Soweit bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben die Ausgaben nicht durch Einnahmen der laufenden Periode oder durch in früheren Jahren gebildete Rücklagen gedeckt werden können, verschuldet sich der Öffentliche Gesamthaushalt. Die Verschuldung setzt sich hierbei zusammen aus
den Krediten des Öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht öffentlichen Bereich,
den Kassenkrediten beim nicht öffentlichen Bereich sowie
den Wertpapierschulden.
Zum 31. Dezember 2019 lag die Verschuldung des Öffentlichen Gesamthaushalts bei 1.898,8 Milliarden Euro. Hiervon verzeichnete der Bund gut 1.188,6 Milliarden Euro, die Länder 578,8 Milliarden Euro, die kommunale Ebene 131,4 Milliarden Euro und die Sozialversicherung 57 Millionen Euro Schulden beim nicht öffentlichen Bereich.
In Abbildung 4 ist die Entwicklung des nationalen Schuldenstands für den Zeitraum 2009 bis 2019 abgebildet. Bis zum Berichtsjahr 2010 ist die Schuldenentwicklung durch einen starken Anstieg gekennzeichnet, insbesondere im Jahr 2010 (+ 317,3 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr). Diese Erhöhung des Schuldenstands resultierte überwiegend aus den Folgen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise.
Mit Berichtskreiserweiterungen in den Jahren 2006 und 2010 reagierte die amtliche Statistik auf den zunehmenden Ausgliederungsprozess von öffentlichen Aufgaben (und Schulden) auf Einheiten außerhalb der Kernhaushalte. Der Effekt für das Berichtsjahr 2010 war jedoch vergleichsweise gering.
Abbildung 4 veranschaulicht, dass der Schuldenstand seit 2013, mit Ausnahme des Berichtsjahrs 2014, rückläufig ist. Insbesondere seit 2015 ist ein verstärkter Rückgang des Schuldenstands zu beobachten. Diese Entwicklung kann zurückgeführt werden auf die günstige Wirtschaftslage und auf die Schuldenbremse, die 2016 für den Bund und 2020 für die Länder in Kraft trat.
Neben der Schuldenstatistik und der Statistik der Einnahmen und Ausgaben des Öffentlichen Gesamthaushalts bildet die Statistik über das Finanzvermögen eine weitere Säule der Stabilitätsberichterstattung an die Europäische Kommission. Den Schulden stand im Jahr 2018 ein Finanzvermögen in Höhe von 922,2 Milliarden Euro gegenüber. Davon entfielen 320,7 Milliarden Euro auf den Bund, 230,3 Milliarden Euro auf die Länder und 204,6 Milliarden Euro auf die kommunale Ebene sowie 166,6 Milliarden Euro auf die Sozialversicherung.