Messung der materiellen Entbehrung
Während für die Definition von Armutsgefährdung die finanziellen Ressourcen bei der Beschreibung der Lebenslage ausschlaggebend sind, geht es bei der Messung der materiellen Entbehrung vor allem um eine Bewertung (Selbsteinschätzung) der eigenen Situation in den verschiedenen Lebensbereichen. Die Messung der materiellen Entbehrung erfolgt auf der Grundlage von neun sogenannten Deprivationskriterien.
Info 6 Materielle Entbehrung
Die materielle Entbehrung umfasst einerseits verschiedene Formen wirtschaftlicher Belastung wie Hypotheken- oder Mietschulden, Zahlungsrückstände oder Probleme, die Rechnungen von Versorgungsbetrieben zu begleichen. Andererseits umfasst sie einen aus finanziellen Gründen erzwungenen Mangel an Gebrauchsgütern, wobei der Mangel durch die unfreiwillige Unfähigkeit – im Unterschied zur Wahlfreiheit und zum freiwilligen Verzicht – bedingt ist, für gewisse Ausgaben aufkommen zu können. Materielle Entbehrung liegt nach der EU-Definition für EU-SILC dann vor, wenn aufgrund der Selbsteinschätzung des Haushalts mindestens drei der folgenden neun Kriterien erfüllt sind:
1. Zahlungsrückstände (in den letzten zwölf Monaten) bei Hypotheken, Miete, Konsumentenkrediten oder Rechnungen von Versorgungsbetrieben (zum Beispiel Stromrechnung, Gasrechnung);
2. finanzielles Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können;
3. finanzielles Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können;
4. finanzielles Problem, jeden zweiten Tag Fleisch, Geflügel, Fisch oder eine vollwertige vegetarische Mahlzeit einnehmen zu können;
5. finanzielles Problem, jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen;
6. Fehlen eines Personenkraftwagens im Haushalt aus finanziellen Gründen;
7. Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt aus finanziellen Gründen;
8. Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt aus finanziellen Gründen;
9. Fehlen eines Telefons im Haushalt aus finanziellen Gründen.
In der europäischen Sozialberichterstattung wird zwischen materieller Entbehrung und erheblicher materieller Entbehrung unterschieden. Materielle Entbehrung liegt vor, wenn für einen Haushalt mindestens drei der neun aufgeführten Kriterien zutreffen. Erhebliche materielle Entbehrung wird dagegen bei Haushalten angenommen, bei denen mindestens vier der neun Kriterien zutreffen.
Ähnlich wie bei der Armutsgefährdungsmessung wird das ermittelte Ergebnis allen Haushaltsmitgliedern in einem Haushalt zugeordnet und bei der Ergebnisdarstellung als Ergebnis für die Gesamtbevölkerung ausgewiesen.
Materielle Entbehrung nach ausgewählten Einzelkriterien
Im Jahr 2018 gaben 4,6 % der Bevölkerung an, dass sie Zahlungsrückstände in den letzten zwölf Monaten bei Hypotheken, Mieten, Konsumentenkrediten oder Rechnungen von Versorgungsbetrieben (zum Beispiel Stromrechnung, Gasrechnung) haben. Etwa 2,7 % der Bevölkerung gaben an, ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen heizen zu können. Im Jahr 2018 konnten 28,1 % der Bevölkerung unerwartet anfallende Ausgaben in Höhe von 1.050 Euro nicht aus eigenen Finanzmitteln bestreiten. Für 6,4 % der Bevölkerung war es aus finanziellen Gründen nicht möglich, jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch oder eine vollwertige vegetarische Mahlzeit zu essen. Jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen, war für 13,6 % der Bevölkerung aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht möglich. Zehn Jahre zuvor hatten die Anteile bei diesen Kriterien teilweise noch erheblich höher gelegen.