Bei den Befragten, die bereits im Jahr 2013 eine Altersrente oder -pension erhalten haben oder die zwischen 2013 und 2019 in den Ruhestand wechselten, wurde im Folgenden betrachtet, wie häufig eine Erwerbsabsicht im Ruhestandsalter verwirklicht werden konnte. Im gesamten Zeitraum zwischen 2013 und 2019 konnte jede / jeder vierte Befragte, die oder der entweder in der ersten oder in der zweiten Welle eine Erwerbsabsicht geäußert hatte, diese nach dem Eintritt in den Ruhestand verwirklichen. Insgesamt unterschieden sich die Anteile praktisch nicht nach Männern und Frauen, wohl aber nach der Wohnregion in West- oder Ostdeutschland (einschließlich Berlin). So ist der Anteil der Befragten, die eine grundsätzliche Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit im Ruhestandsalter verwirklichen konnten, in den alten Bundesländern mit 26 % höher als in den neuen Bundesländern (18 %).
Ein sehr guter Gesundheitszustand begünstigt die Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung einer Erwerbsabsicht im Ruhestandsalter in einem deutlichen Ausmaß. Befragte, die ihre Gesundheit in der ersten Befragungswelle als "sehr gut" eingeschätzt hatten, konnten in 39 % der Fälle eine Erwerbsabsicht realisieren, während der Anteilswert unter den Personen, die ihre Gesundheit schlechter eingeschätzt hatten, mit 21 % etwa halb so hoch ausfiel. Die Verwirklichung einer Erwerbsabsicht bei "sehr guter" Gesundheit wurde darüber hinaus durch das Geschlecht beeinflusst. So konnten 43 % der Frauen, die ihre Gesundheit im Jahr 2013 als "sehr gut" eingeschätzt hatten, eine Erwerbsabsicht verwirklichen. Bei den Männern mit vergleichbar gutem Gesundheitszustand waren es 35 %. Dies bedeutet, dass Frauen mit einer sehr guten subjektiven Gesundheit häufiger eine Erwerbsabsicht realisieren konnten, als dies bei den Männern mit einem vergleichbaren subjektiven Gesundheitszustand der Fall war.
Neben der subjektiven Gesundheit beeinflusst auch die Dauer der schulischen und beruflichen Bildung die Häufigkeit, mit der eine Erwerbsabsicht für das Ruhestandsalter realisiert werden kann. Bei Befragten mit einer Bildungsdauer von 9 bis unter 12 Jahren konnten 20 % eine grundsätzliche Erwerbsabsicht verwirklichen. Bei Personen mit einer mittleren Bildungsdauer (12 bis unter 14 Jahre) waren es 27 %. Unter den Befragten mit einer langen Bildungsdauer von 14 bis 18 Jahren konnte ein Drittel eine Erwerbsabsicht im Ruhestandsalter realisieren. Es handelt sich somit um einen Bildungsgradienten ungleicher Chancen bei der Verwirklichung von Erwerbsabsichten, der die schlechten Arbeitsmarktchancen insbesondere bei Menschen mit geringem Bildungsniveau widerspiegelt.
Verwirklichung einer Erwerbsabsicht im Ruhestandsalter nach Dauer der schulischen und beruflichen Bildung 2013–2019 — in Prozent (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Verwirklichung einer Erwerbsabsicht im Ruhestandsalter nach Dauer der schulischen und beruflichen Bildung 2013–2019 — in Prozent (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/
Schließlich beeinflusst die Möglichkeit, beim aktuellen oder letzten Arbeitgeber nach dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze weiterzuarbeiten, die Häufigkeit der Umsetzung einer Erwerbsabsicht. So konnte fast jede dritte befragte Person (30 %), die eine entsprechende Möglichkeit geboten bekam, eine Erwerbsabsicht im Ruhestandsalter umsetzen. Der Anteilswert unter denjenigen, die keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung erhielten, fiel dagegen um 20 Prozentpunkte niedriger aus. Dieses Ergebnis unterstreicht die Bedeutung des Arbeitgebers bei der Förderung sowohl von Erwerbsabsichten für das Ruhestandsalter als auch bei deren Verwirklichung. In der Gesamtbetrachtung sind sowohl persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie vor allem Gesundheit und Bildung, als auch betriebliche Rahmenbedingungen bei der Realisierung von Erwerbsabsichten im Ruhestandsalter bedeutsam. Es ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Studie TOP anzunehmen, dass ein Zusammenspiel dieser Bedingungen eine Entfaltung der Potenziale älterer Menschen am Arbeitsmarkt begünstigt.