Frauen der Geburtsjahrgänge 1941 bis 1951 hatten die Möglichkeit, ab 60 die sogenannte Altersrente für Frauen zu beziehen und damit auch ohne vorangehende Arbeitslosigkeit früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Die Frühverrentung war daher für Frauen, wenn sie ab dem 40. Lebensjahr überwiegend erwerbstätig waren, hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten leichter zugänglich als für Männer. Für die Geburtsjahrgänge ab 1952 wurde diese Rentenart abgeschafft (siehe
In Westdeutschland zeigt sich im Geburtsjahrgang 1941 eine Zweiteilung. Fast die Hälfte der Frauen nahm eine Rente in Anspruch, die längere Versicherungszeiten erfordert, davon der größte Teil die Altersrente für Frauen. Die andere Hälfte (44 %) konnte dagegen nur eine späte Regelaltersrente beantragen. Die Rente für schwerbehinderte Menschen spielte mit einer Inanspruchnahme von 5 % eine geringe Rolle. Im Vergleich der Geburtskohorten bis 1951 stieg der Anteil der Frauen, die nur die Voraussetzungen für die späteste Rentenart erfüllen, sogar noch an und erreichte beim Jahrgang 1946 mehr als die Hälfte (52 %), um dann wieder leicht abzunehmen. Mit der Ausweitung der Kindererziehungszeiten wurde die Schwelle für die Wartezeit von fünf Jahren für die Regelaltersrente von noch mehr westdeutschen Frauen erfüllt, sodass es in den erstmals beschiedenen Renten mehr Fälle von Frauen gab, die in ihrem gesamten Leben sehr wenig oder gar nicht erwerbstätig waren. Deshalb gibt es einen stabilen Anteil von Frauen, die ausschließlich die Regelaltersrente in Anspruch nehmen können. Auf der anderen Seite konnte beinahe jede vierte Frau in Westdeutschland (24 %) im Geburtsjahrgang 1952 eine Versicherungsbiografie von 45 oder mehr Jahren nachweisen und damit die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen.
In Ostdeutschland wurde die frühe Verrentungsmöglichkeit durch die Altersrente für Frauen im Geburtsjahrgang 1941 von fast allen Frauen (89 %) in Anspruch genommen. Nur jeweils etwa 5 % nahmen in diesem Jahrgang die Rente für schwerbehinderte Menschen oder die Regelaltersrente in Anspruch. Für die nachfolgenden Jahrgänge ist die Altersrente für Frauen mit mehr Abschlägen berechnet worden und wurde damit zunehmend unattraktiver. Damit stieg der Anteil von Frauen, die eine Rente für langjährig Versicherte anstreben, die ihnen nach 35 Versicherungsjahren zur Verfügung steht. Zugleich erhöhte sich auch der Anteil von Frauen, die die Regelaltersgrenze als späteste Option wählen, auf etwa ein Fünftel. Mit der Einführung der Rente für besonders langjährig Versicherte wird auch erkennbar, wie viele Frauen in Ostdeutschland 45 Versicherungsjahre und mehr aufweisen können. Mit der Abschaffung der Altersrente für Frauen wird dem Geburtsjahrgang 1952 die früheste Altersrente genommen. In der Folge stieg der Anteil der Frauen, die nach 45 und mehr Versicherungsjahren als besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge in Rente gehen, auf über ein Drittel. Ein weiteres Drittel der Frauen dieses Jahrgangs konnte 35 Versicherungsjahre für die Rente für langjährig Versicherte vorweisen. Durch die Reformen wurde im Ergebnis erreicht, dass vor allem Frauen des Geburtsjahrgangs 1952 in Ostdeutschland länger auf die Altersrente warten, aber auch seltener Abzüge für vorzeitige Rente in Kauf nehmen mussten.