Eine Adoption ist eine einschneidende und weitreichende Entscheidung – sowohl für die abgebenden als auch für die annehmenden Eltern und natürlich nicht zuletzt für die betroffenen Kinder selbst. Bundesweit ist die Zahl der Adoptionen seit der ersten Hälfte der 1990er-Jahre rückläufig und stagniert seit 2009. Wurden im Jahr 1993 – auf dem Höchststand der Entwicklung – noch 8.687 Mädchen oder Jungen adoptiert, so waren es im Jahr 2018 weit weniger als die Hälfte, nämlich 3.733 Minderjährige. Die Literatur führt für den Rückgang unterschiedliche Gründe an: den Wandel in den Familienentwürfen ebenso wie die Fortschritte in der Reproduktionsmedizin, aber auch rechtliche Entwicklungen wie die Ratifizierung des Haager Übereinkommens zum Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen, um nur einige zu nennen.
Besonders häufig wurden Kinder oder Jugendliche im Jahr 2018 von der Stiefmutter beziehungsweise dem Stiefvater – also der neuen Partnerin oder dem neuen Partner des leiblichen Elternteils – adoptiert (61 %). In gut einem Drittel aller Fälle (36 %) fand die Adoption durch Nichtverwandte statt und am seltensten (3 %) wurden die Kinder durch andere Verwandte adoptiert, etwa durch Großeltern, Onkel oder Tanten. Rechtlich gesehen müssen immer beide leiblichen Elternteile und mit Erreichen des 14. Lebensjahrs auch die betroffenen Jugendlichen in eine Adoption einwilligen. Um erhebliche Nachteile durch die Nichtzustimmung eines Elternteils für die betroffenen Jungen oder Mädchen auszuschließen, können Einwilligungen aber unter bestimmten Voraussetzungen vom Familiengericht ersetzt werden. Das trifft vor allem bei Gleichgültigkeit oder groben Pflichtverletzungen der leiblichen Eltern gegenüber dem Kind zu; ein Beispiel dafür sind schwere Kindeswohlgefährdungen durch sämtliche Formen von Gewalt. Im Jahr 2018 wurde bei 225 Kindern eine Einwilligung durch das Familiengericht ersetzt – also bei 6 % aller Adoptionen. Dieser Anteil bewegt sich seit Anfang der 1990er-Jahre auf diesem Niveau, mit nur leichten Schwankungen zwischen 5 % (1992) und 9 % (1999).
Neben den insgesamt 3.733 ausgesprochenen Adoptionen befanden sich zum Jahresende 2018 weitere 1.764 Minderjährige in Adoptionspflege. Die Adoptionspflege ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dient der Vorbereitung einer späteren Adoption. Sie soll eine Prognose dahingehend erleichtern, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den Beteiligten entstehen kann und die Kindesannahme dem Kindeswohl entspricht. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die künftigen Adoptiveltern das künftige Adoptivkind bei sich aufnehmen, und endet, sobald das Familiengericht die Adoption rechtskräftig ausgesprochen hat. Abbrüche sind zwar selten, kommen aber durchaus vor: So wurde 2018 in 146 Fällen eine Adoptionspflege abgebrochen. Für eine Adoption vorgemerkt waren 840 Kinder und Jugendliche am Jahresende 2018. Gleichzeitig gab es 4.419 Bewerbungen von Familien, die gern ein Kind annehmen wollten. Rechnerisch standen damit jedem zur Adoption vorgemerkten Jungen oder Mädchen fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.