Aufgabe des Länderfinanzausgleichs ist es, die unterschiedliche Finanzkraft der Bundesländer durch Finanzhilfen angemessen auszugleichen. Dies geschieht zum einen durch Ausgleichszahlungen von Ländern mit hohen Steuereinnahmen im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl an Länder mit niedrigeren Einnahmen. Dies wird als "Länderfinanzausgleich im engeren Sinn" bezeichnet (horizontaler Finanzausgleich). Das horizontale Ausgleichsvolumen erreichte im Jahr 2019 einen Wert von rund 11 Milliarden Euro. Zum anderen leistet der Bund direkte Zahlungen an finanzschwache Länder (vertikaler Finanzausgleich). Das vertikale Ausgleichsvolumen, auch Bundesergänzungszuweisung genannt, lag im Jahr 2019 bei knapp 7,6 Milliarden Euro.
Der Länderfinanzausgleich basiert auf zwei Kennzahlen: Die Ausgleichsmesszahl gibt den fiktiven Wert an, wie viel Einnahmen ein Land erzielt hätte, wenn die Einnahmen den durchschnittlichen Einnahmen der Länder je Einwohner entsprächen. Die Finanzkraftmesszahl stellt die tatsächlichen Einnahmen des jeweiligen Landes dar (einschließlich eines Anteils der Gemeindesteuern). Um die Höhe der Ausgleichszahlungen zu bestimmen, werden beide Messzahlen verglichen. Liegt die Finanzkraftmesszahl unter der Ausgleichsmesszahl, erhält ein Land Geld aus dem Länderfinanzausgleich. Liegt der Wert darüber, muss das Land in den Länderfinanzausgleich einzahlen.