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Um die natürlichen Ressourcen zu schonen und Mensch und Umwelt beim Erzeugen und Bewirtschaften von Abfällen zu schützen, wurde im Kreislaufwirtschaftsgesetz eine fünfstufige Abfallhierarchie eingeführt. Demnach gilt es Abfälle in erster Linie zu vermeiden, an zweiter Stelle steht das Vorbereiten zur Wiederverwendung. Erst an dritter Position folgt das Recycling und an vierter Stelle die sonstige Verwertung, insbesondere das energetische Verwerten und Verfüllen, also das Auffüllen von Kiesgruben, Bergwerksstollen oder Ähnlichem. Die fünfte Option ist das Beseitigen von Abfällen. Hierzu zählen unter anderem die Ablagerung auf Deponien oder das Verbrennen zur Beseitigung des Schadstoffpotenzials und die sogenannte Inertisierung der Abfälle.
Autor(en): Isabella Mehlin
Herausgeber: Statistisches Bundesamt (Destatis)
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