen von europäischen Flüchtlingen zu helfen. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Aufgabengebiet stetig erweitert.