Die öffentlichen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst und Einrichtungen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung) beschäftigten Mitte 2019 in Deutschland insgesamt rund 6,2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten). Davon übten 4,2 Millionen eine Vollzeit- und 2,0 Millionen eine Teilzeitbeschäftigung aus. Gegenüber dem Vorjahr wurden 62.600 mehr Vollzeitkräfte beschäftigt (+ 1,5 %). Die Zahl der Teilzeitkräfte hat sich um 58.000 Personen oder 3,0 % erhöht. Der Anteil der Frauen an den Vollzeitbeschäftigten betrug 42 %, bei den Teilzeitbeschäftigten waren es 84 %.
Die Bedeutung der öffentlichen Arbeitgeber für die Erwerbstätigkeit zeigt sich, wenn das durch die öffentliche Hand bezahlte Personal in Beziehung zur Gesamtzahl der abhängig Erwerbstätigen gesetzt wird. Gemessen an den 38,3 Millionen abhängig Erwerbstätigen ergibt sich für den Bereich der öffentlichen Arbeitgeber ein Anteil von rund 16 %.
Seit der deutschen Vereinigung ist die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, das heißt das Personal öffentlicher Arbeitgeber, das nicht bei privatrechtlichen Einrichtungen beschäftigt ist, deutlich gesunken: Zwischen 1991 und 2008 sank die Zahl der Beschäftigten von über 6,7 Millionen auf 4,5 Millionen. Der massive Personalabbau im öffentlichen Dienst in den 1990er-Jahren resultierte in erster Linie aus der Notwendigkeit, die Personalausstattung der neuen Länder und der dortigen Kommunen an die Verhältnisse des früheren Bundesgebiets anzupassen. Ungefähr die Hälfte des Personalabbaus im öffentlichen Dienst ist zudem auf die Privatisierung der Deutschen Bundesbahn und der Reichsbahn der ehemaligen DDR sowie der Deutschen Bundespost zurückzuführen. Umfangreiche Privatisierungen gab es darüber hinaus auch im kommunalen Bereich. Seit dem Jahr 2009 ist wieder ein nahezu kontinuierlicher Personalanstieg im öffentlichen Dienst zu verzeichnen.
Der Personalanstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Ausbau des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen und aus Personalzuwächsen im Bildungsbereich. Mitte 2018 waren rund 233.200 Personen in kommunalen Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Seit dem Jahr 2009 ist die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich des öffentlichen Dienstes um 62 % gestiegen. Die Schwerpunkte des Personaleinsatzes im öffentlichen Dienst lagen 2019 bei den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (20 %), der sozialen Sicherung (17 %), der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Rechtsschutz (14 %) und bei den Hochschulen (12 %).
Die Gesamtzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger – also der pensionierten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -soldaten und ihrer Hinterbliebenen – ist seit der deutschen Vereinigung erheblich gestiegen. Im Zeitraum von 1992 bis 2019 ist dieser Personenkreis um rund 37 % gewachsen. Dies ist vor allem auf den Aufbau von Personal im Bildungsbereich in den 1960er- und 1970er-Jahren im früheren Bundesgebiet zurückzuführen, das nun seit einigen Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Insgesamt erhielten am 1. Januar 2019 rund 1,7 Millionen Personen Leistungen des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems.
Leistungen nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht erhielten Anfang 2019 beim Bund 185.500 ehemalige Bedienstete oder ihre Hinterbliebenen, bei den Ländern 931.400, im kommunalen Bereich 127.500 sowie bei der Sozialversicherung 24.200 Personen. Beim Bundeseisenbahnvermögen (ehemals Deutsche Bundesbahn) gab es im Januar 2019 rund 145.200 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie bei den Postnachfolgeunternehmen (ehemals Deutsche Bundespost) 268.600 Personen. Die Zahl ehemaliger, nach dem Krieg nicht übernommener Bediensteter des Deutschen Reichs und ihrer Hinterbliebenen betrug 2019 rund 4.100 Personen.
Für den Eintritt des aktiven Personals in den Ruhestand gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Gründe: entweder das Erreichen einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze, eine festgestellte Dienstunfähigkeit oder die Inanspruchnahme einer Vorruhestandsregelung. Insgesamt lag die Zahl der im Lauf des Jahres 2018 nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht in den Ruhestand versetzten Personen bei rund 62.700. Die Mehrheit der Neupensionierungen (79 %) erfolgte aufgrund des Erreichens einer gesetzlichen Altersgrenze. Der Anteil der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit unter den Neupensionären betrug 16 %, weitere 5 % nahmen eine Vorruhestandsregelung in Anspruch oder wurden aus sonstigen Gründen pensioniert.