Die bedeutendste Erhebung zum Thema Wohnen ist die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Diese Vollerhebung findet in der Regel im Zuge des Zensus statt und erlaubt Analysen zum Gebäude- und Wohnungsbestand in tiefster fachlicher wie regionaler Gliederung. Die nächste GWZ wird im Zuge des Zensus 2022 durchgeführt. Die Ergebnisse der letzten GWZ von 2011 wurden im Kapitel 9 des Datenreports 2016 ausführlich dargestellt.
Zwischen den Gebäude- und Wohnungszählungen wird die Struktur des Gebäude- und Wohnungsbestands mithilfe der Bautätigkeitsstatistiken ermittelt. Auf Basis der GWZ-Ergebnisse wird der Bestand an Gebäuden beziehungsweise Wohnungen des Vorjahres durch Fertigstellung neuer Gebäude und darin enthaltener Wohnungen, durch Fertigstellung von Wohnungen in bestehenden Gebäuden oder durch sonstige Zugänge von Wohnungen erhöht. Sonstige Zugänge liegen beispielsweise vor, wenn gewerblich genutzte Flächen eine Nutzungsänderung hin zur "wohnlichen" Nutzung erfahren. Der Bestand wird gemindert durch Abgänge von Gebäuden und Wohnungen, unter anderem infolge von Abbruch oder Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Der Saldo dieses Rechenwerks ergibt das fortgeschriebene Ergebnis zum Gebäude- und Wohnungsbestand.
Eine weitere wichtige Datenquelle ist der Mikrozensus, eine Haushaltserhebung, bei der jährlich etwa 1 % der Haushalte befragt wird. Im Jahr 1980 wurde dabei erstmals eine Zusatzerhebung zum Thema "Mietbelastung und Unterbringung der Haushalte" durchgeführt. Nach zunächst unregelmäßigen Abständen wird seit 1998 alle vier Jahre eine Zusatzerhebung zum Thema "Wohnen" durchgeführt. Dies ermöglicht, Angaben über die Wohnsituation mit soziodemografischen und ökonomischen Merkmalen der Haushalte zu verknüpfen und aufgrund der Größe der Stichprobe in tiefer fachlicher und regionaler Differenzierung auszuwerten. Haushaltserhebungen wie der Mikrozensus ermöglichen, Struktur und Bevölkerung zusammenzubringen, also festzustellen, welche Leute in welchen Wohnungen zu welchen Konditionen leben. In diesem Kapitel sind Eigentümerhaushalte solche Haushalte, die angeben, Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung zu sein, in der sie zum Befragungszeitpunkt gelebt haben. Bei Eigentümerwohnungen handelt es sich um Wohnungen, in denen mindestens eine Person lebt, die (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer dieser Wohnung ist. Folglich werden Wohnungen, die ausschließlich von Mieterinnen und Mietern bewohnt werden, als Mieterwohnungen bezeichnet. Ein Haus oder eine Eigentumswohnung kann also als Eigentümerwohnung selbst genutzt werden, vollständig weitervermietet oder (im Sinne des Mikrozensus) unbewohnt sein.
Zur Ermittlung von Baupreisindizes werden vierteljährlich die vertraglich vereinbarten Preise für 173 ausgewählte Bauleistungen, die für die Errichtung der Bauwerke notwendig sind, erhoben. Die Statistischen Ämter der Länder befragen rund 5.000 Unternehmen des Baugewerbes und leiten die aus rund 25.000 Preismeldungen ermittelten Landesmesszahlen für die 173 Bauleistungen an das Statistische Bundesamt weiter. Aus diesen Messzahlen wird über ein Gewichtungsschema der Baupreisindex für Deutschland berechnet.
Auf der Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes beziehungsweise des Baugesetzbuchs übermitteln die beurkundenden Notare Kaufverträge über Grundstücksverkäufe von Bauland und Immobilien an die Finanzämter beziehungsweise die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Als Berichtspflichtige für die Statistik der Kaufwerte für Bauland und den Häuserpreisindex übermitteln diese Preise und beschreibende Merkmale über die veräußerten Grundstücke sowie Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen an die amtliche Statistik. Aus diesen Daten werden der Preisindex für baureifes Land sowie der Häuserpreisindex ermittelt.
Zur Ermittlung des Preisindex für das selbst genutzte Wohneigentum werden Informationen aus bestehenden Statistiken (wie Baupreisindizes, Teilindex Neubau des Häuserpreisindex) kombiniert mit zusätzlichen Erhebungen, beispielsweise zur Maklercourtage.
Die seit 2005 europaweit einheitlich durchgeführte, freiwillige Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) liefert ebenfalls Informationen rund um das Thema Wohnen. Insbesondere bieten Aussagen zum subjektiven Wohlbefinden wertvolle Erkenntnisse. Aufgrund des geringen Stichprobenumfangs liegen jedoch nur Ergebnisse auf Bundesebene vor.