Der Personalschlüssel gilt als wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Qualität der Erziehung sowie der Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Es handelt sich dabei um eine Kennziffer, die aus den Daten der amtlichen Statistik errechnet wird, indem die tatsächlich betreuten Kinder zum dort pädagogisch tätigen Personal nach verschiedenen Gruppenarten ins Verhältnis gesetzt werden. Der Personalschlüssel ist dabei nur eine rechnerische Größe, um Grundsatzaussagen über regionale Unterschiede und Entwicklungen im Zeitverlauf zu ermöglichen. In der täglichen Betreuungssituation vor Ort können sich durchaus andere Bedingungen ergeben.
Info 2Personalschlüssel
Die Personalschlüsselberechnung in Kindertageseinrichtungen basiert auf einer standardisierten Berechnung von Vollzeitäquivalenten der dort betreuten Kinder (Vollzeitbetreuungsäquivalent) und der in der Kinder-tageseinrichtung pädagogisch tätigen Personen (Vollzeitbeschäftigungsäquivalent) für verschiedene Gruppenarten.
Die Berechnung erfolgt auf Gruppenebene, das heißt, es werden ausschließlich Kindertageseinrichtungen mit fester Gruppenstruktur betrachtet. Diese bildeten mit 87 % die häufigste Einrichtungsart 2019.
Die errechneten Äquivalente für die Kinder und das Personal werden ins Verhältnis zueinander gesetzt. Daraus ergibt sich ein standardisierter Personalschlüssel je Gruppe.
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder führte zu einem stärkeren Anstieg der unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen. Da Kleinstkinder mehr Betreuung und damit einen höheren Personaleinsatz benötigen, fällt der Personalschlüssel in Gruppen mit vielen Kleinkindern besser aus.
Maßeinheit, die einer Vollzeitanstellung / Vollzeitausbildung entspricht. Bei den Vollzeitäquivalenten wird die geleistete Arbeitszeit / Ausbildungszeit in Beziehung gesetzt zur Arbeitszeit / Ausbildungszeit, die einer Vollzeitanstellung / Vollzeitausbildung entspricht.
Die Betreuung von Kindern, die am 1. März 2019 nicht im schulpflichtigen Alter waren, erfolgt überwiegend in Gruppen mit Kindern im Alter von zwei bis unter acht Jahren. In dieser Gruppenart besteht bundesweit ein Personalschlüssel von 1:8,3. Dies bedeutet, dass eine pädagogisch vollzeittätige Person rechnerisch gut acht Ganztagskinder betreut. Das Verhältnis hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert (1. März 2018: 1:8,4).
In Gruppen, in denen ausschließlich Kinder unter drei Jahren betreut wurden, steht im Schnitt mehr Personal zur Verfügung. Kleinstkinder benötigen mehr Betreuung und damit einen höheren Personaleinsatz. Deutschlandweit lag der Personalschlüssel in dieser Gruppenart im März 2019 bei 1:4,2 – ein ähnliches Niveau wie im Vorjahr.
Daneben werden unter 3-Jährige auch in Gruppen mit Kindern im Alter von unter acht Jahren (ohne Schulkinder) gemeinsam betreut. Bundesweit fiel der Personalschlüssel im März 2019 dort mit 1:4,4 ungünstiger aus als bei den Gruppen mit ausschließlich unter 3-Jährigen (1:4,2). Auch in dieser Gruppenart mit älteren Kindern war bundesweit gegenüber dem Vorjahr rechnerisch eine leichte Verbesserung festzustellen (– 0,1).
Beim Vergleichen einzelner Bundesländer sind in den betrachteten Gruppenarten zum 1. März 2019 teilweise unterschiedliche Entwicklungen festzustellen. In den östlichen Bundesländern, das heißt den neuen Ländern und Berlin, beträgt der Personalschlüssel für die Gruppenart der unter 3-Jährigen 1:5,7. Das Verhältnis hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um – 0,2 Kinder verbessert – ist aber trotzdem wesentlich schlechter als im früheren Bundesgebiet (1:3,6). Bei Kindern im Alter von zwei bis unter acht Jahren (ohne Schulkinder) lag der Schlüssel im Westen bei 1:7,8 und im Osten bei 1:10,6.
In den Gruppen der Kinder unter acht Jahren (ohne Schulkinder) war der Unterschied ähnlich groß. Während im Westen durchschnittlich eine Betreuungsperson gut vier Kinder betreute (1:4,2), waren es in den neuen Ländern durchschnittlich fast drei Kinder mehr (1:6,6). Im Osten sind also insgesamt anteilig mehr Kinder in Betreuung (siehe