Wohngeld
Das Wohngeld ist ein je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes wird es einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss für Mietobjekte oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentum geleistet. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, deren monatlichem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Ausführliche Informationen zum Thema Wohnen und Miete enthält
Zum Jahresende 2019 bezogen 504.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Das waren 1,2 % aller Privathaushalte. Von den Wohngeldhaushalten waren rund 479.000 Haushalte (95 %) sogenannte reine Wohngeldhaushalte und 25.000 Haushalte (5 %) wohngeldrechtliche Teilhaushalte. In reinen Wohngeldhaushalten leben ausschließlich wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder. Dagegen wohnen in Mischhaushalten wohngeldberechtigte und nicht wohngeldberechtigte Personen zusammen. Zum wohngeldrechtlichen Teilhaushalt zählen die wohngeldberechtigten Mitglieder eines Mischhaushalts.
Im Jahr 2019 gab der Staat für Wohngeldleistungen knapp 954 Millionen Euro aus. Gegenüber dem Jahr 2018 ging die Zahl der Wohngeldhaushalte insgesamt um 8 % zurück. Bei den wohngeldrechtlichen Teilhaushalten war ein Rückgang von 12 % zu verzeichnen, die Anzahl der reinen Wohngeldhaushalte ging um 8 % zurück. Die Wohngeldausgaben sanken im gleichen Zeitraum insgesamt um rund 9 %.
Das Wohngeld kommt in erster Linie Mieterinnen und Mietern zugute: Mehr als neun von zehn Wohngeldhaushalten (93 %) erhielten Ende 2019 ihr Wohngeld als Mietzuschuss. Der Rest (rund 7 %) erhielt es als Lastenzuschuss, der Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt wird.
Als Mietzuschuss wird das Wohngeld überwiegend an kleinere Haushalte gezahlt, als Lastenzuschuss dagegen eher an größere Haushalte. So wurde der Mietzuschuss am Jahresende 2019 zu 68 % an Ein- und Zweipersonenhaushalte gezahlt. Mehr als die Hälfte der Empfängerinnen und Empfänger eines Mietzuschusses (55 %) lebte allein. In den Haushalten mit Lastenzuschuss wohnten dagegen überwiegend (54 %) drei und mehr Personen.
Am 31. Dezember 2019 hatte ein reiner Wohngeldhaushalt einen durchschnittlichen monatlichen Anspruch auf Wohngeld in Höhe von 153 Euro. Die Haushalte mit Lastenzuschuss hatten in der Regel höhere Wohnkosten zu tragen. An sie wurden mit durchschnittlich 205 Euro deutlich höhere Beträge gezahlt als an die Haushalte mit Mietzuschuss in Höhe von 149 Euro. Grundsätzlich ist der Wohngeldanspruch umso höher, je größer der Haushalt ist und je geringer das der Berechnung zugrunde liegende Gesamteinkommen.
Das Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Einen Teil der Wohnkosten muss in jedem Fall die antragstellende Person tragen. Durch den Bezug von Wohngeld sanken die durchschnittlichen tatsächlichen Wohnkosten je Wohngeldempfängerhaushalt von 481 auf 328 Euro.
Bei der Wohngeldförderung existieren in Deutschland ein Ost-West- und ein Nord-Süd-Gefälle. Zum Jahresende 2019 waren im früheren Bundesgebiet ohne Berlin 1,1 % aller privaten Haushalte reine Wohngeldhaushalte oder wohngeldrechtliche Teilhaushalte. In den neuen Ländern und Berlin war dieser Anteil mit 1,6 % höher. Im früheren Bundesgebiet war der Anteil der Wohngeldhaushalte an den Privathaushalten in Nordrhein-Westfalen mit 1,5 % am höchsten, gefolgt von Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit jeweils 1,3 %. Am seltensten erhielten die Haushalte in Bayern (0,6 %), im Saarland (0,9 %) und in Baden-Württemberg (1,0 %) Wohngeld. In den östlichen Flächenländern hatte Mecklenburg-Vorpommern (2,4 %) den höchsten Anteil an Wohngeldhaushalten, gefolgt von Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit jeweils 1,6 %. In Berlin nahmen 1,0 % der Haushalte Wohngeld in Anspruch, was in etwa der Größenordnung der Inanspruchnahme im früheren Bundesgebiet entspricht.
Im früheren Bundesgebiet ohne Berlin lag dabei der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch von reinen Wohngeldhaushalten bei 165 Euro, in den neuen Ländern und Berlin bei 119 Euro sowie bundesweit bei 153 Euro. Die durchschnittliche monatliche Miete beziehungsweise Belastung von reinen Wohngeldhaushalten belief sich auf 7,45 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Im früheren Bundesgebiet ohne Berlin lagen die durchschnittlichen Wohnkosten bei 7,66 Euro je Quadratmeter, in den neuen Bundesländern und Berlin bei 6,77 Euro je Quadratmeter.
Elterngeld
Das Elterngeld soll Familien nach der Geburt eines Kindes insbesondere dann finanziell absichern, wenn durch die Betreuung des Kindes die Eltern ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken und daher Erwerbseinkommen wegfallen.
Elterngeld steht allen Müttern und Vätern zu, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit ihrem Kind in einem Haushalt leben.
Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basis-Elterngeld (bisheriges Elterngeld) und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
(Basis-)Elterngeld kann für insgesamt 14 Monate nach der Geburt eines Kindes bewilligt werden, wovon ein Elternteil allein im Regelfall maximal zwölf Monate beanspruchen kann. Zwei weitere Monate gibt es, wenn auch der andere Elternteil Elterngeld für sich beantragt und einem der beiden Elternteile für zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende können bei Wegfall von Erwerbseinkommen die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Info 5Elterngeld
Seit 2008 erfasst die Statistik den Bezug von Elterngeld. Für ab dem 1. Januar 2013 geborene Kinder melden die Elterngeldstellen alle drei Monate die Leistungsbezüge des jeweils vergangenen Quartals (Statistik zum Elterngeld [Leistungsbezüge]).
Am 1. Juli 2015 wurde das ElterngeldPlus eingeführt. Für nach dem 30. Juni 2015 geborene Kinder werden zusätzlich zu den bisher erhobenen Merkmalen auch die Art der Leistung (Basis-Elterngeld beziehungsweise ElterngeldPlus) für jeden Bezugsmonat erfasst. Durch die Einführung dieser neuen Leistungsart kann sich die Bezugsdauer nun erheblich verlängern, denn aus einem bisherigen (Basis-)Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Wenn beide Elternteile gleichzeitig für vier Monate jeweils zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten, gibt es außerdem einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten je Elternteil. Die Ergebnisse zu abgeschlossenen Geburtszeiträumen sind aufgrund der langen Bezugsdauer erst später verfügbar. Rechtsgrundlage der Bundesstatistik zum Elterngeld für ab dem 1. Januar 2013 geborene Kinder ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf alle Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem Sitz der Elterngeldstelle, die im betrachteten Berichtsjahr 2019 mindestens einen Monat Elterngeld bezogen haben.
Die Höhe des Elterngelds hängt vom durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt ab und beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Bei einem vor der Geburt verfügbaren Einkommen in Höhe von 1.000 bis 1.200 Euro beträgt das Elterngeld 67 % des Voreinkommens. Bei geringerem Einkommen steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 %. Bei höherem Einkommen sinkt die Ersatzrate auf bis zu 65 % (maximal 1.800 Euro). Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde. Je nach Familiensituation erhöht sich der Betrag um einen Geschwisterbonus beziehungsweise einen Mehrlingszuschlag.
Mit den Regelungen zum ElterngeldPlus sollen insbesondere diejenigen Eltern begünstigt werden, die bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Es beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngelds, das den Eltern bei vollständigem Wegfall des Erwerbseinkommens nach der Geburt zustünde. Dementsprechend liegt der monatliche Anspruch auf ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro.
Im Jahr 2019 bezogen insgesamt 1,9 Millionen Mütter und Väter Elterngeld. Das Elterngeld wurde deutlich häufiger an Mütter als an Väter ausgezahlt: Die 1,4 Millionen Empfängerinnen machten knapp 76 % der Beziehenden aus. Der Anteil der Väter lag entsprechend bei 24 %. Den höchsten Väteranteil gab es 2019 in Sachsen mit 29 %, den niedrigsten im Saarland mit 18 %.
Die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus ist regional unterschiedlich: Während in Mecklenburg-Vorpommern nur 19 % der Beziehenden ElterngeldPlus beantragten, waren es in Rheinland-Pfalz und Thüringen jeweils fast 36 %.
Von allen Leistungsbezieherinnen und -beziehern im Jahr 2019 waren 78 % vor der Geburt erwerbstätig. Bei den Männern waren knapp 94 % vor der Geburt des anspruchsbegründenden Kindes erwerbstätig, bei den Frauen hingegen nur etwa 73 %.