Ein erster Indikator für die Einkommens- und Ausgabensituation privater Haushalte ist das Haushaltsbruttoeinkommen, das sich aus verschiedenen Einkommensarten zusammensetzt.
Info 2 Haushaltsbruttoeinkommen
Alle Einnahmen der Haushalte aus (selbstständiger und nicht selbstständiger) Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nicht öffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung bilden das Haushaltsbruttoeinkommen.
Zum Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit zählen auch Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, zusätzliche Monatsgehälter sowie Urlaubsgeld. Das Einkommen aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit enthält keine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Einkünfte aus nicht öffentlichen Transferzahlungen (außer Betriebs- und Werksrenten), aus Vermögen (darunter auch aus Vermietung und Verpachtung) werden nicht personenbezogen, sondern für den Haushalt insgesamt erfasst. Die Einnahmen aus Vermögen umfassen (nach internationalen Konventionen) eine unterstellte Eigentümermiete. Hierbei wird deren Nettowert berücksichtigt, das heißt, Aufwendungen für die Instandhaltung des selbst genutzten Wohneigentums werden von der errechneten Eigentümermiete abgezogen. Hierbei können in Einzelfällen bei entsprechend hohen Instandhaltungsaufwendungen negative Eigentümermietwerte beziehungsweise Vermögenseinnahmen entstehen.
Haushaltsnettoeinkommen
Zieht man vom Haushaltsbruttoeinkommen die Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung ab, erhält man das Haushaltsnettoeinkommen. Zu den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung zählen die Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung,
zur gesetzlichen Rentenversicherung,
zur gesetzlichen, freiwilligen und privaten Krankenversicherung sowie
zur sozialen und privaten Pflegeversicherung.
Zum Haushaltsbruttoeinkommen hinzuaddiert werden die Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung sowie die Zuschüsse der Rentenversicherungsträger zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung.
Struktur und regionaler Vergleich
Das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen der in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erfassten Privathaushalte in Deutschland belief sich 2018 auf 4.846 Euro. Wichtigste Einnahmequelle mit einem Anteil von 64 % waren die Einkünfte aus Erwerbstätigkeit: Durchschnittlich 3.122 Euro im Monat stammten aus nicht selbstständiger und aus selbstständiger Tätigkeit. Rund 20 % ihres Bruttoeinkommens beziehungsweise durchschnittlich 993 Euro im Monat erhielten die privaten Haushalte aus öffentlichen Transferzahlungen wie Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, staatlichen Pensionen, Kindergeld und Kinderzuschlag, Elterngeld, Arbeitslosengeld I und II sowie Pflegegeld. Vermögenseinnahmen machten 9 % des Bruttoeinkommens aus. Den geringsten Anteil hatten mit durchschnittlich 6 % die Einkommen aus nicht öffentlichen Transferzahlungen wie Unterhaltszahlungen, Werks- und Betriebsrenten sowie Einnahmen aus Untervermietung.
Höhe und Zusammensetzung des Bruttoeinkommens sind in Ost und West unterschiedlich: Die Haushalte im Westen verfügten 2018 über ein monatliches Bruttoeinkommen von durchschnittlich 5.086 Euro, den Haushalten im Osten standen mit 3.927 Euro rund 77 % des Westniveaus zur Verfügung. Der Anteil der Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen am gesamten Bruttoeinkommen war in den neuen Ländern und Berlin mit 26 % höher als im früheren Bundesgebiet ohne Berlin-West (19 %). Dagegen war im Osten der durchschnittliche Anteil der Einnahmen aus Vermögen (7 %) niedriger als im Westen (10 %).