Im Unterschied zu einer akuten Krankheit oder einer Unfallschädigung mit kurzer Heilungsdauer ist eine Behinderung eine Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für längere Zeit, möglicherweise für das ganze Leben. Als schwerbehindert gelten Menschen, denen ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr von den Versorgungsämtern zuerkannt wurde. Am 31. Dezember 2019 waren 7,9 Millionen amtlich anerkannte schwerbehinderte Menschen mit gültigem Ausweis bei den Versorgungsämtern registriert. Das entsprach einem Anteil von rund 10 % an der Bevölkerung.
Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So war etwa ein Drittel der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter. Knapp die Hälfte gehörte der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. Dagegen fielen der Anteil der 15- bis 24-Jährigen mit 2,2 % sowie der Anteil der unter 15-Jährigen mit 1,9 % gering aus.
Die Schwerbehindertenquote steigt demzufolge mit zunehmendem Alter an. Während bei den 25- bis 34-Jährigen 2,4 % schwerbehindert waren, hatte in der Gruppe der ab 80-Jährigen jede / jeder Dritte einen Schwerbehindertenausweis.
Männer waren – insbesondere in der Gruppe der ab 55-Jährigen – eher schwerbehindert als Frauen. Dies ist zu einem gewissen Teil ein Effekt des höheren Männeranteils an den Erwerbstätigen: Da ein Schwerpunkt der Leistungen des Schwerbehindertenrechts Regelungen zur Teilnahme am Arbeitsmarkt oder für einen früheren Übergang zur Rente betrifft, könnten Erwerbstätige beziehungsweise Arbeitsuchende ein größeres Interesse an einer Anerkennung der Behinderteneigenschaft haben als Nichterwerbspersonen.
Die weitaus meisten Behinderungen (89 % der Fälle) waren krankheitsbedingt. In 3,3 % der Fälle war die Behinderung angeboren beziehungsweise trat im ersten Lebensjahr auf, bei 1,4 % wurde das Leiden durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht. Weitere 0,2 % der schwerbehinderten Menschen hatten dauernde Schäden im Krieg, im Wehr- oder im Zivildienst erlitten. Die übrigen Behinderungen (5,8 %) beruhten auf sonstigen, mehreren oder ungenügend bezeichneten Ursachen.
Am häufigsten war eine körperliche Behinderung (58 %) der Grund für eine Schwerbehinderung. Bei 25 % aller Menschen mit Behinderungen waren die inneren Organe beziehungsweise Organsysteme betroffen. Bei 11 % waren Arme und /oder Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren 10 % Wirbelsäule und Rumpf. In 4,4 % der Fälle lag Blindheit beziehungsweise eine Sehbehinderung vor, bei rund 3,8 % Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen. Auf geistige oder seelische Behinderungen entfielen zusammen 13 % der Fälle, auf zerebrale Störungen 9,0 %. Bei den übrigen Personen (19 %) war die Art der schwersten Behinderung nicht ausgewiesen.